Neubau 3-Feld Sporthalle in Stuttgart Nord- Gebäudeplanung / Freianlagenplanung Referenznummer der Bekanntmachung: VgV_SHN_Arch
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70178
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stuttgart.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.meinauftrag.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau 3-Feld Sporthalle in Stuttgart Nord- Gebäudeplanung / Freianlagenplanung
1. Gegenstand und Ziel des Verfahrens:
Vergabe von Leistungen für die Gebäudeplanung nach HOAI 2021 Teil 3 Abschnitt 1, § 34 Leistungsbild Architektenleistungen, LPH 1 - 9 & Leistungen für die Freianlagenplanung nach HOAI 2021 Teil 3 Abschnitt 1, § 39, LPH 1-9.
Im Rahmen des VgV-Vergabeverfahrens mit nicht offenem Realisierungswettbewerb soll ein Architekturbüro und ein Freianlagenplaner für den Neubau einer 3-Feld-Sporthalle in Stuttgart Nord inkl. Außenanlagen ausgewählt werden. Zur Bedarfsdeckung des vorhandenen Schulzentrums, soll auf dem Gelände des Schulzentrums Nord eine Dreifeldsporthalle errichtet werden, die sich sowohl für den Schul- als auch den Vereinssport eignet. Mit dem Neubau der Sporthalle besteht ebenfalls die Chance, die Außenanlagen auf dem Grundstück neu zu strukturieren, dies ist ebenfalls Teil der Aufgabe. Die Nutzfläche für die Sporthalle beträgt ca. 2.100 m2. Die Gesamtkosten belaufen sich auf ca. [Betrag gelöscht] EUR netto. Das Kostenbudget für die Kostengruppen 300, 400 und 500 liegt bei ca. [Betrag gelöscht] EUR netto.
2. Verfahrensablauf:
a) Teilnahmewettbewerb
Es ist vorgesehen, insgesamt 12 Teilnehmer für den nicht offenen Realisierungswettbewerb nach RPW 2013 zuzulassen. Hiervon werden 4 gesetzte Teilnehmer im Voraus festgelegt, diese brauchen sich dem Teilnahmewettbewerb nicht mehr zu stellen, die geforderten Kriterien werden erfüllt. Weitere 8 Teilnehmer werden über den öffentlichen Teilnahmewettbewerb ermittelt. Interessierte Büros können sich im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes mit den im Teilnahmeantrag geforderten Unterlagen um die Teilnahme am Realisierungswettbewerb bewerben. Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen wählt die Landeshauptstadt Stuttgart 8 geeignete Bewerber mit der höchsten Punktzahle aus, diese werden zusätzlich zu den 4 gesetzten Teilnehmern, zum Realisierungswettbewerb eingeladen. Bei gleicher Punktzahl der Bewerbungen entscheidet gemäß §75 Abs. 6 VgV das Los. Die Wettbewerbssprache ist deutsch.
b) Realisierungswettbewerb
Die Ausloberin wird einen der Preisträger, die Zustimmung des Gemeinderats vorausgesetzt, mit der weiteren Bearbeitung gemäß HOAI 2021 bis mindestens einschließlich LPH 5 beauftragen; die Beauftragung bis einschließlich LPH 9 wird angestrebt. Die Preisträger
verpflichten sich im Falle einer Beauftragung, zur Erbringung der Architektenleistungen gemäß HOAI 2021 bis einschließlich LPH 9. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht. Falls notwendig, folgt eine Weiterentwicklung des Wettbewerbsergebnisses nach Vorgabe des Preisgerichts. Die Ausloberin wird gemäß VgV mit allen Preisträgern über den Auftrag verhandeln. Es werden hierzu die nachfolgenden Zuschlagskriterien herangezogen:
- Wettbewerbsergebnis / Gewichtung: 65%; - Entwicklungsmöglichkeiten Wettbewerb / Gewichtung: 10%; - Projektteam, Präsentation Referenzobjekt des Projektleiters / Gewichtung: 15%; - Gesamteindruck der Präsentation / Gewichtung: 10%.
Im Falle einer weiteren Beauftragung werden im Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Preisträgers bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt werden kann. Der Auftraggeber behält sich vor, gemäß § 43 Abs. 3 VgV nach Zuschlagserteilung eine bestimmte Rechtsform vorzuschreiben.
c) Verhandlungsgespräche
Im Verhandlungsgespräch stellen die Bewerber ihr Büro sowie den Wettbewerbsentwurf vor. Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot, welches unter Berücksichtigung der Zuschlagskriterien insgesamt die höchste Punktzahl erreicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Auftraggeber stellt den Teilnahmeantrag in Form einer Excel- und PDF- Datei zur Verfügung.
Die Bewerbungsunterlagen stehen unter der unter Ziffer I.3) genannten Internetplattform bis zum Ablauf der unter Ziffer IV.2.2 genannten Frist zum Herunterladen bereit und sind nur auf diesen Weg erhältlich. Für die Abgabe des Teilnahmeantrags sind zwingend die von der Vergabestelle vorgegebenen Bewerbungsunterlagen zu verwenden und ausgefüllt abzugeben.
Nachfolgende Kriterien werden für die Auswahl der Teilnehmer herangezogen:
1. Ausschlusskriterien (siehe Bewerbungsformular)
- Fristgerechter Eingang der Bewerbung (es ist zwingend das vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Bewerbungsformular zu verwenden).
- Nachweis der beruflichen Qualifikation entsprechend III.2.1) dieser Bekanntmachung.
- Ggf. Nachweis der Unterschriftsberechtigung.
- Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtversicherung Es reicht die Erklärung, dass im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung über die geforderte Höhe abgeschlossen werden kann und wird.
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlusskriterien vorliegen.
- Eigenerklärung zur Verknüpfung mit anderen Unternehmen.
- Verpflichtungserklärung (nur bei Beteiligung von Subunternehmern).
2. Auswahlkriterien (siehe Teilnahmeantrag)
Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit:
1) Architekt: Beschäftigte gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV (Teilzeitbeschäftigte können entsprechend ihrer Teilzeit angerechnet werden):
- weniger als 3 Vollzeitbeschäftigte: 5 Punkte
- ab 3 Vollzeitbeschäftigen: 10 Punkte
- ab 5 Vollzeitbeschäftigen: 20 Punkte
2) Landschaftsarchitekt: Beschäftigte gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV (Teilzeitbeschäftigte können entsprechend ihrer Teilzeit angerechnet werden):
- weniger als 2 Vollzeitbeschäftigte: 10 Punkte
- ab 2 Vollzeitbeschäftigen: 20 Punkte
Referenzobjekt 1, 2 und 3: gemäß Teilnahmeantrag
Die zuvor beschriebenen Referenzen müssen im Unternehmen des/der Bewerber erbracht worden sein. Bei Bewerbergemeinschaften aus mehreren Architekten gelten die Angaben und die Referenzen in Summe für die ARGE. Die Referenz gilt auch als erfüllt, wenn die Leistung als verantwortlicher Projektleiter in einem anderen Büro erbracht wurde. In diesem Fall ist über die verantwortliche Projektleitung eine schriftliche Bestätigung des anderen Büros oder des Auftraggebers mit einzureichen (weitere Informationen sind dem Teilnahmeantrag zu entnehmen).
Die vollständige ausgefüllte Bewerbungsunterlage mit Angabe der dort einzutragenden Punktzahl ist auf der von der Einreichungsstelle zur Verfügung gestellten Vergabeplattform hochzuladen.
Die jeweiligen Angaben sind mit prüfbaren Unterlagen zu belegen und als Anlagen beizulegen. Ansprechpartner (Bauherrenvertreter) für Auskünfte zu den angegebenen Referenzprojekten sind zu benennen. Zusätzliche Unterlagen über die geforderten hinaus werden nicht gewertet. Bei punktgleichen Bewerbungen entscheidet gemäß § 75 Abs. 6 VgV das Los über die Teilnahme am weiteren Vergabeverfahren.
Der Auftraggeber behält sich vor, bis zum Abschluss der Wertung der Teilnahmeanträge unvollständige bzw. fehlende Nachweise und Unterlagen sowie fehlende Eintragungen in den Teilnahmeformularen nachzufordern.
Teilnahmeberechtigt sind Architekten und Landschaftsarchitekten. Landschaftsarchitekten sind nur in Arbeitsgemeinschaft mit Architekten teilnahmeberechtigt. Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen (siehe Punkt VI.3).
Abschnitt IV: Verfahren
Siehe Beurteilungskriterien Teil A der Auslobung (wird in der 2. Phase an die Bieter übermittelt).
Wettbewerbssumme gemäß RPW 2013 auf Basis der HOAI 2021
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es ist aktuell nachfolgende Terminschiene vorgesehen:
- Ausgabe Auslobung (Aufgabenstellung) KW 03/2022
- Kolloquium voraussichtlich KW 06/2022
- Abgabe Wettbewerbsarbeiten voraussichtlich KW 17/2022
- Abgabe Modell voraussichtlich voraussichtlich KW 18/2022
- Preisgerichtssitzung voraussichtlich KW 22/2022
- Auftragsgespräche voraussichtlich KW 28/2022
Teilnahmeberechtigung (siehe auch III.2.1):
Teilnahmeberechtigt sind Architekten und Landschaftsarchitekten. Landschaftsarchitekten sind nur in Arbeitsgemeinschaft mit Architekten teilnahmeberechtigt. Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen.
Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Herkunftsstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Architekt bzw. Landschaftsarchitekt zu führen. Ist in dem Herkunftsstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt bzw. Landschaftsarchitekt, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG - „Berufsanerkennungsrichtlinie“ - gewährleistet ist.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn ein bevollmächtigter Vertreter der juristischen Person und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden.
Arbeitsgemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft teilnahmeberechtigt ist.
Die Arbeitsgemeinschaft hat einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen. Teilnahmehindernisse sind in §4Abs. 2 RPW beschrieben.
Sachverständige, Fachplaner oder andere Berater müssen nicht teilnahmeberechtigt sein, wenn sie keine Planungsleistungen erbringen, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen und wenn sie überwiegend und ständig auf ihrem Fachgebiet tätig sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Bieter erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3, Nr. 1 GWB), aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht bis zum Ablauf der Frist der Bewerbung bzw. zur Angebotsabgabe beim Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr.2 und Nr.3 GWB) oder soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem nach Zuschlagserteilung unzulässig (§168 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (per Fax oder Mail) bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post möglich.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
Postleitzahl: 70178
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]6