Unterhalts- und Glasreinigung in dem Verwaltungsgebäude Mainz der BGHW
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68161
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bghw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Unterhalts- und Glasreinigung in dem Verwaltungsgebäude Mainz der BGHW
Die Auftraggeberin schreibt einen Vertrag über die Unterhalts- und Glasreinigung in dem Verwaltungsgebäude Mainz, Haifa-Allee 36 aus. Ziel der Ausschreibung ist eine sichere, rechtskonforme, effektive, ökonomische und ökologische Leistungserbringung durch den Auftragnehmer/ die Auftragnehmerin.
Als Vertragslaufzeit ist der Zeitraum vom 01.01.2022-31.12.2023 vorgesehen. Die Auftraggeberin behält sich die Option für zwei einjährige Vertragsverlängerungen vor. Diese werden zu angemessener Zeit, aber mindesten drei Monate im Voraus, bekannt gegeben.
Eine schriftliche Kündigung ist nach Ablauf der Vertragszeit nicht erforderlich. Der Vertrag endet automatisch.
Unterhaltsreinigung
Die Reinigungsarbeiten haben sich neben der gründlichen Fußbodenpflege auch auf sämtliche in den Räumen/Fluren befindliche Einrichtungsgegenstände (Schreibtische, Container, Stehlampen, Akten- und Wandschränke, Sideboards und sonstige Möbelstücke) zu erstrecken. Büromaschinen und Einzelplatz-PC‘s sind von der Reinigung ausgenommen. Die Kalkulation ist so durchzuführen, dass vierteljährlich eine Reinigung der Schrankwände (komplett bis zur Decke) sowie der Innenverglasung gewährleistet ist. Die Innenverglasung zählt zur Glasreinigung. Die Griffspuren an der Innenverglasung sind von der Unterhaltsreinigung zu entfernen.
Bitte beachten Sie, dass auch täglich die Papierschredderleerung in den einzelnen Stockwerken durchzuführen ist. Die Standorte und die Anzahl der Geräte sind in Anlage D1 beschrieben. Diese Tätigkeit ist neben der Unterhaltsreinigung gesondert zu kalkulieren. Die Arbeitszeit für die Schredderleerung darf nicht in die Reinigungszeit eingerechnet werden! Der Arbeitsprozess ist wie folgt auszuführen: Ihre Mitarbeiter/innen entnehmen den vollen Kunststoffbeutel und bestücken das Gerät mit einem neuen. Der Beutel ist im Innenhof (Papiertonne) zu entleeren und wird am nächsten Tag wiederverwendet. Das Verbrauchsmaterial wird von der Auftraggeberin gestellt.
Die Reinigungszeiten beginnen täglich um 15:00 Uhr. Wegen der Scharfschaltung der Alarmanlage müssen die Häuser spätestens um 18:30 Uhr verlassen werden.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Reinigungsarbeiten fachgerecht und unter Verwendung von geeigneten Mitteln durchzuführen.
Reinigungsmethoden und Reinigungsmaterialien, die eine Schädigung des Personals, der behandelten Flächen oder Einrichtungsgegenstände verursachen, dürfen nicht verwendet werden. Dies gilt insbesondere für die Behandlung der Fußböden und Treppen.
Alle Fußbodenbeläge außer Textil- und Teppichböden sind mit einem entsprechenden Reinigungs- und Pflegemittel einstufig nass, im Eingangsbereich zweistufig nass zu wischen.
Teppichböden, Teppiche und textile Schmutzfangmatten werden gründlich gesaugt bzw. bürstgesaugt.
In den Toiletten und Waschanlagen sind Fußböden, Kachel- und Trennwände obere und untere Fläche,
Türgriffe und Griffe der Spülvorrichtungen mit geeigneten Mitteln zweistufig nass zu reinigen. Die Toiletten und Urinale sind durch den Einsatz von geeigneten Reinigungsmitteln von Ablagerungen freizuhalten. Die nicht mit herkömmlichen Reinigungsmitteln zu entfernenden Rückständen (z.B.
Kalkablagerungen) sind durch materialschonende Reinigungsmittel (z.B. Keramikradierer) spätestens bei deren Auftreten jedoch mindestens zweimal jährlich zu entfernen.
Maschinen, Geräte, Pflege- und Reinigungsmittel sind nach Beendigung der Arbeiten wieder wegzuräumen und gegen missbräuchlichen Gebrauch zu sichern (verschließbare Schränke), alle Einrichtungsgegenstände sind an ihren ursprünglichen Platz zu stellen. In dem vom Auftragnehmer zu reinigenden Bereich sind auch in den im Turnus an diesem Tag nicht gereinigten Räumen nach Erledigung der Reinigungsarbeiten Türen und Fenster zu verschließen, Wasserhähne zuzudrehen und Beleuchtungskörper auszuschalten.
Möbelflächen, Tische, Stühle, Schränke, Regale usw., Fensterbänke Heizkörper, Sockelleisten, Telefone und Tischlampen werden feucht abgewischt, Polstermöbel werden gesaugt.
Reinigung und Pflege des Trinkwasserspenders (Standort im Raum 225 im 2. OG) Der Trinkwasserspender ist täglich* in folgendem Umfang zu reinigen:
- Reinigung von Gehäuse und Frontblende mit handelsüblichem, mildem Reiniger
- Desinfektion des Wasserauslasses mit Desinfektionsspray
- Leerung der Tropfschale
- Reinigung von Tropfschale und Tropfgitter unter fließendem Wasser mit handelsüblichem, mildem Reiniger
Das zur Reinigung erforderliche Putzmaterial, die Reinigungsgeräte und Reinigungsmittel werden vom Auftragnehmer gestellt. Das zur Reinigung erforderliche Wasser, sowie der notwendige elektrische Strom werden unentgeltlich vom Auftraggeber gestellt. Der Auftragnehmer hat jedoch einen sparsamen Verbrauch sicherzustellen. Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer Personalräume und geeignete Bereiche für die Lagerung von Maschinen und Reinigungsmaterial zur Verfügung. Verbrauchsmaterialien wie Seife, Toilettenpapier, Sitzdesinfektionsmittel und Papierhandtücher für Sanitärbereiche stellt der Auftraggeber. Der Auftragnehmer übernimmt die Verteilung und Bestückung und ist für die rechtzeitige Bedarfsmeldung zur Neubestellung an den Ansprechpartner verantwortlich.
Die Auftraggeberin behält sich die Option für zwei einjährige Vertragsverlängerungen vor. Diese werden zu angemessener Zeit, aber mindesten drei Monate im Voraus, bekannt gegeben.
Glasreinigung
Die Glasreinigung umfasst das streifenfreie und beidseitige Reinigen der Glasflächen, der Glasrahmen (nebst sämtlicher beweglicher und feststehender Rahmenelemente witterungs- und raumseitig, einschließlich sämtlicher Falze, Anschläge und Wasserrinnen/-fugen). Ebenfalls gereinigt werden die Bedienelemente wie Griffe und Gestänge sowie Wetter- und Wasserschenkel. Zu beachten ist, dass es sich bei dem Aufmaß um die einfache Fläche handelt.
Glas- und Glasrahmenreinigung:
Es sind vier Reinigungsdurchgänge im Jahr durchzuführen (1 x pro Quartal):
2 x reine Glasreinigung (Innen- und Außenreinigung der Glasflächen ohne Rahmen Falze u. Fugen etc.),
1 x Glasreinigung mit feststehenden und beweglichen Rahmenteilen (ohne Falze, Anschläge und Wasserrinnen/-fugen),
1 x Glasreinigung mit feststehenden und beweglichen Rahmenteilen (einschl. sämtlicher Falze, Anschläge und Wasserrinnen/-fugen). Bei den Reinigungsarbeiten sind die ortspolizeilichen Vorschriften sowie die Arbeitsschutzbestimmungen einzuhalten. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich bei der Durchführung der Reinigungsarbeiten geprüfte Sicherungsgurte, Steig- und Absturzsicherungen zu verwenden. Die Quartalsreinigungen sind spätestens 14 Tage vor Beginn anzukündigen und müssen binnen zwei zusammenhängender Arbeitswochen durchgeführt sein.
Die Auftraggeberin behält sich die Option für zwei einjährige Vertragsverlängerungen vor. Diese werden zu angemessener Zeit, aber mindesten drei Monate im Voraus, bekannt gegeben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Unternehmensdarstellung (Eigenerklärung) + Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe vorliegen
- Handelsregisterauszug
- Zertifizierung für ein QM-/UM-System (z.B. DIN EN ISO 9001, 14001) oder gleichwertiger Nachweis
- Umsatzangabe der letzten drei Geschäftsjahre
- Angabe Angestellter der letzten drei Geschäftsjahre
- Nachweis Haftpflichtversicherung (Mindestversicherungssumme je Schadensfalls 500.000 € )
- Nachweis dreier gleichwertiger Referenzen
- Eigenerklärung, dass ausreichend Ressourcen für den angegebenen Zeitraum vorhanden sind
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Wir weisen an dieser Stelle auf den § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB hin.
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist eine Rüge innerhalb von zehn Kalendertagen anzubringen, nachdem der Antragsteller/ die Antragstellerin den Vergaberechtsverstoß erkannt hat. Ist der Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits auf Grund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar, ist die Rüge innerhalb der in der Bekanntmachung genannten Bewerbungs- oder Angebotsfrist zu rügen.