Lieferung, Inbetriebnahme und Finanzierung des Teilaustausches der bestehenden Server- und SAN Infrastruktur Referenznummer der Bekanntmachung: 05-2021
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heidenheim
NUTS-Code: DE11C Heidenheim
Postleitzahl: 89518
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.rib.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung, Inbetriebnahme und Finanzierung des Teilaustausches der bestehenden Server- und SAN Infrastruktur
Aktuell betreibt das Landratsamt Heidenheim in seinen Rechenzentren alle Core-Komponenten des Netzwerk-Backbones und sämtliche Server & Storage-Komponenten bestehend ausschließlich aus Komponenten der Firma Dell. Teile der bisher eingesetzten Server- und Storage-Komponenten sollen nun im Zuge dieser Ausschreibung gegen neue Komponenten ausgetauscht werden, da sie das Ende ihres Lebenszyklus erreicht haben.
Lieferung Inbetriebnahme und Garantieleistungen
89518 Heidenheim an der Brenz
- Lieferung und Inbetriebnahme des Teilaustausches der bestehenden Server- und SAN- Infrastruktur im Rechenzentrum des LRA Heidenheim
- Service- und Supportleistungen im Rahmen von Herstellergarantien bis zum 30.04.2026
Verlängerung der Laufzeit für Service- und Supportleistungen im Rahmen von Herstellergarantien um weitere12 Monate bis zum 30.04.2027.
Garantieerweiterung
Die Leistungen zur Lieferung, Inbetriebnahme und Anpassung beginnen ab dem Zuschlag und müssen bis zum 28.02.2022 abgeschlossen und abgenommen sein. Die Garantieleistungen sollen ab der Abnahme bis zum 30.04.2026 mit einer Verlängerungsoption von 1 Jahr erbracht werden.
Leasing
89518 Heidenheim an der Brenz
Finanzierung der Hardwarelieferung sowie der Service- und Supportleistungen im Rahmen von Herstellergarantien innerhalb des Projektleasing mit einer Mindestleasingdauer von 48 Monaten.
Verlängerung der Finanzierung im Rahmen des Projektleasing um 12 Monate auf insgesamt 60 Monate
Verlängerungsoption des Leasingvertrages
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für beide Lose (Los 1 und Los 2):
Nachweis, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist (Handelsregisterauszug).
Zusätzlich für Los 2:
Nachweis, dass der Bieter ein von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zugelassener Finanzdienstleister nach § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 10 KWG ist.
- Einhaltung der Regelungen des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes (LTMG) für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg.
- Einhaltung der Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG).
Abschnitt IV: Verfahren
Landkreis Heidenheim, Felsenstraße 36, 89518 Heidenheim, Zimmer B 226
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag vor der zuständigen Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller:
- den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Fristnach § 134 GWB Absatz 2 bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heidenheim
Postleitzahl: 89518
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]