Landkreis Böblingen - Vergabe der Planung und schlüsselfertigen Errichtung einer Straßenmeisterei - Bekanntmachung über vergebene Aufträge Referenznummer der Bekanntmachung: 2433/2018
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Böblingen
NUTS-Code: DE112 Böblingen
Postleitzahl: 71034
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lrabb.de
Abschnitt II: Gegenstand
Landkreis Böblingen - Vergabe der Planung und schlüsselfertigen Errichtung einer Straßenmeisterei - Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gegenstand des Verfahrens war die Vergabe von Planung und schlüsselfertiger Errichtung einer neuen Straßenmeisterei, bestehend aus einem Hauptgebäude mit Fahrzeughalle, angegliederten Werkstatt-, Personal- und Verwaltungsbereichen, einer Salzhalle und einem Wohngebäude in Magstadt. Weiter gehört ein Betriebshof zu der Gesamtanlage.
Gemeinde Magstadt, Landkreis Böblingen 71106 Magstadt
Das Landratsamt Böblingen plant die Errichtung einer neuen Straßenmeisterei bestehend aus einem Hauptgebäude mit Fahrzeughalle, angegliederten Werkstatt-, Personal- und Verwaltungsbereichen, einer Salzhalle und ein Wohngebäude in Magstadt. Weiter gehört ein Betriebshof zu der Gesamtanlage. Eine Flächenreserve für den eventuellen späteren Bau einer Rettungswache soll auf dem Grundstück vorgehalten werden, ist jedoch im Weiteren nicht Bestandteil dieser Vergabe. Das freie Baufeld befindet sich mit einer ca. 2,08 ha großen Fläche unmittelbar an der Kreuzung der B 464 und der L 1189, etwas abseits der Gemeinde Magstadt (Landkreis Böblingen).
Optionaler Gegenstand der ausgeschriebenen Leistungen sind die Planung und die Errichtung einer Solarthermieanlage sowie die Planung und Errichtung einer Photovoltaikanlage.
Die Vergabestelle ist berechtigt, nicht aber verpflichtet, den ausgewählten Bieter mit Zuschlagserteilung oder innerhalb der in § 3 Abs. 3 des Projektvertragsentwurfs bestimmten Frist auch mit der Planung und Errichtung der Solarthermieanlage und der Photovoltaikanlage zu beauftragen. Die Vergabestelle kann beide Optionen innerhalb des benannten Zeitraums getrennt voneinander ausüben. Eine Verpflichtung der Vergabestelle zur Beauftragung der optionalen Leistungen besteht nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Vergabe der Planung und schlüsselfertigen Errichtung einer Straßenmeisterei
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Saulgau
NUTS-Code: DE149 Sigmaringen
Postleitzahl: 88348
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.reisch-bau.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei den Angaben unter den Ziffer II.1.7 und V.2.4 handelt es sich um auszufüllende Pflichtfelder. Aus Gründen der Geheimhaltung sind hier fiktive Werte eingetragen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZR0CQ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag das erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de