Rahmenvereinbarung Fahrradleasing für Mitarbeitende der GRN Referenznummer der Bekanntmachung: EU-GRN-RVFL-10/21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwetzingen
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
Postleitzahl: 68723
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.grn.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwetzingen
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
Postleitzahl: 68723
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.grn.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwetzingen
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
Postleitzahl: 68723
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.grn.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weinheim
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
Postleitzahl: 69469
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.grn.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Fahrradleasing für Mitarbeitende der GRN
Gegenstand der Ausschreibung ist ein Rahmenvertrag "Fahrradleasing" für die GRN Gesundheitszentren Rhein-Neckar gGmbH und ihre Tochterunterunternehmen GRN Service GmbH, GRN Medizinische Versorgungszentren gGmbH und der GRN Medizinische Versorgungszentren Weinheim gGmbH.
GRN Gesundheitszentren Rhein Neckar gGmbH Bodelschwinghstrasse 10 68723 Schwetzingen
Gegenstand der Ausschreibung ist ein Rahmenvertrag "Fahrradleasing" für die GRN Gesundheitszentren Rhein-Neckar gGmbH und ihre Tochterunterunternehmen GRN Service GmbH, GRN Medizinische Versorgungszentren gGmbH und der GRN Medizinische Versorgungszentren Weinheim gGmbH (nachfolgend "GRN" genannt). Der Leasingrahmenvertrag regelt die Rahmenparameter, die im Rahmen einer Dienstrad-Überlassung von Fahrrädern an die Mitarbeitenden der GRN zur dienstlichen und privaten Nutzung gelten sollen.
Mit dem Leasingrahmenvertrag vereinbaren die GRN (Leasingnehmer) und der Auftragnehmer (Leasinggeber) die Rahmenbedingungen für das Leasing von Fahrrädern, ohne Anspruch des Leasingnehmers auf Übereignung.
Der Auftragnehmer soll der GRN sämtliche Leistungen wie z.B. Leasing und Versicherung der Fahrräder, Serviceleistungen (Wartung/Reparatur) sowie die Abwicklungsmodalitäten, wie z.B. Zahlungsabwicklung, Bestell-, Rückgabe- und Schadenabwicklungsprozesse zur Verfügung stellen bzw. vermitteln und die Beziehungen und Leistungen koordinieren und managen, sowie für eine kontinuierliche Leistungserbringung sorgen.
Leasingnehmer wird das jeweilige Unternehmen der GRN als Arbeitgeber. Vor dem Abschluss der jeweiligen Vereinbarung mit dem Arbeitgeber muss die hierzu notwendige tarifliche Basis bestehen. GRN schließt mit den Mitarbeitenden entsprechende Überlassungs- und Nutzungsverträge ab. Das Angebot soll grundsätzlich für alle Beschäftigten der GRN (derzeit rund 3.600) gelten. Einzelleasingverträge können jedoch nur bei solchen Mitarbeitenden abgeschlossen werden, bei denen die jeweiligen tarifrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind (derzeit geschätzt rund 2.800). Es kann nur ein Leasingvertrag pro Mitarbeitenden abgeschlossen werden.
Das Fahrrad eines Mitarbeitenden wird über die monatliche Entgeltabrechnung als sogenannte Barlohnumwandlung gezahlt. Gegenstand der Vereinbarung über die Entgeltumwandlung zum Zwecke des Fahrradleasings kann nur ein Fahrrad im Sinne des § 63 a StVZO sein. Es sollen ausschließlich neue Fahrräder angeboten werden. Der Wert des Fahrrads einschließlich des leasingfähigen Zubehörs darf den Wert von [Betrag gelöscht] EUR inklusive MwSt. nicht überschreiten.
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 36 Monate und verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern zum Ende des Vertrages keine Kündigung ausgesprochen wurde. Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt vier Jahre.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Auszug aus dem Handelsregister oder einem vergleichbaren Register (nicht älter als 6 Monate)
2) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe der §§ 123, 124 GWB nicht vorliegen
3) Eigenerklärung, ob eine Selbstreinigung nach § 125 GWB stattgefunden hat
4) Eigenerklärung des Bieters, dass keine Personen im Zuständigkeitsbereich des Bieters / der Biedergemeinschaft tätig sind, die zum Ausschluss von Personen nach § 6 VgV führen
1) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz in den Jahren 2020, 2019, 2018
2) Eigenerklärung über den jeweiligen Umsatz mit den ausgeschriebenen Leistungen in den Jahren 2020, 2019, 2018
3) Fremdnachweis bzgl. einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung bzw. eine schriftliche Erklärung des Versicherers zur Erhöhung der Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall mit jeweils folgenden Deckungssummen:
- Personenschäden mindestens [Betrag gelöscht] EUR je Versicherungsfall,
- sonstige Schäden (Vermögens- und Sachschäden) mindestens [Betrag gelöscht] EUR je Versicherungsfall
4) Allgemeine Bankauskunft (nicht älter als drei Monate) über die wirtschaftliche Situation und/oder das Zahlungsverhalten.
Fremdnachweis bzgl. einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung bzw. eine schriftliche Erklärung des Versicherers zur Erhöhung der Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall mit jeweils folgenden Deckungssummen:
- Personenschäden mindestens [Betrag gelöscht] EUR je Versicherungsfall,
- sonstige Schäden (Vermögens- und Sachschäden) mindestens [Betrag gelöscht] EUR je Versicherungsfall
1) Eigenerklärung über die Zahl der in den letzten drei Jahren (2018, 2019 und 2020) jahresdurchschnittlich beschäftigen Arbeitskräfte, jeweils gegliedert nach Geschäftsführung, kaufmännisches Personal, technisches Personal, Sonstiges Personal und Angabe der Gesamtzahl.
2) Eigennachweis über mindestens 3 mit dem Ausschreibungsgegenstand in Art und Umfang vergleichbare erbrachte Leistungen (Referenzen), in den letzten 3 Jahren. Ein Referenzauftrag ist vergleichbar, wenn der Auftraggeber (Gesundheitseinrichtung) mindestens über 2.000 Mitarbeiter verfügt, von denen in der Auftragslaufzeit bereits mindestens 300 Mitarbeiter von dem Dienstrad-Leasing-Angebot des Bieters Gebrauch gemacht haben. Die Kontaktdaten (Name/Firma des Auftraggebers, Anschrift und Tel. des Ansprechpartners) des jeweiligen Referenzgebers sind anzugeben
Eigennachweis über mindestens 3 mit dem Ausschreibungsgegenstand in Art und Umfang vergleichbare erbrachte Leistungen (Referenzen), in den letzten 3 Jahren. Ein Referenzauftrag ist vergleichbar, wenn der Auftraggeber (Gesundheitseinrichtung) mindestens über 2.000 Mitarbeiter verfügt, von denen in der Auftragslaufzeit bereits mindestens 300 Mitarbeiter von dem Dienstrad-Leasing-Angebot des Bieters Gebrauch gemacht haben. Die Kontaktdaten (Name/Firma des Auftraggebers, Anschrift und Tel. des Ansprechpartners) des jeweiligen Referenzgebers sind anzugeben
Siehe Vergabeunterlagen.
1) Formblatt L 2491 Erklärung zur Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit
2) Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt
3) Besondere Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es erfolgt eine pflichtgemäße Ermessensentscheidung, ob fehlende Angaben und Unterlagen nach Ziffer III.1) nachgefordert werden. Im Fall der Nachforderung müssen diese innerhalb einer Frist von 6 Werktagen nach Aufforderung eingegangen sein.
Der/Die Auftraggeber hat/haben für die Durchführung und Koordination des Vergabeverfahrens die Gesellschaft für Ausschreibung und Vergabe öffentlicher Aufträge mbH (GAVOA) beauftragt. GAVOA fungiert als Kontaktstelle und wird selbst nicht Auftraggeber.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YC1R98H
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de
Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr.4 GWB). Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt. Die Unwirksamkeit des Vertrages kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags bzw. nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union geltend gemacht worden ist (§ 135 Abs. 2 GWB). § 135 GWB bleibt unberührt