Büroverbrauchsmaterial 2022_2025 Kleben, Verpacken und Versenden Referenznummer der Bekanntmachung: 341-2021-0449
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freiburg
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Postleitzahl: 79104
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.evergabe-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Büroverbrauchsmaterial 2022_2025 Kleben, Verpacken und Versenden
Kauf und Lieferung von Büroverbrauchsmaterial 2022 bis 2025 LV II Kleben, Verpacken und Versenden
Kleben und Verpacken
Diverse Behörden und Einrichtungen des Bundes in der gesamten Bundesrepublik Deutschland
Kauf und Lieferung von Büroverbrauchsmaterial 2022 bis 2025,
Kleben, Verpacken und Versenden (LV II), Kleben und Verpacken (Los 1); geschätztes Beschaffungsvolumen: 357.053 Rollen, 170.279 Pack und 338.845 Stück
Briefumschläge, Kuvertierhüllen und Kompaktbriefe
Diverse Behörden und Einrichtungen des Bundes in der gesamten Bundesrepublik Deutschland
Kauf und Lieferung von Büroverbrauchsmaterial 2022 bis 2025,
Kleben, Verpacken und Versenden (LV II),
Briefumschläge, Kuvertierhüllen und Kompaktbriefe (Los 2)
geschätztes Beschaffungsvolumen: 214.935.250 Stück
Versand-, Falten- und Polstertaschen
Diverse Behörden und Einrichtungen des Bundes in der gesamten Bundesrepublik Deutschland
Kauf und Lieferung von Büroverbrauchsmaterial 2022 bis 2025,
Kleben, Verpacken und Versenden (LV II),
Versand-, Falten- und Polstertaschen,
geschätztes Beschaffungsvolumen: 80.319.050 Stück
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärungen zu persönlichen Verhältnissen und Insolvenz, wie Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen, die Nichtbeschäftigung illegaler Arbeitskräfte, bzgl. Insolvenz und Katalogstraftaten gem. § 42 VgV in Verbindung mit §§ 123, 124 GWB.
Die Eigenerklärungen sind mit dem Formular "Eigenerklärungen" abzugeben, das den Vergabeunterlagen beiliegt.
Unternehmensdarstellung einschließlich Erklärung über den Umsatz der letzten drei Geschäftsjahre.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei Nutzung der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung wird diese im laufenden Vergabeverfahren als vorläufiger Nachweis der Eignung akzeptiert. Weitere Informationen zur Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung erhalten Sie
unter folgendem Link der Europäischen Kommission:
https://www.evergabe-online.info/e-Vergabe/DE/5%20Service/
EEE/node_EEE.html
Mit dem Angebot ist der Vordruck "Eigenerklärungen" abzugeben. In diesem
versichert der Bieter, dass keine fakultativen bzw. zwingenden Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen.
Nur im Falle der Eignungsleihe ist der Vordruck "Verpflichtungserklärung zur
Eignungsleihe" vom Drittunternehmen auszufüllen.
Auf Antrag des Bewerbers/Bieters wird ihm durch die Vergabestelle das
Formular "Bewerber- /Bietergemeinschaften" zur Verfügung gestellt.
Die Bereitstellung der Vergabeunterlagen /Angebotsabgabe erfolgt ausschließlich
elektronisch auf der E-Vergabeplattform unter https:// www.evergabe-online.de. Die Nutzungsbedingungen der e- Vergabe sind zu beachten!
Informationen zur elektronischen Angebotsabgabe gemäß § 11 Abs. 3 VgV
erhalten Sie über den LINK https://www.evergabe-online.info/vgv11
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Bewerber /Bieter, deren Bewerbungen /Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens oder vor Zuschlagserteilung gemäß § 134 GWB informiert.
Ein Bewerber /Bieter kann seine Nichtberücksichtigung im
Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer überprüfen lassen. Voraussetzung für ein Nachprüfungsverfahren ist, dass der Verstoß gegenüber der Vergabestelle gerügt wird.
Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen
Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB),
[...],
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Nach Ablauf dieser Frist ist gegen diese Entscheidung kein Rechtsmittel mehr
möglich.
Der Antrag auf Nachprüfung ist an die Vergabekammer des Bundes beim
Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, zu richten.