Rahmenvertrag für Reinigungsmittellieferung vom 01.01.22 - 31.12.23
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bruchsal
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
Postleitzahl: 76646
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bruchsal.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag für Reinigungsmittellieferung vom 01.01.22 - 31.12.23
Die ausgeschriebene Leistung ist im Rahmen eines Rahmenvertrags für den Zeitraum 01.01.2022 bis 31.12.2023, zunächst auf zwei Jahre befristet.
Der Vertrag verlängert sich um jeweils ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von sechs Monaten zum Ablauf des jeweiligen Vertragsjahres vom Auftraggeber gekündigt wird.
Der Vertrag endet spätestens nach vier Jahren Vertragslaufzeit, also am 31.12.2025.
Die Beauftragung erfolgt während der Vertragslaufzeit in Einzelaufträgen als Abrufe.
76646 Bruchsal
Reinigungs- und Pflegemittel
Zweimalige Option auf Verlängerung für das jeweils darauffolgende Jahr
76646 Bruchsal
Papier für Sanitärräume
Zweimalige Option auf Verlängerung für das jeweils darauffolgende Jahr
76646 Bruchsal
Toilettenpapier
Zweimalige Option auf Verlängerung für das jeweils darauffolgende Jahr
76646 Bruchsal
Reinigungsgeräte
Zweimalige Option auf Verlängerung für das jeweils darauffolgende Jahr
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bestätigung über Eintragung ins Berufsregister gemäß Formblatt Komm EU (L) EigE Bestätigung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 (1) bis (3) GWB; § 123 (4) GWB sowie § 124 (1) Nr. 2 GWB vorliegen gemäß Formblatt Komm EU (L) EigE Bestätigung über Zahlung von Steuern und Abgaben gemäß Formblatt Komm EU (L) EigE Bestätigung Berufsgenossenschaft gemäß Formblatt Komm EU (L) EigE
Angabe des Gesamtumsatzes der letzten drei Jahre gemäß Formblatt Komm EU (L) EigE Erklärung Insolvenz und Liquidation gemäß Formblatt Komm EU (L) EigE
Angaben der jahresdurchschnittlich Beschäftigten gemäß Formblatt Komm EU (L) EigE Angaben der Referenzen gemäß Formblatt Komm EU (L) EigE
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Gemäß § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).