2021-18 Schienenersatzverkehr 2022 Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-18
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freiburg
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Postleitzahl: 79111
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
2021-18 Schienenersatzverkehr 2022
Schienenersatzverkehr für die Linien 2 & 4
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Freiburger Verkehrs AG beabsichtigt, den Schienenersatzverkehr im Rahmen einer Baumaßnahme auszuschreiben.
Vom 11. April 2022 bis 11. September 2022 finden die abschließenden Arbeiten für den Anschluss der neuen Stadtbahnstrecke durch die Waldkircher Straße an das Bestandsnetz statt. Zeitgleich werden auch Umbauarbeiten an der Wendeschleife Hornusstraße, Kanalbauarbeiten sowie Bauarbeiten der Stadt entlang der Friedhofstraße durchgeführt.
Aufgrund dieser Bauarbeiten kommt es zu Unterbrechungen der Stadtbahnlinien 2 und 4 im Norden Freiburgs. Die Linie 4 verkehrt zwischen der Haltestelle ‚Okenstraße‘ und der ‚Messe Freiburg‘, die Linie 2 fährt zwischen dem ‚Friedrich-Ebert-Platz‘ und Günterstal. Auf den entfallenden Abschnitten soll ein Schienenersatzverkehr (SEV) im dichten Takt angeboten werden.
Ein Großteil der Leistung des Schienenersatzverkehrs soll durch Subunternehmer erbracht werden. Deshalb schreiben wir diese Leistung in verschiedenen Losen aus, wobei die Höchstgrenze pro Bieter bei 60.000 km liegen soll. Wir behalten und jedoch vor, auch mehr als die angebotene Leistung in Absprache mit dem Bieter zu vergeben, sollte es für einzelne Lose keine weiteren Bieter geben.
Die Einzelheiten zu den Losen können den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden. Gegenstand dieser Ausschreibung ist ein Rahmenvertrag, der alle Konditionen enthält. Unter diesem Rahmenvertrag erhalten die erfolgreichen Bieter Einzelaufträge, in denen die jeweiligen Lose und die Vergütung geregelt sind.
In die Wertung werden Angebote nur aufgenommen, wenn alle Kriterien des Kriterienkatalogs erfüllt sind!
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlaruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.