Errichtung einer Interimscontaineranlage in Systembauweise an der JPH-Realschule in Waghäusel
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Waghäusel
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 68753
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.waghaeusel.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.subreport.de/E37941587
Abschnitt II: Gegenstand
Errichtung einer Interimscontaineranlage in Systembauweise an der JPH-Realschule in Waghäusel
Errichtung einer Interimscontaineranlage mit 3 Klassenzimmern, Lehrerzimmer, Verwaltungs- und WC-Bereiche Bruttogrundrissfläche ca. 563 qm Mietdauer ca. 13 Monate Beginn:
- 5 Tage nach der Beauftragung mit der Werk- und Montageplanung
- Aufbau/Montage 29KW - 33KW 2022
Gymnasiumstr. 3, 68753 Waghäusel
Errichtung einer Interimscontaineranlage mit 3 Klassenzimmern, Lehrerzimmer, Verwaltungs- und WC-Bereiche Bruttogrundrissfläche ca. 563 qm Mietdauer ca. 13 Monate Beginn:
- 5 Tage nach der Beauftragung mit der Werk- und Montageplanung
- Aufbau/Montage 29KW - 33KW 2022
Verlängerung der Mindestmietzeit bei Bauverzögerung siehe Pos. 1.1.6
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bieteranfragen werden nur bis 5 Kalendertage vor dem Submissionstermin über die Vergabeplattform ELViS bentwortet.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen(§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbs-beschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations-und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).