Schulausstattung im Rahmen des DigitalPakt Schule für vier Schulen der Gemeinde Sonnenbühl Referenznummer der Bekanntmachung: n.def.
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Sonnenbühl
NUTS-Code: DE141 Reutlingen
Postleitzahl: 72820
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schulausstattung im Rahmen des DigitalPakt Schule für vier Schulen der Gemeinde Sonnenbühl
Ziel dieser Ausschreibung ist es, kompetente und zuverlässige Vertragspartner zur Umsetzung des Digitalisierungskonzepts für die Grundschulen in Sonnenbühl zu gewinnen.
Medienausstattung der Klassenzimmer
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Jedes Klassenzimmer muss für den pädagogischen Einsatz digitaler Inhalte mit einem Interaktiven Display ausgestattet werden. Dieses Display muss flexibel mit mehreren Endgeräten angesprochen werden können – darunter fallen die Dokumentenkamera, das Lehrernotebook und die Tablet-PCs der Schülerinnen und Schüler. Die Lehrerinnen und Lehrer müssen hierbei in der Lage sein, die Mediensteuerung zentral am Lehrerpult auszuführen und zwischen den Ausgabegeräten zu wechseln. Dokumentenkamera und Notebook müssen im Lehrerpult abgeschlossen gelagert und mit Strom versorgt werden können.
Passive Netzwerkinfrastruktur
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Siehe Leistungsbeschreibung
Aktive Netzwerkinfrastruktur
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Siehe Leistungsbeschreibung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Medienausstattung der Klassenzimmer
Ort: Reutlingen
NUTS-Code: DE141 Reutlingen
Postleitzahl: 72770
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Passive Netzwerkinfrastruktur
Ort: Reutlingen
NUTS-Code: DE141 Reutlingen
Postleitzahl: 72770
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Aktive Netzwerkinfrastruktur
Ort: Reutlingen
NUTS-Code: DE141 Reutlingen
Postleitzahl: 72770
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Deutschland
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.