Bereitstellung eines flächendeckenden Breitbandnetzes sowie Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten des Landkreises Ludwigsburg im Wirtschaftlichkeitslückenmodell
Konzessionsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ludwigsburg
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Postleitzahl: 71638
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.zvkbl.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bereitstellung eines flächendeckenden Breitbandnetzes sowie Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten des Landkreises Ludwigsburg im Wirtschaftlichkeitslückenmodell
Der Zweckverband Kreisbreitband Ludwigsburg hat das Ziel, flächendeckend für weiße Flecken und Gewerbetreibende leistungsfähige Zugänge zur Breitbandbandinfrastruktur herzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen abgeschlossen werden.10 Städte und Gemeinden im Landkreis Ludwigsburg haben dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes "Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ sowie der "Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland (VwV Breitbandmitfinanzierung)" Förderanträge gestellt und den Zweckverband im Wege einer Aufgabenübertragung u.a. mit der Durchführung der vorliegenden Ausschreibung beauftragt.
Der Zweckverband behält sich vor, die Konzession unter Zusammenfassung der folgenden Einzellose zu vergeben:
Cluster 1: Lose 1, 3, 4 und 9
Cluster 2: Lose 2, 5, 6, 7 und 8
Cluster 3: Lose 10, 11, 12 und 13
Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen (siehe https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPR99X/documents).
Gemeinde Gemmrigheim
Siehe oben Abschnitt II. 1. 4).
- Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke (60 Punkte)
- Kriterium: Realisierungszeitraum (20 Punkte)
- Kriterium: Endkundenprodukte (15 Punkte)
- Kriterium: Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden (5 Punkte)
Mit dem bzw. den nach der Durchführung des Vergabeverfahrens zu beauftragenden TK-Unternehmen schließt die jeweilige Kommune einen Vertrag. Die Abwicklung der geschlossenen Verträge wird durch den Zweckverband durchgeführt.
Gemeinde Hemmingen
Siehe oben Abschnitt II. 1. 4).
- Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke (60 Punkte)
- Kriterium: Realisierungszeitraum (20 Punkte)
- Kriterium: Endkundenprodukte (15 Punkte)
- Kriterium: Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden (5 Punkte)
Mit dem bzw. den nach der Durchführung des Vergabeverfahrens zu beauftragenden TK-Unternehmen schließt die jeweilige Kommune einen Vertrag. Die Abwicklung der geschlossenen Verträge wird durch den Zweckverband durchgeführt.
Gemeinde Hessigheim
Siehe oben Abschnitt II. 1. 4).
- Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke (60 Punkte)
- Kriterium: Realisierungszeitraum (20 Punkte)
- Kriterium: Endkundenprodukte (15 Punkte)
- Kriterium: Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden (5 Punkte)
Mit dem bzw. den nach der Durchführung des Vergabeverfahrens zu beauftragenden TK-Unternehmen schließt die jeweilige Kommune einen Vertrag. Die Abwicklung der geschlossenen Verträge wird durch den Zweckverband durchgeführt.
Gemeinde Kirchheim am Neckar
Siehe oben Abschnitt II. 1. 4).
- Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke (60 Punkte)
- Kriterium: Realisierungszeitraum (20 Punkte)
- Kriterium: Endkundenprodukte (15 Punkte)
- Kriterium: Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden (5 Punkte)
Mit dem bzw. den nach der Durchführung des Vergabeverfahrens zu beauftragenden TK-Unternehmen schließt die jeweilige Kommune einen Vertrag. Die Abwicklung der geschlossenen Verträge wird durch den Zweckverband durchgeführt.
Gemeinde Möglingen
Siehe oben Abschnitt II. 1. 4).
- Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke (60 Punkte)
- Kriterium: Realisierungszeitraum (20 Punkte)
- Kriterium: Endkundenprodukte (15 Punkte)
- Kriterium: Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden (5 Punkte)
Mit dem bzw. den nach der Durchführung des Vergabeverfahrens zu beauftragenden TK-Unternehmen schließt die jeweilige Kommune einen Vertrag. Die Abwicklung der geschlossenen Verträge wird durch den Zweckverband durchgeführt.
Gemeinde Murr
Siehe oben Abschnitt II. 1. 4).
- Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke (60 Punkte)
- Kriterium: Realisierungszeitraum (20 Punkte)
- Kriterium: Endkundenprodukte (15 Punkte)
- Kriterium: Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden (5 Punkte)
Mit dem bzw. den nach der Durchführung des Vergabeverfahrens zu beauftragenden TK-Unternehmen schließt die jeweilige Kommune einen Vertrag. Die Abwicklung der geschlossenen Verträge wird durch den Zweckverband durchgeführt.
Gemeinde Schwieberdingen
Siehe oben Abschnitt II. 1. 4).
- Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke (60 Punkte)
- Kriterium: Realisierungszeitraum (20 Punkte)
- Kriterium: Endkundenprodukte (15 Punkte)
- Kriterium: Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden (5 Punkte)
Mit dem bzw. den nach der Durchführung des Vergabeverfahrens zu beauftragenden TK-Unternehmen schließt die jeweilige Kommune einen Vertrag. Die Abwicklung der geschlossenen Verträge wird durch den Zweckverband durchgeführt.
Stadt Steinheim an der Murr
Siehe oben Abschnitt II. 1. 4).
- Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke (60 Punkte)
- Kriterium: Realisierungszeitraum (20 Punkte)
- Kriterium: Endkundenprodukte (15 Punkte)
- Kriterium: Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden (5 Punkte)
Mit dem bzw. den nach der Durchführung des Vergabeverfahrens zu beauftragenden TK-Unternehmen schließt die jeweilige Kommune einen Vertrag. Die Abwicklung der geschlossenen Verträge wird durch den Zweckverband durchgeführt.
Gemeinde Walheim
Siehe oben Abschnitt II. 1. 4).
- Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke (60 Punkte)
- Kriterium: Realisierungszeitraum (20 Punkte)
- Kriterium: Endkundenprodukte (15 Punkte)
- Kriterium: Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden (5 Punkte)
Mit dem bzw. den nach der Durchführung des Vergabeverfahrens zu beauftragenden TK-Unternehmen schließt die jeweilige Kommune einen Vertrag. Die Abwicklung der geschlossenen Verträge wird durch den Zweckverband durchgeführt.
Stadt Sachsenheim I
Siehe oben Abschnitt II. 1. 4).
- Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke (60 Punkte)
- Kriterium: Realisierungszeitraum (20 Punkte)
- Kriterium: Endkundenprodukte (15 Punkte)
- Kriterium: Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden (5 Punkte)
Mit dem bzw. den nach der Durchführung des Vergabeverfahrens zu beauftragenden TK-Unternehmen schließt die jeweilige Kommune einen Vertrag. Die Abwicklung der geschlossenen Verträge wird durch den Zweckverband durchgeführt.
Stadt Sachsenheim I (Gewerbe)
Siehe oben Abschnitt II. 1. 4).
- Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke (60 Punkte)
- Kriterium: Realisierungszeitraum (20 Punkte)
- Kriterium: Endkundenprodukte (15 Punkte)
- Kriterium: Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden (5 Punkte)
Mit dem bzw. den nach der Durchführung des Vergabeverfahrens zu beauftragenden TK-Unternehmen schließt die jeweilige Kommune einen Vertrag. Die Abwicklung der geschlossenen Verträge wird durch den Zweckverband durchgeführt.
Stadt Sachsenheim II
Siehe oben Abschnitt II. 1. 4).
- Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke (60 Punkte)
- Kriterium: Realisierungszeitraum (20 Punkte)
- Kriterium: Endkundenprodukte (15 Punkte)
- Kriterium: Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden (5 Punkte)
Mit dem bzw. den nach der Durchführung des Vergabeverfahrens zu beauftragenden TK-Unternehmen schließt die jeweilige Kommune einen Vertrag. Die Abwicklung der geschlossenen Verträge wird durch den Zweckverband durchgeführt.
Stadt Sachsenheim II (Gewerbe)
Siehe oben Abschnitt II. 1. 4).
- Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke (60 Punkte)
- Kriterium: Realisierungszeitraum (20 Punkte)
- Kriterium: Endkundenprodukte (15 Punkte)
- Kriterium: Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden (5 Punkte)
Mit dem bzw. den nach der Durchführung des Vergabeverfahrens zu beauftragenden TK-Unternehmen schließt die jeweilige Kommune einen Vertrag. Die Abwicklung der geschlossenen Verträge wird durch den Zweckverband durchgeführt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Hinweis zu allen Eignungsnachweisen im Rahmen der Teilnahmebedingungen:
In einem ersten Schritt wird im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs die Eignung der Bieter durch die Vergabestelle überprüft. Verfahrensangaben zum Teilnahmewettbewerb, Hinweise zur Benennung von Nachunternehmern, Eignungsleihe und der Bildung von Bietergemeinschaften sind dem Begleitdokument zur Bekanntmachung (siehe https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPR99X/documents) zu entnehmen.
Zum Zwecke der Eignungsprüfung sind u.a. die auf dem Vergabemarktplatz https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPR99X/documents abrufbaren Formulare vollständig und ordnungsgemäß auszufüllen und dem Teilnahmeantrag beizufügen.
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Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB bzw. Nachweis von Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB durch entsprechende Angabe in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1, siehe https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPR99X/documents) und ggf. seiner dort geforderten Anlage
- Angabe der Registernummer und des Registergerichts in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1, siehe https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPR99X/documents) nebst Kopie des Auszugs aus dem Berufs- oder Handelsregister bzw. vergleichbarer Nachweis
- Bestätigung der Meldung nach § 6 TKG bei der Bundesnetzagentur durch entsprechende Angabe in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1, siehe https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPR99X/documents) nebst Kopie der Meldebestätigung nach § 6 TKG
- Bestätigung der Erfüllung der Verpflichtung der Zahlung von Steuern und Abgabe sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung durch entsprechende Angabe in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1, siehe https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPR99X/documents)
- Bei Bewerber-bzw. Bietergemeinschaften: Erklärung der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1, siehe https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPR99X/documents)
- Bei Nachunternehmern: Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers gemäß den Anforderungen in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1, siehe https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPR99X/documents)
- Bei Eignungsleihe: Verpflichtungserklärung des eignungsbeliehenen Unternehmens gemäß den Anforderungen in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1, siehe https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPR99X/documents)
- Angabe des Umsatzes in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018, 2019, 2020) einschließlich des Umsatzes in dem Tätigkeitsbereich der vorliegenden Konzession durch entsprechende Angabe in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1, siehe https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPR99X/documents). Sollten die Umsatzzahlen aus dem Jahr 2020 noch nicht vorliegen, sind die Umsatzzahlen aus den Jahren 2017, 2018 und 2019 anzugeben.
- Kopien der Bilanzen bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2018, 2019, 2020). Sollte die Bilanz aus dem Jahr 2020 noch nicht vorliegen, sind die Kopien der Bilanzen aus den Jahren 2017, 2018 und 2019 anzugeben.
- Eigenerklärung über das Vorliegen ausreichender Kapitalrücklagen für die notwenigen Zwischenfinanzierungen des Projektes durch entsprechende Angabe in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1, siehe https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPR99X/documents). Sofern die Bilanzen keine ausreichenden Kapitalrücklagen ausweisen: Vorbehaltlose und projektbezogene Bestätigung eines Finanzierungspartners bzw. Finanzdienstleisters, dass das Kapital durch diesen Finanzierungspartner bzw. Finanzdienstleister bereitgestellt werden.
- Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 5.000.000,00 € (zweifach maximiert je Versicherungsjahr) durch entsprechende Angabe in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1, siehe https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPR99X/documents) nebst Kopie der Versicherungspolice bzw. Bestätigung des Versicherungsgebers, dass im Zuschlagsfall eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird.
Bei einer Bewerbung auf das jeweilige Los hat die Kapitalrücklage bzw. die Finanzierungsbestätigung mindestens den in der nachfolgenden Tabelle angegebenen Betrag zu umfassen:
Los 1 100.000 €
Los 2 100.000 €
Los 3 105.000 €
Los 4 1.000.000 €
Los 5 50.500 €
Los 6 57.000 €
Los 7 150.000 €
Los 8 100.000 €
Los 9 75.000 €
Los 10 810.000 €
Los 11 140.000 €
Los 12 175.000 €
Los 13 50.000 €
Bei einer Bewerbung auf Loscluster hat die Kapitalrücklage bzw. die Finanzierungsbestätigung mindestens den in der nachfolgenden Tabelle angegebenen Betrag zu umfassen:
Cluster 1 1.336.000 €
Cluster 2 549.000 €
Cluster 3 1.175.000 €
Bei einer Bewerbung auf mehrere Lose bzw. auf alle Lose bzw. bei Bewerbung auf ein oder mehrere Loscluster gilt als Mindestanforderung die Addition der vorgenannten geforderten Mindestwerte der jeweiligen Lose bzw. der Cluster, auf die sich der Teilnahmeantrag er-streckt.
- Angabe von geeigneten Referenzen über in den letzten drei Jahren (maßgeblich ist der Zeitpunkt der Angebotseinreichung) erbrachten vergleichbaren Leistungen unter Angabe des Wert der gesamten und der eigenen Leistung, des Erbringungszeitpunkts und des Auftraggebers durch entsprechende Angabe in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1, siehe https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPR99X/documents). Als geeignete Referenz bzw. vergleichbare Leistung werden solche Referenzen bzw. Leistungen eingestuft, die den Bau und den gleichzeitigen Betrieb von Gigabit-Breitbandnetzen im Rahmen eines Bundes- und/oder Landesförderprogramms betreffen.
- Eigenerklärung über die Anzahl der mit Telefonie- und Internetdiensten versorgten Endkunden durch entsprechende Angabe in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1, siehe https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPR99X/documents).
Bei Bewerbung auf 1 - 4 der Einzellos(e) ist mindestens zwei geeignete Referenz zu nennen.
Bei Bewerbung auf 5 - 8 der Einzellos(e) sind mindestens drei geeignete Referenzen zu nennen.
Bei Bewerbung auf 9 - 13 der Einzellos(e) sind mindestens vier geeignete Referenzen zu nennen.
Bei der Bewerbung auf Loscluster ergibt sich die Mindestanforderung aus der Anzahl der in dem Cluster befindlichen Lose:
Bei Bewerbung auf das Cluster 1 sind mindestens zwei geeignete Referenzen zu nennen.
Bei Bewerbung auf das Cluster 2 sind mindestens drei geeignete Referenzen zu nennen.
Bei Bewerbung auf das Cluster 3 sind mindestens zwei geeignete Referenzen zu nennen.
Erfolgt die Bewerbung auf mehrere Loscluster, gilt als Mindestanforderung die Addition der vorgenannten Mindestreferenzzahlen der jeweiligen Cluster, auf die sich der Teilnahmeantrag erstreckt.
Erfolgt die Bewerbung sowohl auf (Einzel-)Lose als auch auf Loscluster gilt als Mindestanforderung die sich aus der Anzahl der (Einzel-)Lose, auf die sich beworben wird, und die An-zahl der Loscluster, auf die sich beworben wird, höchste geforderte Referenzzahl. Das heißt beispielsweise: Erfolgt eine Bewerbung auf 9 (Einzel-)Lose und auf die Cluster 2 und 3, sind insgesamt vier geeignete Referenzen vorzulegen, da die Mindestanzahl der Referenzen bezogen auf die 9 Einzellose die Mindestanzahl der Referenzen bezogen auf die Loscluster 2 und 3 übersteigt.
Die Bedingungen für die Konzessionsausführung ergeben sich u.a. aus den Vergabeunterlagen (herunterzuladen unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPR99X/documents) und dem Angebot des bezuschlagten Bieters.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bewerber haben die Möglichkeit, sich im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs auf eines, mehrere oder alle genannten (Einzel-)Lose zu bewerben. Außerdem besteht die Möglichkeit, sich im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs - neben oder statt einer Bewerbung auf eines, mehrere oder alle (Einzel-)Lose - auch auf eines, mehrere oder alle genannten Loscluster zu bewerben. Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen (siehe Teilnahmeunterlagen unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPR99X/documents).
Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Die Dienstleistungskonzession hat den Zweck, die Bereitstellung und den Betrieb eines öffentlichen Kommunikationsnetzes sowie die Bereitstellung von öffentlichen Kommunikationsnetzen im Ausbaugebiet zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang wird auf den Ausnahmetatbestand in § 149 Nr. 8 GWB hingewiesen.
Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb in zwei Stufen durchgeführt. Auf der ersten Stufe (Teilnahmewettbewerb) haben die Bieter innerhalb der Teilnahmefrist Teilnahmeanträge einzureichen, die sämtlichen Anforderungen dieser Bekanntmachung sowie des Begleitdokuments (siehe Teilnahmeunterlagen unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPR99X/documents) genügen müssen.
Weiterführende Informationen zu der rechtlichen Einordnung des Auftragsgegenstandes, zu der Verfahrensart und zu der Durchführung des Verfahrens ergeben sich aus den Vergabeunterlagen (siehe Teilnahmeunterlagen unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPR99X/documents).
Die Kommunikation zwischen Zweckverband und Bewerbern/Bietern erfolgt ausschließlich über dieses Vergabeportal. Der Zweckverband stellt alle Fragen und Antworten zu dem Verfahren auf dem Vergabeportal anonymisiert zur Verfügung.
Die Angabe personenbezogener Daten innerhalb der Eignungsnachweise ist freiwillig. Die Nichtangabe personenbezogener Daten führt nicht unmittelbar zum Ausschluss vom weiteren Verfahren.
Mit dieser Bekanntmachung wird die jeweilige Kommune nicht zur Gewährung einer Beihilfe verpflichtet. Insbesondere bleibt dem Zweckverband die Aufhebung des Vergabeverfahrens vorbehalten, sollte sich das Gesamtprojekt als gesamtwirtschaftlich nicht darstellbar bzw. finanzierbar erweisen.
Etwaige Änderungen zum Verfahren werden ausschließlich über http://ted.europa.eu, www.breitbandausschreibungen.de und www.dtvp.de bekannt gemacht.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Ob sich die Vergabekammer vor dem Hintergrund des Ausnahmetatbestandes in § 149 Nr. 8 GWB für zuständig erklären wird, kann der Zweckverband nicht für die Vergabekammer entscheiden. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist jedenfalls grundsätzlich unzulässig, sofern der behauptete Verstoß nicht fristgemäß bei der Vergabestelle gerügt wird. Insoweit wird auf die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen entsprechend § 160 Abs. 3 GWB verwiesen. So sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB Nachprüfungsanträge unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Zweckverband nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Zweckverband gerügt werden (vgl. dazu die Teilnahmefrist nach Ziff. IV.2.2. der vorliegenden Bekanntmachung), 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in der Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Zweckverband gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Zweckverbands, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]