Planungsleistungen für Tiefbauarbeiten für das Wohngebiet östlich der Marbacher Straße
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Remseck am Neckar
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Postleitzahl: 71686
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadt-remseck.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen für Tiefbauarbeiten für das Wohngebiet östlich der Marbacher Straße
Die Stadt Remseck mit ca. 27.000 Einwohnern beabsichtigt im Stadtteil Neckarrems im Bereich Schwaikheimer Straße/Marbacher Straße ein CO2-neutrales Neubaugebiet mit einer Größe von ca. 7ha zu entwickeln.
Das städtebauliche Konzept sieht eine Gliederung in mehrere Quartiere vor. Hierzu ist es notwendig, die einzelnen Quartiere über eine Erschließungsstraße mit dem bestehenden Straßennetz zu verbinden und gleichzeitig die notwendige Wasserversorgung und Abwasserentsorgung zu erstellen.
Folgende Planungsleistungen werden ausgeschrieben:
• Straßenplanung;
• Entwässerung;
• Wasserversorgung.
Remseck am Neckar
- Objektplanung Verkehrsanlagen gemäß § 47 HOAI 2021, LPH 1 - 3, optional LPH 4 - 9, stufenweise.
- Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOAI 2021, LPH 1 - 3, optional LPH 4 - 9, stufenweise für die Entwässerung + die Wasserversorgung.
- optional Besondere Leistungen gemäß Anlagen 12 und 13 HOAI 2021.
Die Beauftragung der Leistungsphasen erfolgt stufenweise. Der Auftraggeber ist in seiner Entscheidung über eine Weiterbeauftragung frei; ein Anspruch auf Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht.
Bei Beauftragung der optionalen Leistungen LPH 4 - 9 verlängert sich die Vertragslaufzeit:
- Voraussichtliche Vorlage der Ausführungsplanung: März 2023;
- Voraussichtliche Vorlage der bepreisten Leistungsverzeichnisse für die auszuschreibenden;
- Leistungen: Mai 2023;
- Voraussichtlicher Baubeginn: Sept 2023;
- Voraussichtliche Fertigstellung: Dezember 2024.
1) Anzahl Beschäftigte: 200 Punkte.
2) Referenzen Unternehmen Objektplanung Verkehrsanlagen: 1.000 Punkte.
3) Referenzen Unternehmen Objektplanung Ingenieurbauwerke: 1.000 Punkte.
Die LPH 4 - 9 werden als Option ausgeschrieben. Nach Erteilung des Baubeschlusses ist beabsichtigt die LPH 4 – 9 zu beauftragen.
Bei den optional zu beauftragenden Leistungen handelt es sich um ein einseitiges Optionsrecht zu Gunsten des Auftraggebers. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch darauf, dass auch die optional vorgesehenen Leistungen vom Auftraggeber abgerufen werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV: Eigenerklärung, dass mindestens ein Inhaber oder eine Führungskraft des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft Mitglied der Ingenieurkammer ist oder eine entsprechende Qualifikation besitzt. (Mindestbedingung: Raum- und Infrastrukturplanung / Verkehrswesen oder vergleichbares). (Ausschlusskriterium).
Auf Verlangen der Vergabestelle ist der Nachweis über die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ gemäß § 75 Abs. 2 VgV vorzulegen (Ausschlusskriterium).
Hinweis: Für Bewerber aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.2.2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65) aufgeführt.
b) § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV: Eigenerklärung über den Bestand einer Berufshaftpflichtversicherung (Ausschlusskriterium);
c) § 36 Abs. 1 VgV: Eigenerklärung über die Inanspruchnahme Kapazitäten Dritter und ggf. Verpflichtungserklärung aller vorgesehenen Nachunternehmer (Ausschlusskriterium);
d) Eigenerklärung über Nichtvorliegen Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB (Ausschlusskriterium);
e) Eigenerklärung über Nichtvorliegen Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB (Ausschlusskriterium).
Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bewerbern kurzfristig die Vorlage geeigneter Nachweise zu den o. g. Eigenerklärungen zu fordern.
Zu b) Gefordert wird eine Berufshaftpflichtversicherung mit [Betrag gelöscht] EUR Deckungssumme für Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR Deckungssumme für Sachschäden mit Nachweis der Maximierung der Ersatzleistungen auf mind. das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr. Für den Zeitraum der Bewerbungsphase ist eine Eigenerklärung des Bewerbers ausreichend, welche die geforderte Deckungssumme im Auftragsfall zusichert. Im Auftragsfall muss die entsprechende Haftpflichtpolice vorgelegt werden.
f) § 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV: Durchschnittliche Zahl der angestellten technischen Beschäftigten (m/w/d) in den letzten 3 Geschäftsjahren im Bereich der ausgeschriebenen Leistungen, Teilzeitbeschäftigte können entsprechend ihrer Teilzeit angerechnet werden:
- > 4 = 200 Punkte / <= 4 und >= 3 = 100 Punkte / < 3 Punkte = 0 Punkte.
g) § 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV:
Referenzprojekte Objektplanung Verkehrsanlagen:
Bitte geben Sie 2 Referenzprojekte im Tiefbau mit vergleichbarer Aufgabenstellung und Planungsanforderung an, bei denen Sie die Objektplanung Verkehrsanlagen gemäß § 47 HOAI 2021 unter Beachtung der deutschen Richtlinien, Regelwerke und Rechtsvorschriften bzw. vergleichbarer ausländischer Regelungen erbracht haben.
Für jedes Referenzprojekt ist ein Projektdatenblatt mit kurzer Beschreibung des Projekts und der erbrachten Leistungen einzureichen.
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Bewertungsmatrix Referenzprojekte 1 + 2:
- Erschließungsprojekt: 150 Punkte.
- Kosten der Baukonstruktion in € netto für das Referenzprojekt 1:
-- >= 2.00.000 €: 100 Punkte;
-- < 2.00.000 € und >= 1.500.000 €: 50 Punkte;
-- < 1.500.000 €: 0 Punkte.
- Kosten der Baukonstruktion in € netto für das Referenzprojekt 2:
-- >= 1.00.000 €: 100 Punkte;
-- < 1.00.000 € und >= 750.000 €: 50 Punkte;
-- < 750.000 €: 0 Punkte.
- ÖBÜ wurde beauftragt und erbracht: 100 Punkte.
- Integration von Leitungsträgern (Strom, Wasser, Gas, Wärme, Breitband): 100 Punkte.
- öffentlicher Auftraggeber gemäß § 99 GWB: 50 Punkte.
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Referenzprojekte Objektplanung Ingenieurbauwerke:
Bitte geben Sie 2 Referenzprojekte im Tiefbau mit vergleichbarer Aufgabenstellung und Planungsanforderung an, bei denen Sie die Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOAI 2021 unter Beachtung der deutschen Richtlinien, Regelwerke und Rechtsvorschriften bzw. vergleichbarer ausländischer Regelungen erbracht haben.
Für jedes Referenzprojekt ist ein Projektdatenblatt mit kurzer Beschreibung des Projekts und der erbrachten Leistungen einzureichen.
.
Bewertungsmatrix Referenzprojekte 1 + 2:
- Erschließungsprojekt: 170 Punkte.
- Kosten der Baukonstruktion in € netto für das Referenzprojekt 1:
-- >= 2.000.000 €: 130 Punkte;
-- < 2.00.000 € und >= 1.500.000 €: 65 Punkte;
-- < 1.500.000 €: 0 Punkte.
- Kosten der Baukonstruktion in € netto für das Referenzprojekt 2:
-- >= 1.00.000 €: 130 Punkte;
-- < 1.00.000 € und >= 750.000 €: 65 Punkte;
-- < 750.000 €: 0 Punkte.
- ÖBÜ wurde beauftragt und erbracht: 130 Punkte.
- öffentlicher Auftraggeber gemäß § 99 GWB: 70 Punkte.
Zu g) Referenzen 1 + 2 – Objektplanung Verkehrsanlagen:
- Die Projekte sind jeweils eine innerörtliche Verkehrsanlage.
- Abschluss der Leistungsphase 8 ab dem 01.01.2016 und vor Einreichungsfrist dieses Teilnahmeantrags.
- Die Projekte müssen jeweils mindestens in die Honorarzone II gemäß Anlage 13.2 HOAI 2021 eingeordnet sein.
- Für die Referenzprojekte müssen jeweils mindestens die LPH 2 - 8 gemäß § 47 HOAI 2021 beauftragt und erbracht worden sein.
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Referenzen 1 + 2 – Objektplanung Ingenieurbauwerke:
- Gegenstände der Planung waren jeweils die Objekte Entwässerung und Wasserversorgung.
- Abschluss der Leistungsphase 8 ab dem 01.01.2016 und vor Einreichungsfrist dieses Teilnahmeantrags.
- Die Projekte müssen jeweils mindestens in die Honorarzone II gemäß Anlage 12.2 HOAI 2021 eingeordnet sein.
- Für die Referenzprojekte müssen jeweils mindestens die LPH 2 - 8 gemäß § 43 HOAI 2021 beauftragt und erbracht worden sein.
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Hinweis:
Die Mindestbedingungen müssen von jedem Referenzprojekt separat erfüllt werden, damit das jeweilige Referenzprojekt in die Wertung eingehen kann.
Ingenieur, Fachrichtung Raum- und Infrastrukturplanung / Verkehrswesen oder vergleichbares gemäß § 75 Abs. 2 VgV.
h) § 43 Abs.2 + 3 VgV 2016: Bewerber/Bewerbergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen.
Eine Bietergemeinschaft wird im Falle der Zuschlagserteilung als Arbeitsgemeinschaft mit gesamtschuldnerischer Haftung tätig. Im Teilnahmeantrag sind alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft anzugeben, eines davon ist als bevollmächtigter Vertreter zu benennen.
Eigenerklärung über die Auftragsanteile der einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft im Auftragsfalle.
i) § 73 Abs. 3 VgV: Eigenerklärung über die Durchführung der freiberuflichen Leistungen unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen.
Die Kriterien h) + i) sind Ausschlusskriterien.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der für die Bewerbung erarbeitete Teilnahmeantrag ist für die Bewerbung zwingend zu verwenden. Der Teilnahmeantrag ist in Textform nach § 126b BGB abzugeben.
Der Teilnahmeantrag nebst Nachweisen, zu erstellenden Anlagen sowie allen Bescheinigungen etc. sind elektronisch über die Funktion „Teilnahmeantrag abgeben“ der Vergabeplattform subreport ELViS einzureichen.
Rückfragen sind ausschließlich über die Vergabeplattform subreport ELViS zu stellen. Die Beantwortung der Rückfragen erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform subreport ELViS.
Bewerbergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Eine Bewerbung in einer Bewerbergemeinschaft schließt eine zusätzliche Einzelbewerbung aus und umgekehrt, wie auch eine Bewerbung in einer weiteren Bewerbergemeinschaft.
Eine Bewerbung als Einzelbewerber oder in einer Bewerbergemeinschaft schließt eine zusätzliche Bewerbung als Subunternehmer aus.
Mehrfachbewerbungen als Subunternehmer bei unterschiedlichen Einzelbewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften sind zugelassen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp-karlsruhe.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung vom 27.07.2021.
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt:
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß §134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.