Uni-HD.2021.1297_Nanoskop
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE811225433
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heidelberg
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
Postleitzahl: 69117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]220
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.zuv.uni-heidelberg.de/finanzen/beschaffung/ausschreibung1.html
Abschnitt II: Gegenstand
Uni-HD.2021.1297_Nanoskop
Für geplante Forschungsvorhaben soll ein Fluoreszenzmikroskop für Mehrfachmarkierungen mit einer y-x-z-Auflösung von 2 nm für Einzelmolekül- und Substrukturanalysen in 3D und mit einer zeitlichen Auflösung von 100 µs zur Messung dynamischer Prozesse beschafft werden.
Das benötigte Mikroskop soll nicht nur die Lücke zwischen Licht- und der häufig mit Artefakt-Problematiken behafteten und ausschließlich für fixierte Proben geeignete Elektronenmikroskopie schließen, sondern mittels der für die MINFLUX Technik exklusiven raumzeitlichen Aufnahmeleistungen zur exakten höchstaufgelösten Bestimmung einzelner Proteine bzw. mehrfach-markierter Biomelekülkonstellationen die wissenschaftlich notwendigen Anforderungen der Forschenden erfüllen.
Für geplante Forschungsvorhaben soll ein Fluoreszenzmikroskop für Mehrfachmarkierungen mit einer y-x-z-Auflösung von 2 nm für Einzelmolekül- und Substrukturanalysen in 3D und mit einer zeitlichen Auflösung von 100 µs zur Messung dynamischer Prozesse beschafft werden.
Das benötigte Mikroskop soll nicht nur die Lücke zwischen Licht- und der häufig mit Artefakt-Problematiken behafteten und ausschließlich für fixierte Proben geeignete Elektronenmikroskopie schließen, sondern mittels der für die MINFLUX Technik exklusiven raumzeitlichen Aufnahmeleistungen zur exakten höchstaufgelösten Bestimmung einzelner Proteine bzw. mehrfach-markierter Biomelekülkonstellationen die wissenschaftlich notwendigen Anforderungen der Forschenden erfüllen.
FEIH_2172901
Es ist zu beachten, dass der Vertrag nach Ablauf einer Frist von zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wird (s. hierzu auch § 135 Abs. 3. Nr3 GWB).
Abschnitt IV: Verfahren
- Die betreffenden Erzeugnisse werden gemäß den in der Richtlinie genannten Bedingungen ausschließlich für Forschungs-, Versuchs-, Untersuchungs- oder Entwicklungszwecke hergestellt
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Das MINFLUX-Bildgebungsverfahren ermöglicht niemals zuvor realisierbare höchstaufgelöste Aufnahmen biologischer Präparate in der Mehrkanal-Fluoreszenzmikroskopie. Besonders unter Betracht aller drei räumlichen Dimensionen (lateral, XY und axial, Z) kann von einer Verbesserung der Auflösung von mehr als 100fach im Vergleich zur hochauflösenden Konfokalmikroskopie bzw. mindestens 10fach im Vergleich zu den anderen superhöchstauflösenden-Techniken ausgegangen werden. Diese ausschließlich durch MINFLUX erzielbare Auflösungsverbesserung stellt einen enormen Fortschritt in der optischen biowissenschaftlichen Informationsgewinnung dar, der mit anderen existierenden fluoreszenzmikroskopischen Alternativtechniken derzeit nicht erzielt werden kann. Aufgrund der patentierten MINFLUX-Technologie kann nicht nur die Auflösungs-limitierende Beugungsbarriere überwunden, sondern - erstmalig in der Fluoreszenzmikroskopie - auch die räumliche Auflösung kleinster Strukturen wie z.B. einzelne Moleküle in allen drei Dimensionen (3D) erzielt werden. Ein deutlich präziserer Einblick in sub-zelluläre Strukturen zur Beantwortung drängender biowissenschaftlicher Fragen ist somit möglich.
Das MINFLUX-Nanoskop wird einzig von der Firma Abberior vermarktet und erlaubt die für die aktuellen Forschungsvorhaben benötigte lichtmikroskopische Auflösung von ca. 2 nm in allen drei Dimensionen. Darüberhinaus können mit dem Gerät dynamische Molekülbewegungen 100mal schneller als mit konventionellen Kameratechniken bei einer räumlichen Auflösung in 3D von 20 nm erzielt werden. Eine Vielzahl von Nutzenden aus verschiedenen Forschungsgruppen wird aus diesen Gründen das MINFLUX-Nanoskop verwenden, welches neben den höchsten raumzeitlichen Auflösungsleistungen auch die für viele wissenschaftliche Fragestellungen so wichtigen spezifischen Mehrfachmarkierungen von Biomolekülen ermöglicht. Zur Beurteilung der vorhandenen superhöchstauflösenden Mikroskope wurde eine Markterforschung vorgenommen. Online-Recherchen, Interviews mit aktiven Nutzenden, Umfragen in Mikroskopie-Netzwerken und Tests bei den Herstellern wurden intensiv geführt. Die immense MINFLUX-Auflösungsleistung kann zurzeit von keiner anderen Technologie der so genannten Superresolution-Mikroskopie (wie STED oder Localization Microscopy) erreicht werden. Geräte anderer Hersteller können die erforderliche Auflösung nicht realisieren, nur die patentierte MINFLUX Technik samt patentierter Probenstablisierung sind hierfür einsetzbar. Eine ähnliche Auflösung, in ausschließlich fixiertem Gewebe, kann ansonsten nur per elektronenmikroskopischer Aufnahme erreicht werden. Diese Technik kommt aufgrund der wissenschaftlichen Forschungsprojekte und Anforderungen nicht in Frage. Hinsichtlich der essentiellen Leistungsanforderungen kann klar konstatiert werden, dass nur Abberior alle notwendigen Eigenschaften in Form des MINFLUX-Nanoskops realisieren kann.
Insofern besteht die Voraussetzung für eine Auftragsvergabe im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 b+c VgV (Exklusivität & Ausschließlichkeitsrecht/Patente).
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Vergabeverfahren zur Lieferung eines MINFLUX Nanoskops
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Göttingen
NUTS-Code: DE91C Göttingen
Postleitzahl: 37077
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
Es wird ausdrücklich auf die Ausschlussfrist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB hingewiesen: „Der Antrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“