VERGABE EINES RAHMENVERTRAGS ÜBER DIE LIEFERUNG VON ENDGERÄTEN INKL. GSM-ZUSATZFUNKTIONALITÄT FÜR DAS DIGITALE ALARMIERUNGSSYSTEM
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Konstanz
NUTS-Code: DE138 Konstanz
Postleitzahl: 78467
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lrakn.de
Abschnitt II: Gegenstand
VERGABE EINES RAHMENVERTRAGS ÜBER DIE LIEFERUNG VON ENDGERÄTEN INKL. GSM-ZUSATZFUNKTIONALITÄT FÜR DAS DIGITALE ALARMIERUNGSSYSTEM
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Erweiterung der sich aktuell im Aufbau befindlichen Infrastruktur des Digitalen Alarmierungssystems im Landkreis Konstanz um eine GSM-Zusatzfunktionalität, die Lieferung von Digitalen Meldeempfängern mit und ohne GSM-Zusatzfunktionalität inkl. einer Fernprogrammierungsfunktionalität, die Lieferung von Digitalen Sirenensteuerempfängern sowie die Bereitstellung eines Systemservices während der Geschäftszeiten des Auftragnehmers für die vorgenannten Komponenten.
Der Landkreis Konstanz hat im September 2021 ein Vergabeverfahren zur Errichtung der Infrastruktur eines digitalen Alarmierungssystems im POCSAG-Standard (2m Band) für die nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr im Landkreis Konstanz abgeschlossen.
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Erweiterung der sich aktuell im Aufbau befindlichen Infrastruktur des Digitalen Alarmierungssystems im Landkreis Konstanz um eine GSM-Zusatzfunktionalität, die Lieferung von Digitalen Meldeempfängern mit und ohne GSM-Zusatzfunktionalität inkl. einer Fernprogrammierungsfunktionalität, die Lieferung von Digitalen Sirenensteuerempfängern sowie die Bereitstellung eines Systemservices während der Geschäftszeiten des Auftragnehmers für die vorgenannten Komponenten.
Da in der Infrastruktur des Digitalen Alarmierungssystems durchgängig alle Alarmmeldungen verschlüsselt werden, müssen nicht nur die angebotenen DME Typ GSM und Typ POCSAG mittels des Kryptoverfahrens BOSKRYPT verschlüsselte Alarmtexte entschlüsseln können, es muss darüber hinaus auch bei den angebotenen Sirenensteuerempfängern ein Sabotageschutz in der Art gewährleistet sein, dass nicht mit einfachen technischen Mitteln (z.B. handelsüblicher Meldertester) eine Sirenenauslösung erfolgen kann. Dazu ist gefordert, dass die Auslösung der Sirene nur dann erfolgt, wenn neben der entsprechenden empfangenden RIC auch ein definierter, verschlüsselter Fixtext vom DSE korrekt entschlüsselt werden kann.
Wesentlicher Bestandteil ist außerdem die Integration der Einzelkomponenten Endgeräte, GSM-Zusatzfunktionalität und Fernprogrammierung in ein komplexes Gesamtsystem.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Vorbemerkung
(a) Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorlegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123, 124 GWB vorzulegen.
(b) Das Angebot ist in deutscher Sprache einzureichen. Zertifikate und Urkunden, die zum Nachweis der Eignung einzureichen sind, dürfen hiervon abweichend auch in englischer Sprache eingereicht werden.
(c) Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend.
2) Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente:
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:
(a) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht vorliegen;
(b) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB;
(c) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG).
3) Vorzulegende Nachweise der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
Aktueller Auszug der Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister.
1) Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren einschließlich des Jahresumsatzes mit vergleichbaren Leistungen,
2) Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. 3 Mio. EUR für Personenschäden für jede einzelne Person sowie für Sachschäden und mindestens 1 Mio. EUR für Vermögensschäden oder Erklärung des Bewerbers, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsschutz in der geforderten Höhe zu stellen.
Der durchschnittliche Umsatz über die vergangenen drei Geschäftsjahre muss mindestens 0,50 Mio. EUR netto betragen.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Eigenerklärung über Referenzprojekte zur Errichtung von Digitalen Alarmierungssystemen mit der Funktionalität „Rückmeldung über GSM“, oder alternativ ein Projekt zur Erweiterung eines bestehenden Digitalen Alarmierungssystems um die Funktionalität „Rückmeldung über GSM“, das vollständig durchgeführt und abgenommen wurde (frühestens Abnahme 1.1.2016).
Eigenerklärung über den Nachweis eines Referenzprojekts zur Errichtung von Digitalen Alarmierungssystemen mit der Funktionalität „Rückmeldung über GSM“, oder alternativ ein Projekt zur Erweiterung eines bestehenden Digitalen Alarmierungssystems um die Funktionalität „Rückmeldung über GSM“, das vollständig durchgeführt und abgenommen wurde (frühestens Abnahme 1.1.2016).
Sofern ein Bewerber im Hinblick auf die Kriterien für die finanzielle Leistungsfähigkeit nach Ziffer III.1.2) der Auftragsbekanntmachung ganz oder teilweise die Kapazitäten anderer Unternehmen einbezieht (Eignungsleihe), haftet/haften diese(s) Unternehmen im Auftragsfalle gemeinsam neben dem Auftragnehmer für die Auftragsausführung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(1) Die Angebotsformulare sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Verfahrensleitfaden.
(2) Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Angebots sowie vor Ablauf der Angebotsrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Angebots zu beachten sind.
(3) Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 7219260
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Seiten/default.aspx
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 7219260
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx