AfA21013 Lieferung eines Schnellläufer-Geräteträgers mit Allradantrieb und Aufbaubagger
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.karlsruhe.de
Abschnitt II: Gegenstand
AfA21013 Lieferung eines Schnellläufer-Geräteträgers mit Allradantrieb und Aufbaubagger
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung eines fabrikneuen Schnellläufer-Geräteträgers mit Allradantrieb und Aufbaubagger mit Kabine.
Karlsruhe
Der Geräteträger soll für folgende Zwecke beim Tiefbauamt der Stadt Karlsruhe, Bereich Brücken und Gewässer, eingesetzt werden:
1. Einsatz im Hochwasserschutz,
2. Berge- und Rückearbeiten auf Rheindämmen und in den Rhein-Überflutungsgebieten,
3. Verladen von Material und Maschinen,
4. Nutzung als Zugfahrzeug,
5. Allgemeine Transportaufgaben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung eines Schnellläufer-Geräteträgers mit Allradantrieb und Aufbaubagger mit Kabine
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Immendingen
NUTS-Code: DE137 Tuttlingen
Postleitzahl: 78194
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB),
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB),
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB),
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).