Druck von Staatshaushaltsplänen Referenznummer der Bekanntmachung: FM-2021-005
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70173
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://fm.baden-wuerttemberg.de/de/startseite/
Abschnitt II: Gegenstand
Druck von Staatshaushaltsplänen
Der Auftraggeber sucht eine Druckerei ("Auftragnehmer") für den Satz (Druckvorstufe), den Druck, das Buchbinden sowie das Sortieren bzw. Verpacken und die Auslieferung des Staatshaushaltsplans des Landes Baden-Württemberg. Dabei ist es für den Auftraggeber unerheblich, welches Druckverfahren (zum Beispiel Offsetdruck oder Digitaldruck) im Einzelnen bei der Auftragsdurchführung zur Anwendung gelangt.
Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg Neues Schloss - Schlossplatz 4 70173 Stuttgart
Der Auftraggeber beabsichtigt, die in den Ausschreibungsunterlagen sowie in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Leistungen für die Aufstellung der nächsten zwei Urhaushaltspläne für die Haushaltsjahre ab 2023 nebst den jeweils zugehörigen Nachträgen zu den Staatshaushaltsplänen - soweit anfallend - ab dem Kalenderjahr 2022 zu vergeben und einen entsprechenden Rahmenvertrag mit dem Auftragnehmer abzuschließen.
Für den Fall, dass die Leistung nur für zwei aufeinanderfolgende Einjahreshaushalte inklusive zugehöriger Nachträge zum jeweiligen Staatshaushaltsplan abgerufen wird, behält sich der Auftraggeber eine Verlängerungsoption für weitere Druckereileistungen für die Urhaushalte für die Jahre 2025 und 2026 sowie für die sich dazu möglicherweise ergebenden Nachträge zu den Staatshaushaltsplänen vor.
Der Auftraggeber wählt die Bewerber in einem mehrstufigen Verfahren aus:
1. Formelle Prüfung des Teilnahmeantrages.
2. Überprüfung des Bewerbers anhand seiner Eignung. Maßgeblich für die Bewertung der Eignung sind unter Ziffer III.1) genannten Eignungsnachweise.
3. Bei mehr als 5 geeigneten Bewerbern wird der Auftraggeber die Teilnahmeanträge der Bewerber bewerten.
Dabei gilt:
Ein Teilnahmeantrag wird umso besser bewertet, je mehr Zertifizierungen mit anerkannten Umweltzeichen der Bewerber besitzt und nachweisen kann (vgl. Ziffer III 1.3 c).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Die Bewerber müssen im Teilnahmeantrag bestätigten, dass keine Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123, 124 GWB vorliegen bzw. erfolgreiche Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB durchgeführt worden sind.
b) Die Bewerber müssen im Teilnahmeantrag bestätigen, dass weder ihr Unternehmen noch eine Person, die ihrem Unternehmen angehört, gemäß § 19 Absatz 3 MiLoG, wegen eines Verstoßes gegen einer der in § 21 MiLoG aufgezählten Bußgeldvorschriften mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden ist und damit die Voraussetzungen für einen Ausschluss aus einem Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge gemäß § 19 Absatz 1 MiLoG nicht vorliegen.
c) Die Bewerber müssen einen aktuellen Auszug des Eintrages im Berufs- oder Handelsregister als Anlage 1 (bei GmbH & Co. KG auch der Komplementär-GmbH) vorlegen.
a) Die Bewerber müssen im Teilnahmeantrag bestätigen, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung während der gesamten Vertragslaufzeit besteht.
b) Die Bewerber müssen ihrem Teilnahmeantrag als Anlage 2 Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens in den vergangenen drei Geschäftsjahren sowie Angaben zum Umsatz des Unternehmens mit Leistungen, die mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand vergleichbar sind (ebenfalls für die vergangenen drei Geschäftsjahre) beifügen.
a) Die Bewerber müssen im Teilnahmeantrag bestätigen, dass sie über die zur Ausführung des Auftrages benötigte Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung hinsichtlich Art, Anzahl, Kapazitäten und Alter/Stand der Technik bzgl. der zur Verfügung stehenden Druckmaschinen des Unternehmens wie folgt verfügen:
- Maschinen mit der Möglichkeit zur Verarbeitung der vorgegebenen Papiersorte "80 g/m² mittelfein satiniert oder vergleichbar";
- Maschinen mit einem Stand der Technik möglichst nicht älter als fünf Jahre;
- Ausreichende Kapazität, um die erforderlichen Mengen - eventuell auch ausgehendend von einem Nachtrag zum Staatshaushaltsplan parallel zu einem Urhaushalt für folgende Haushaltsjahre - gegebenenfalls auch parallel zu anderen Druckaufträgen des Auftragnehmers, zu drucken.
b) Die Bewerber müssen im Teilnahmeantrag bestätigen, dass die dem vorliegenden Leistungsgegenstand immanente kurzfristige Leistungserbringung entsprechend der Leistungsbeschreibung (Anlage V1) personell und logistisch fristgerecht gewährleistet werden können. Ihnen ist dabei bewusst, dass es zu nicht vorhersehbaren Verzögerungen des Auftraggebers im Prozessablauf der Erstellung des Staatshaushaltsplans kommen kann und dass dies durch den Auftragnehmer aufgefangen werden muss. Die fristgerechte Auslieferung darf nicht gefährdet werden. Dies gilt auch für den Fall, dass Maschinen des Auftragnehmers ausfallen.
c) Die Bewerber müssen ihrem Teilnahmeantrag als Anlage 3 den Nachweis beifügen, dass sie mindestens eine Zertifizierung mit dem Umweltzeichen FSC, dem Blauen Engel oder gleichwertig besitzen und im Teilnahmeantrag bestätigen, dass die verwendeten Umweltzeichen auf dem gedruckten Endprodukt abgedruckt werden können und dürfen. Die Bewerber können ihrem Teilnahmeantrag als Anlage 4 darüber hinaus weitere anerkannte Umweltzeichen beifügen (vgl. Ziffer II.2.9).
d) Die Bewerber müssen im Teilnahmeantrag bestätigen, dass sämtliche von ihnen benannten Ansprechpartner sowie bei diesem Auftrag für die Umsetzung von Autoren-Korrekturen eingesetzten Mitarbeiter zu einer guten Kommunikation auf Deutsch in Wort und Schrift fähig sind.
a) Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, haben bei Angebotsabgabe die erforderlichen Verpflichtungserklärungen gemäß § 3 Absatz 1 bis 3 oder § 4 Absatz 1 Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg (LTMG BW) abzugeben. Bieter müssen sich gemäß § 6 Absatz 2 LTMG BW außerdem verpflichten, die Erfüllung der Verpflichtungen nach den §§ 3 und 4 LTMG BW durch die Nachunternehmen sicherzustellen und dem öffentlichen Auftraggeber Tariftreue-und Mindestentgelterklärungen der Nachunternehmen vorzulegen. Auf § 5 Absatz 4 LTMG BW wird hingewiesen.
b) Die Bieter müssen im Rahmen ihres Angebotes erklären, dass sie bei der Ausführung der Leistung die in der Schutzerklärung Scientology (vgl. Anlage VU5) aufgeführten Verpflichtungen erfüllen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Der Auftraggeber weist für die Kommunikation auf die unter I.3) genannte Stelle hin.
2) Mit dem Teilnahmeantrag ist für die Verfahrensdauer ein verantwortlicher, deutschsprachiger
Ansprechpartner nebst Kontaktdaten (Name, Anschrift, Tel., E-Mail) zu benennen.
3) Die Teilnahmeanträge sind über das unter I.3) genannte Vergabeportal einzureichen.
4) Bei Bewerbergemeinschaften sollen möglichst alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft die unter III.1.1) III.1.2) und III. 1.3) genannten Nachweise einreichen. Der Teilnahmeantrag ist von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft rechtsverbindlich abzugeben. Die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft müssen gesamtschuldnerisch haften. Soweit sich in der Bewerber-/Bietergemeinschaft auf eine Vollmacht berufen wird, ist diese mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Auf die Möglichkeit der Eignungsleihe nach § 47 VgV wird hingewiesen.
5) Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs beginnt das eigentliche Verhandlungsverfahren mit der Aufforderung der Bieter, auf Grundlage der Vergabeunterlagen ein erstes Angebot abzugeben. Die Bieter müssen bei der Erstellung ihrer ersten Angebote insbesondere die in diesen Vergabeunterlagen dargestellten Vorgaben an die Angebote berücksichtigen. Die Bieter müssen ihre ersten Angebote auf der Grundlage der Vergabeunterlagen mit dem Stand zum Ablauf der Angebotsfrist vorbehaltlos abgeben. Der Auftraggeber behält sich vor, erste Angebote, die die Mindestanforderungen der Leistungsbeschreibung bzw. die formalen Anforderungen nicht erfüllen oder die eine nicht ausdrücklich zugelassene Änderung oder Ergänzung der Unterlagen enthalten, auszuschließen (§ 57 VgV).
Das erste Angebot ist bereits verbindlich. Der Auftraggeber behält sich nach § 17 Absatz 11 VgV vor, den Zuschlag ohne Verhandlungen auf das erste Angebot zu erteilen.
Sollte der Auftraggeber den Zuschlag nicht auf ein erstes Angebot erteilen, wird die Vergabevergabe fortgeführt: Der Auftraggeber wird mit den Bietern über deren erste Angebote verhandeln. Auf Grundlage der Ergebnisse der Verhandlungsgespräche wird der Auftraggeber die Vergabeunterlagen unter Beachtung der vergaberechtlichen Grundsätze überarbeiten und präzisieren. Anschließend müssen die Bieter ihre letztverbindlichen Angebote abgeben. Der Auftraggeber wird den Zuschlag voraussichtlich im vierten Quartal 2021 erteilen.
6) Beabsichtigt ein Bieter bereits bei Angebotsabgabe, für wesentliche Hauptleistungen Drittunternehmen (z.B.
Nachunternehmer, verbundene Unternehmen, sonstige Dritte) vorzusehen, so ist das Drittunternehmen im
Angebot zu benennen und Art und Umfang der für den Dritten vorgesehenen Leistungen zu bezeichnen. Auf
Verlangen des Auftraggebers sind für die Drittunternehmen die in der Bekanntmachung geforderten Nachweise,
Erklärungen und Angaben einzureichen. Der Auftraggeber kann dieses Verlangen auf bestimmte Nachweise,
Erklärungen und Angaben sowie auf einzelne Drittunternehmen beschränken.
7) Der Auftraggeber wird den Vorgaben in § 41 VgV dadurch nachkommen, dass er auf der unter I.3) genannten Website den derzeit vorhandenen Teil der Vergabeunterlagen zur Verfügung stellt. Da der Auftraggeber wegen nicht abschließend beschreibbarer Leistung eine Verhandlungsvergabe mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchführt, erfüllt dies die Anforderungen des § 41 VgV. Ziel der Verhandlungsvergabe ist es, die konkreten Anforderungen an die Leistung mit den Bietern gemeinsam im Rahmen eines dynamischen Prozesses zu konkretisieren. Zum jetzigen Zeitpunkt stehen deshalb noch nicht alle Unterlagen fest.
Bekanntmachungs-ID: CXR6YYPYD2S
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB vor Einreichen des Nachprüfungsantrags innerhalb von 10 Kalendertagen nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist nach IV.2.2) bei dem Auftraggeber zu rügen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]