Neubau Kinder- und Jugendcampus - Architektenwettbewerb Referenznummer der Bekanntmachung: n.def.
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Remchingen
NUTS-Code: DE12B Enzkreis
Postleitzahl: 75196
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.remchingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Kinder- und Jugendcampus - Architektenwettbewerb
Hochbaulicher Realisierungswettbewerb gemäß Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge -VgV und Richtlinien für Planungswettbewerbe 2013 - RPW 2013
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Vergabe von Leistungen für die Gebäudeplanung nach HOAI 2021 Teil 3 Abschnitt 1, § 34 Leistungsbild Architektenleistungen, Leistungsphasen 1 - 9
Mit dem offenen Realisierungswettbewerb „Neubau
eines Kinder- und Jugendcampus“ in Remchingen sollen
Lösungsvorschläge für den Neubau einer Kindertagesstätte,
einer Mensa für das Schulgelände, sowie einer
Kernzeit mit dem dazugehörigen Freiflächenkonzept erarbeitet
werden. Die Verteilung der Nutzungen auf dem
Areal sowie deren Kombination in einem oder mehreren
Baukörpern obliegt den Teilnehmern.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen
erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres
Heimatstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung
die Berufsbezeichnung Architekt zu führen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.