Löschgruppenfahrzeug LF 20 Referenznummer der Bekanntmachung: FW Endingen - LF20
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Endingen am Kaiserstuhl
NUTS-Code: DE133 Emmendingen
Postleitzahl: 79346
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.endingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Löschgruppenfahrzeug LF 20
Lieferung eines Löschgruppenfahrzeuges inkl. Beladung für die FW Endingen
Los 1: Fahrgestell
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Los 1: Fahrgestell
Los 2: Aufbau
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Los 2: Aufbau
Los 3: Beladung
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Los 3: Beladung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Nachweise und Erklärung zur Eignung gemäß §§ 45, 46 VgV und §§ 123, 124 GWB entsprechend dem Formular 124_LD (Umsatz vergleichbarer Leistungen der letzten drei Geschäftsjahre, Referenzen über vergleichbare Leistungen der letzten drei Jahre, Arbeitskräfte, Berufsregistereintragungen, Insolvenzverfahren, Liquidation, keine schwere Verfehlung, Gewerbezentralregisterauszug, Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Sozialversicherungsbeiträgen, Berufsgenossenschaft).
2) Bei Einsatz von Nachunternehmern ist mit Abgabe des Angebotes das entsprechende Formblatt ausgefüllt dem Angebot beizufügen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.