Abschluss von nicht exklusiven Rabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln (Open-House-Verfahren) Referenznummer der Bekanntmachung: OHV 2020-1
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE1 Baden-Württemberg
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de/bw
Abschnitt II: Gegenstand
Abschluss von nicht exklusiven Rabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln (Open-House-Verfahren)
Das vorliegende Verfahren unterliegt nicht dem Vergaberecht. Es handelt sich um ein Open-House-Verfahren. Im Interesse der Transparenz und einer möglichst breit angelegten Information der interessierten pharmazeutischen Unternehmer erfolgt diese Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Soweit im Rahmen dieser Bekanntmachung Formulierungen verwendet werden, welche auf die Vergabe eines öffentlichen Auftrags hindeuten, ist dies allein den Vorgaben dieses Bekanntmachungsformulars geschuldet. Hiermit sowie mit der Nutzung des Mediums "TED" ist keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen und nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes nicht verpflichtend vorgegeben ist.
Die AOK Baden-Württemberg (AOK) beabsichtigt, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern nicht exklusive Rabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit den in Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen sowie unter Abschnitt II.2. der Auftragsbekanntmachung benannten Wirkstoffen zu schließen. Die Vertragslaufzeit beginnt frühestens am 1.6.2020 und beträgt maximal 24 Monate. Sie endet spätestens am 31.5.2022. Ein Vertragsschluss ist innerhalb des Zeitraums vom 1.6.2020 bis 31.5.2022 jederzeit zu einem Monatsersten möglich. Die AOK behält sich vor, den Beschaffungsbedarf des Open-House-Verfahrens im Laufe des weiteren Verfahrens zu erweitern, d.h. die Wirkstoffliste um weitere Wirkstoffe zu ergänzen. Von dieser Möglichkeit hat die AOK Baden-Württemberg Gebrauch gemacht (vgl. die Bekanntmachung ABl./EU 2021 S 017-038273).
Die Vertragslaufzeit beginnt frühestens am 1.6.2020 und beträgt maximal 24 Monate. Sie endet spätestens am 31.5.2022.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Abschluss von nicht exklusiven Rabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln (Open-House-Verfahren) mit dem Wirkstoff Lanreotid
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE1 Baden-Württemberg
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Soweit in dieser Änderungsbekanntmachung unter V.2.1) Angaben zum Tag des Abschlusses des Vertrags zu machen sind, wird stattdessen das Datum des frühestmöglichen Vertragsstarts in Rahmen dieses Open-House-Verfahrens, der 1.6.2020 genannt.
Soweit in dieser Änderungsbekanntmachung unter V.2.4) sowie unter VII.1.6) und VII.2.3) Angaben zum Auftragswert / zur Preiserhöhung zu machen sind, wird rein fiktiv und allein aufgrund der Tatsache, dass es sich bei diesen Feldern um Pflichtfelder handelt, der Wert [Betrag gelöscht] EUR angegeben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrages im Sinne der Vergabekoordinationsrichtlinie („Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates“) bzw. des Vergaberechts. Es fehlt an einer Auswahlentscheidung i. S. des Art. 1 Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU. Im Hinblick darauf ist ein Vergabenachprüfungsverfahren nicht statthaft. Daher steht für Streitigkeiten über die Auslegung und Wirksamkeit der Bedingungen dieses Open House-Verfahrens einschließlich der vertraglichen Bestimmungen - gemessen an den unionsrechtlichen Grundsätzen der Nichtdiskriminierung, Gleichbehandlung und Transparenz - nach der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf der Rechtsweg zu den Sozialgerichten offen. Die Zuständigkeit der Sozialgerichte richtet sich nach §§ 51 ff. SGG. Örtlich zuständig ist in der Regel das Sozialgericht am Sitz der Klagepartei. Zum Vorverfahren und einstweiligen Rechtsschutz sowie zum Verfahren im ersten Rechtszug gelten primär die §§ 77 ff., 87 ff. SGG. Nur wenn und soweit das Rechtsschutzziel eines Rechtsbehelfs hingegen darauf gerichtet ist, das Vorliegen eines öffentlichen Auftrages im Sinne von § 103 GWB zu behaupten, weil das Vorliegen einer Auswahlentscheidung i. S. von Art. 1 Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU (vgl. hierzu die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in den Sachen Tirkkonen (C-9/17) und Dr. Falk Pharma GmbH (C-410/14)) geltend gemacht wird, ist der Rechtsweg zu den Vergabenachprüfungsinstanzen nach den §§ 160 ff. GWB eröffnet. Für die Einlegung von Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren zu Vergabeverfahren ist die unter VI.4.1) genannte Stelle zuständig. Mit diesen vorsorglichen Hinweisen ist keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen (§§ 97 ff. GWB) verbunden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Das Open-House-Verfahren (Kurzbezeichnung: "OHV 2020-1") wird aufgehoben, soweit (nicht-exklusive) Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für Arzneimittel mit dem Wirkstoff Lanreotid geschlossen werden sollten. Die AOK wird im Rahmen dieses Open-House-Verfahrens (OHV 2020-1) keine Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für Arzneimittel mit dem Wirkstoff Lanreotid mehr abschließen. Ein auf den Abschluss solcher Rabattverträge gerichtetes Angebot wird ausdrücklich widerrufen.
Im Übrigen wird das Open-House-Verfahren (OHV 2020-1) unverändert fortgeführt.
Die AOK wird unmittelbar nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung eine aktualisierte Wirkstoffliste (Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen) zur Verfügung stellen. Diese steht den interessierten Unternehmern nach kostenloser Registrierung - zusammen mit den sonstigen Verfahrensunterlagen - auf der Vergabeplattform zur Verfügung (vgl. hierzu Ziff. I.3) der Auftragsbekanntmachung, ABl. EU 2020 S 060-143173).
Die Vertragslaufzeit nicht exklusiver Rabattverträge für Arzneimittel mit dem Wirkstoff Lanreotid begann frühestens am 1.4.2021 und betrug maximal 14 Monate. Sie endet spätestens am 31.5.2022.
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE1 Baden-Württemberg
Land: Deutschland
siehe hierzu unter VII.1.4)
Von einer Begründung wird abgesehen.