Pflege, Wartung und Weiterentwicklung der Verfahrenskette ASD-BW und ASV-BW Referenznummer der Bekanntmachung: IBBW 11-0276.6/61-11
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.tcilaw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Pflege, Wartung und Weiterentwicklung der Verfahrenskette ASD-BW und ASV-BW
Das Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg (IBBW) ist als nachgeordnete Behörde des Kultusministeriums Baden-Württemberg dafür verantwortlich, dem gesamten Kultusbereich neben geeigneten IT-Fachverfahren vor allem verlässliche Daten und wissenschaftliche Erkenntnisse zur Verfügung zu stellen.
Dazu hat das IBBW die beiden IT-Fachverfahren Amtliche Schuldaten Baden-Württemberg und Amtliche Schulverwaltung Baden-Württemberg sowie weitere Module (NEO, ESS, LAV) entwickeln lassen. Diese bilden die Verfahrenskette ASD-BW und ASV-BW. Für Pflege, Wartung und Weiterentwicklung der Verfahrenskette ist der Abschluss dreier Rahmenvereinbarungen zur Beschaffung von IT-Leistungen geplant. Die Leistungen sind dabei unterteilt in Pflege, Wartung und Entwicklung (Los 1), technisches Consulting (Los 2) sowie Testautomatisierung (Los 3).
Der in Los 1 erfolgreiche Bieter kann kein weiteres Los erhalten.
Pflege, Wartung und Weiterentwicklung der Verfahrenskette ASD-BW und ASV-BW
Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg (IBBW) Heilbronner Straße 172 70191 Stuttgart
Rahmenvertrag für Pflege, Wartung und Weiterentwicklung der Verfahrenskette der ASD-BW und ASV-BW.
Der Vertrag kann durch den Auftraggeber durch einseitige Erklärung (Option) zweimal um jeweils zwei Jahre verlängert werden
Im Rahmen der Angebotserstellung können Interessenten für Los 1 auf Antrag und nach vorheriger Abgabe einer Verpflichtungserklärung für Vertraulichkeit und Datenschutz in einem Zeitraum von maximal 2 Stunden Einsicht in den vorhandenen Quellcode der Applikationen Amtliche Schuldaten Baden-Württemberg (ASD-BW) und Amtliche Schulverwaltung Baden-Württemberg (ASV-BW) erhalten. Die Einsichtnahme erfolgt nach Absprache beim Auftraggeber vor Ort zu den üblichen Bürozeiten des Auftraggebers. Die Möglichkeit zur Einsichtnahme endet am 19. November 2021, 16:00 Uhr.
technisches Consulting
Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg (IBBW) Heilbronner Straße 172 70191 Stuttgart
Gegenstand der Beschaffung ist die technische Beratung und operative Unterstützung des Auftraggebers. Wesentlicher Schwerpunkt dabei ist die Prüfung und Ausgestaltung von Anforderungen und Bewertung von Designs für Weiterentwicklungen der Verfahrenskette ASD-BW und ASV-BW sowie Prüfung der Softwarepflege für den Auftraggeber.
Der Vertrag kann durch einseitige Erklärung des Auftraggebers zweimal um jeweils zwei Jahre verlängert werden.
Testautomation
Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg (IBBW) Heilbronner Straße 172 70191 Stuttgart
Gegenstand ist der Aufbau und Dokumentation einer technischen Basis zum automatisierten Testen der Verfahrenskette ASD- und ASV-BW, sowie die Erstellung von Testszenarien und Testfällen entsprechend der fachlichen Anforderungen des Auftraggebers. Dabei ist zu beachten, dass die beiden Teilsysteme (ASD- und ASV-BW) auch isoliert getestet werden können sollen. Vom Auftragnehmer ist ein entsprechendes Testsystem zu konzipieren, betriebsbereit umzusetzen und zu pflegen. Dafür benötigte Hard- und Software wird in Abstimmung mit dem Auftraggeber durch den Auftraggeber beigestellt.
Der Vertrag kann durch einseitige Erklärung des Auftraggebers zweimal um jeweils zwei Jahre verlängert werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123,124 GWB
- Vorlage eines Berufs- oder Handelsregisterauszuges
- Mindestumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (bzw. sofern der Bieter noch nicht über drei abgeschlossene Geschäftsjahre verfügt, in den bisher abgeschlossenen Geschäftsjahren) für Los 1 jeweils > 10 Mio. Euro bzw. für Los 2 und 3 jeweils > [Betrag gelöscht] Euro
- Vorlage einer aktuellen, allgemeinen Bankauskunft, bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (bzw. sofern der Bieter noch nicht über drei abgeschlossene Geschäftsjahre verfügt, seit Unternehmensgründung) (nicht älter als 6 Monate)
- Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (Deckungssumme jeweils mindestens 5 Mio. Euro für Personen- und Sachschäden und mindestens 3 Mio. Euro für Vermögensschäden in Los 1 bzw. mindestens 3 Mio. Euro für Personen- und Sachschäden und mindestens 1 Mio. Euro für Vermögensschäden in den Losen 2 und 3)
Los 1:
- Mindestens drei Referenzen für nach dem 01.01.2018 abgenommene Softwareentwicklungsprojekte mit einem Projektvolumen jeweils größer [Betrag gelöscht] Euro (netto). Als Projekt zählt auch ein Einzelabruf in der genannten Größe unter einem Rahmenvertrag.
- Mindestens eine Referenz für einen nach dem 01.01.2018 abgenommenen Auftrag zur Entwicklung und/oder seit mindestens 12 Monaten bestehenden Auftrag zur Betreuung (Pflege und Weiterentwicklung) einer Schulverwaltungssoftware in Deutschland mit einem Auftragsvolumen > [Betrag gelöscht] Euro (netto).
- Mindestens zwei Referenzen für im Geschäftsjahr 2020 durchgeführte Aufträge zum Systemservice (Aufrechterhaltung bzw. Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft, keine Weiterentwicklung) von kundenspezifischen Softwareapplikationen jeweils größer [Betrag gelöscht] Euro (netto)/p.a.
- Mindestanzahl der innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre (bzw. sofern der Bieter noch nicht über drei abgeschlossene Geschäftsjahre verfügt, in den bisher abgeschlossenen Geschäftsjahren) im jährlichen Mittel festangestellten Mitarbeiter im Projekt- und Entwicklungsbereich (mindestens 3 Projektleiter, 2 Softwarearchitekten, 30 Softwareentwickler)
- Nachweis eines QM-Systems (z.B. durch Kurzdarstellung zu folgenden Punkten: Verantwortung der Leitung, Management von Ressourcen, Technische und organisatorische Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität, Messung, Analyse und ständige Verbesserung des QM-Systems) oder Vorlage eines Zertifikats (z.B. nach DIN EN ISO 9001)
- Nachweis der Bestellung eines Datenschutzbeauftragten
für Los 2:
- Mindestens zwei Referenzen für im Geschäftsjahr 2020 durchgeführte Beratungsaufträge im Bereich der Softwareentwicklung und -pflege mit einem Beratungsvolumen jeweils größer [Betrag gelöscht] Euro (netto)/p.a.
- Mindestanzahl der innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre (bzw. sofern der Bieter noch nicht über drei abgeschlossene Geschäftsjahre verfügt, in den bisher abgeschlossenen Geschäftsjahren) im jährlichen Mittel festangestellten Mitarbeiter im Bereich Softwareberatung (mindestens 3)
für Los 3:
- Mindestens zwei Referenzen für nach dem 01.01.2018 durchgeführte Aufträge zu Beratung und/oder Realisierung von Testautomatisation im Softwareentwicklungsbereich mit einem Projektvolumen jeweils größer [Betrag gelöscht] Euro (netto). Als Projekt zählt auch ein Einzelabruf in der genannten Größe unter einem Rahmenvertrag.
- Mindestens eine Referenz für einen nach dem 01.01.2018 durchgeführten Beratungsauftrag im Bereich Schulverwaltung in Deutschland mit einem Auftragsvolumen > [Betrag gelöscht] Euro (netto).
- Mindestanzahl der innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre (bzw. sofern der Bieter noch nicht über drei abgeschlossene Geschäftsjahre verfügt, in den bisher abgeschlossenen Geschäftsjahren) im jährlichen Mittel festangestellten Mitarbeiter im Softwarebereich (mindestens 3 Berater und 3 Entwickler)
- Eigenerklärung zum Datenschutz und Vertraulichkeit
- Besondere Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen
- Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt
-Eigenerklärung - ILO-Kernarbeitsnormen (nur für Los 1)
- Schutzerklärung zur Technologie des L. Ron Hubbard
Abschnitt IV: Verfahren
Die Einarbeitung in einen umfangreichen vorhandenen Quellcode ist sehr aufwendig und damit kostenintensiv. Diese Kosten sind grundsätzlich nur zu rechtfertigen, wenn der Auftragnehmer dann auch für die anzunehmende Nutzungsdauer der Software beauftragt werden kann. Darüber hinaus birgt ein mehrmaliger Wechsel der Entwickler bei komplexer proprietärer Software die große Gefahr, dass die Software zunehmend instabil, d.h. fehleranfällig wird. Auch dieses Risiko ist dem Auftraggeber angesichts der zentralen Bedeutung der Software für die Schulverwaltung nicht zumutbar. Die Pflege komplexer proprietärer, speziell für den Auftraggeber erstellter Software wird deshalb üblicherweise für die anzunehmende Lebensdauer der Software (regelmäßig 8-10 Jahren) sichergestellt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Frist für Bieterfragen: 22.11.2021, 23:59 Uhr
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0UR0QH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber. Erkennt ein am Auftrag interessiertes Unternehmen eine Verletzung seiner Rechte durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber der Vergabestelle zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen ebenfalls bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB).
Teilt die Vergabestelle dem Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so kann der Bieter nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Rügeerwiderung einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer stellen (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage (bzw. bei elektronischer Übermittlung 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Diese Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die Vergabestelle.
Die Unwirksamkeit gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.