Gewährung einer Zuwendung im Rahmen der Wirtschaftlichkeitslückenförderung durch die Stadt Möckmühl
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Möckmühl
NUTS-Code: DE136 Schwarzwald-Baar-Kreis
Postleitzahl: 74219
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.iuscomm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gewährung einer Zuwendung im Rahmen der Wirtschaftlichkeitslückenförderung durch die Stadt Möckmühl
Die Stadt Möckmühl als Auftraggeber sieht in der Versorgung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Gewebetreibenden mit leistungsfähigen und zukunftsgerichteten Breitband-diensten einen wichtigen Auftrag im Sinne der Daseinsvorsorge sowie der Standortsicherung. Deshalb gewährt sie zur Verbesserung der Breitbandversorgung in Form durch den Aufbau und Betrieb von NGA - Breibandinfrastrukturen eine Zuwendung nach dem Modell der Wirtschaftlichkeitslückenförderung gemäß den im Rahmen der Aufforderung zur Bewerbung benannten Förderprogrammen bzw. den hierzu vorliegenden Förderbescheiden. Mit Zuschlagserteilung kommt mit dem obsiegenden Bieter und damit späteren Aufttragnehmer ein Vertrag über die Gewährung einer Zuwendung zum Aufbau und Betrieb einer NGA - Breitbandinfrastruktur zustande.
Förderantrag weiße Flecken
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Ausschreibung erstreckt sich auf Teilgebiete der Stadt Möckmühl, die als sog. weißer NGA-Fleck eingestuft werden, weil hier eine Versorgung mit einer Downloadrate von mindestens 30 Mbit/s aktuell nicht vorhanden und innerhalb der nächsten drei Jahre auch nicht zu erwarten ist. Weiterhin werden unterversorgte Gewerbegebiete und Schulen zur Versorgung ausgeschrieben. Bezüglich dem Projektgebiet sind die Ergebnisse einer im Vorfeld durchgeführten Markterkundung unter Einhaltung der Vorschriften des europäischen und nationalen Beihilferechts berücksichtigt worden. Für Gewerbegebiete und Schulen wurde die bestehende Unterversorgung auf Basis der entsprechenden Sonderaufrufe ermittelt. Als Ergebnis ist festzuhalten, dass ohne finanzielle Beteiligung der Kommune innerhalb von 3 Jahren kein Ausbauvorhaben mit Glasfaser erfolgen wird. Das Ergebnis wurde im Oktober 2019 auf dem Breitbandportal (www.beitbandausschreibungen.de) veröffentlicht. Das Ausschreibungsgebiet des hiesigen Förderantrages beinhaltet nach aktuellem Stand die folgenden Gebäudeanschlusspunkte (APL), welche momentan mit weniger als „30Mbit/s“ bzw. der relevanten Aufgreifschwelle (Schulen, Gewerbe) versorgt sind: • 271 Antrag „weiße Flecken" Die Lage der Ausschreibungsgebiete und die Adressen der Hauanschlusspunkte können den "Anlagen zur Leistungsbeschreibung" entnommen werden.
Sämtliche Vorgaben der für das Projekt einschlägigen und in den Ausschreibungsunterlagen benannten Vorgaben der Förderprogramme, Nebenbestimmungen, Auflagen und Hinweise sind vom Auftraggeber einzuhalten. Siehe im Übrigen Vorgaben in den Ausschreibungsunterlagen.
Schulen
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Ausschreibung erstreckt sich auf Teilgebiete der Stadt Möckmühl, die als sog. weißer NGA-Fleck eingestuft werden, weil hier eine Versorgung mit einer Downloadrate von mindestens 30 Mbit/s aktuell nicht vorhanden und innerhalb der nächsten drei Jahre auch nicht zu erwarten ist. Weiterhin werden unterversorgte Gewerbegebiete und Schulen zur Versorgung ausgeschrieben. Bezüglich dem Projektgebiet sind die Ergebnisse einer im Vorfeld durchgeführten Markterkundung unter Einhaltung der Vorschriften des europäischen und nationalen Beihilferechts berücksichtigt worden. Für Gewerbegebiete und Schulen wurde die bestehende Unterversorgung auf Basis der entsprechenden Sonderaufrufe ermittelt. Als Ergebnis ist festzuhalten, dass ohne finanzielle Beteiligung der Kommune innerhalb von 3 Jahren kein Ausbauvorhaben mit Glasfaser erfolgen wird. Das Ergebnis wurde im Oktober 2019 auf dem Breitbandportal (www.beitbandausschreibungen.de) veröffentlicht. Das Ausschreibungsgebiet des hiesigenFörderantrages beinhaltet nach aktuellem Stand die folgenden Gebäudeanschlusspunkte (APL), welche momentan mit weniger als „30Mbit/s“ bzw. der relevanten Aufgreifschwelle (Schulen, Gewerbe) versorgt sind: • 5 Antrag „Sonderaufruf Schulen und Krankenhäuser“ Die Lage der Ausschreibungsgebiete und die Adressen der Hauanschlusspunkte können den "Anlagen zur Leistungsbeschreibung" entnommen werden.
Sämtliche Vorgaben der für das Projekt einschlägigen und in den Ausschreibungsunterlagen benannten Vorgaben der Förderprogramme, Nebenbestimmungen, Auflagen und Hinweise sind vom Auftraggeber einzuhalten. Siehe im Übrigen Vorgaben in den Ausschreibungsunterlagen.
Gewerbe 1
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Ausschreibung erstreckt sich auf Teilgebiete der Stadt Möckmühl, die als sog. weißer NGA-Fleck eingestuft werden, weil hier eine Versorgung mit einer Downloadrate von mindestens 30 Mbit/s aktuell nicht vorhanden und innerhalb der nächsten drei Jahre auch nicht zu erwarten ist. Weiterhin werden unterversorgte Gewerbegebiete und Schulen zur Versorgung ausgeschrieben. Bezüglich dem Projektgebiet sind die Ergebnisse einer im Vorfeld durchgeführten Markterkundung unter Einhaltung der Vorschriften des europäischen und nationalen Beihilferechts berücksichtigt worden. Für Gewerbegebiete und Schulen wurde die bestehende Unterversorgung auf Basis der entsprechenden Sonderaufrufe ermittelt. Als Ergebnis ist festzuhalten, dass ohne finanzielle Beteiligung der Kommune innerhalb von 3 Jahren kein Ausbauvorhaben mit Glasfaser erfolgen wird. Das Ergebnis wurde im Oktober 2019 auf dem Breitbandportal (www.beitbandausschreibungen.de) veröffentlicht. Das Ausschreibungsgebiet des hiesigen Förderantrages beinhaltet nach aktuellem Stand die folgenden Gebäudeanschlusspunkte (APL), welche momentan mit weniger als „30Mbit/s“ bzw. der relevanten Aufgreifschwelle (Schulen, Gewerbe) versorgt sind: • 82 Antrag „Sonderaufruf Gewerbe- und Industriegebiete“ Die Lage der Ausschreibungsgebiete und die Adressen der Hauanschlusspunkte können den "Anlagen zur Leistungsbeschreibung" entnommen werden.
Sämtliche Vorgaben der für das Projekt einschlägigen und in den Ausschreibungsunterlagen benannten Vorgaben der Förderprogramme, Nebenbestimmungen, Auflagen und Hinweise sind vom Auftraggeber einzuhalten. Siehe im Übrigen Vorgaben in den Ausschreibungsunterlagen.
Gewerbe 2
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Ausschreibung erstreckt sich auf Teilgebiete der Stadt Möckmühl, die als sog. weißer NGA-Fleck eingestuft werden, weil hier eine Versorgung mit einer Downloadrate von mindestens 30 Mbit/s aktuell nicht vorhanden und innerhalb der nächsten drei Jahre auch nicht zu erwarten ist. Weiterhin werden unterversorgte Gewerbegebiete und Schulen zur Versorgung ausgeschrieben. Bezüglich dem Projektgebiet sind die Ergebnisse einer im Vorfeld durchgeführten Markte-kundung unter Einhaltung der Vorschriften des europäischen und nationalen Beihilferechts berücksichtigt worden. Für Gewerbegebiete und Schulen wurde die bestehende Unterversorgung auf Basis der entsprechenden Sonderaufrufe ermittelt. Als Ergebnis ist festzuhalten, dass ohne finanzielle Beteiligung der Kommune innerhalb von 3 Jahren kein Ausbauvorhaben mit Glasfaser erfolgen wird. Das Ergebnis wurde im Oktober 2019 auf dem Breitbandportal (www.beitbandausschreibungen.de) veröffentlicht. Das Ausschreibungsgebiet des hiesigen Förderantrages beinhaltet nach aktuellem Stand die folgenden Gebäudeanschlusspunkte (APL), welche momentan mit weniger als „30Mbit/s“ bzw. der relevanten Aufgreifschwelle (Schulen, Gewerbe) versorgt sind: • 82 Antrag „Sonderaufruf Gewerbe- und Industriegebiete“ Die Lage der Ausschreibungsgebiete und die Adressen
Sämtliche Vorgaben der für das Projekt einschlägigen und in den Ausschreibungsunterlagen benannten Vorgaben der Förderprogramme, Nebenbestimmungen, Auflagen und Hinweise sind vom Auftraggeber einzuhalten. Siehe im Übrigen Vorgaben in den Ausschreibungsunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ellwangen
NUTS-Code: DE11D Ostalbkreis
Postleitzahl: 73479 Ellwangen
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ellwangen
NUTS-Code: DE11D Ostalbkreis
Postleitzahl: 73479 Ellwangen
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ellwangen
NUTS-Code: DE11D Ostalbkreis
Postleitzahl: 73479
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ellwangen
NUTS-Code: DE11D Ostalbkreis
Postleitzahl: 73479
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heilbronn
Postleitzahl: 74072
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die KonzVgV trifft nähere Bestimmungen über das einzuhaltende Verfahren bei der dem Teil 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unterliegenden Vergaben durch einen Konzessionsgeber. Vorliegend handelt es sich grundsätzlich auch um eine (Dienstleistungs)-Konzession nach § 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, da der Schwerpunkt der ausgeschriebenen Leistung nicht auf der Errichtung, sondern auf der Dienstleistung des Betreibens des NGA –Netzes für mindestens den Zeitraum der Vertragslaufzeit liegt (siehe hierzu OLG Dresden, Beschluss vom 21.08.2010 – Verg 5/19 -, Rdnr. 15, juris) auch wenn der insoweit maßgebliche Schwellenwert nicht überschritten wird. Bei dem zu errichtenden NGA – Netz handelt es sich dabei um ein öffentliches Kommunikationsnetz nach § 149 Nr. 8 GWB. Das NGA – Netz dient ganz oder ganz über weder der Bereitstellung öffentlich zugänglicher elektronischer Kommunikationsdienste, die gewöhnlich gegen entgelt erbracht werden und in der Übertragung von Signalen über elektronische Kommunikationsnetze bestehen (siehe § 3 Nr. 16a, 27 TKG). Daher greift, soweit bei Unterschreitung des Schwellenwertes überhaupt relevant, die Bereichsausnahme des § 149 Nr. 8 GWB, wonach Konzessionen, die hauptsächlich dazu dienen, dem Konzessionsgeber die Bereitstellung oder den Betrieb öffentlicher Kommunikationsnetze oder die Bereitstellung eines oder mehrere elektronischer Kommunikationsdienste für die Öffentlichkeit zu ermöglichen von Vorgaben in Unterabschnitt 3 des GWB zur Vergabe von Konzessionen ausgenommen sind (OLG Dresden, aaO., Rdnr. 22 ff.; siehe auch VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 13.12.2018 – 3 VK 9/18, BeckRS 2018, 35904).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heilbronn
Postleitzahl: 74072
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]