Neubau Feuerwehr Roßwag
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Vaihingen
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Postleitzahl: 71665
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vaihingen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Feuerwehr Roßwag
Die Stadt Vaihingen an der Enz plant den Neubau des Feuerwehrhauses in Roßwag mit Fahrzeughalle, Umkleide-/Sanitärbereich sowie zusätzlichen Flächen für Schulungen/Proberaum des Musikvereins. Das gesamte Raumprogramm hat ca. 800 m² BGF.
Voraussichtliche Baukosten:
- ca. 1,7 Mio. € netto (KG 300 - 400),
- ca. 2,4 Mio. € netto Gesamtbaukosten.
Mit der Planung soll sofort nach Beauftragung begonnen werden.
Ein Bestandteil der zweiten Stufe ist eine Ideenskizze/Arbeitsprobe, die mit 5.000 € (netto) vergütet wird.
Die Aufgabenstellung mit weiteren Unterlagen werden den ausgewählten Bietern im Rahmen der Stufe 2 zur Verfügung gestellt.
Vaihingen an der Enz
Gebäudeplanung gemäß § 34 HOAI, Leistungsphasen 1 - 9 + besondere Leistungen (Überwachung Mängelbeseitigung).
Die Beauftragung der Leistungsphasen erfolgt stufenweise, zunächst die Leistungsphasen 1-3. Der Auftraggeber ist in seiner Entscheidung über eine Weiterbeauftragung frei; ein Anspruch auf Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht.
Die Beauftragung wird auf Grundlage der aktuellen Certiform-Formulare erfolgen.
1) Anzahl Beschäftigte:
Durchschnittliche Zahl der angestellten technischen Beschäftigten (m/w/d) in den letzten 3 Geschäftsjahren, Teilzeitbeschäftigte können entsprechend ihrer Teilzeit angerechnet werden (Bei Bewerbergemeinschaften: Summe der Beschäftigten):
- 3 und mehr Beschäftigte: 10 Punkte,
- weniger als 3 Beschäftigte: 5 Punkte.
2) zwei Referenzprojekte im Hochbau mit vergleichbarer Aufgabenstellung und Planungsanforderung:
Punktzahl je Referenzprojekt:
a) Nutzung:
- Feuerwache, Rettungsstation, Betriebshof, Werkstatt oder vergleichbares mit Fahrzeughalle: 200 Punkte,
- Funktionsgebäude mit hohem Technischen Anteil wie Produktionsgebäude oder vergleichbares: 150 Punkte,
- Funktionsgebäude der öffentlichen Hand wie Stadthallen, Schulgebäude oder vergleichbares: 150 Punkte.
- Sonstiges Gebäude der Honorarzone III: 15 Punkte,
b) Fläche (Neubauflächen) >= 500 m² BGF: 15 Punkte,
c) Öffentlicher Auftraggeber gemäß § 99 GWB: 10 Punkte,
d) Erbrachte Leistungsphasen 1 - 9 gemäß HOAI : 10 Punkte.
Bei reduziertem Leistungsbild werden die maximal erreichbaren Punkte um die entsprechenden Leistungspunkte gemäß § 34 HOAI reduziert. Die Leistungsphasen 1 und 9 dürfen angerechnet werden, auch wenn diese nicht erbracht wurden. Die LEistungspunkte sind jeweils durch 10 zu teilen.
Erreichbare Gesamtpunktzahl: 120 Punkte.
Es werden die 3-5 punktbesten Bewerber für die Stufe 2 ausgewählt. Bei punktgleichen Bewerbungen entscheidet gemäß § 75 Abs. 6 VgV das Los.
in der zweitern Stufe werden die ausgewählten Bieter aufgefordert eine Ideenskizze/Arbeitsprobe einzureichen.
Folgende Leistungen werden gefordert:
1. Lageplan (M 1:500):
Darstellung der Baukörper und Freiflächen, auf dem vom Auftraggeber geliefertem Lageplan. Die Um-gebung der Bestandsgebäude ist entsprechend aussagekräftig zu wählen.
2. Grundrisse:
Darstellung aller Grundrisse zur Darstellung der funktionalen Anordnung und räumlichen Bezüge. Ein anteiliger Umgriff der Außenanlagen ist in den jeweiligen Grundrissen darzustellen.
3. prägende Schnitte/Ansichten:
4. Erläuterungen zum Entwurfskonzept und zur Projekteinschätzung (Welche Schwierigkeiten werden gese-hen und wie wird darauf reagiert).
5. Berechnungen (Soll/Ist-Vergleich Raumprogramm; NRF, BGF, BRI nach DIN 277 sowie GRZ und GFZ), separate Auflistung,
6. Modell M1:500 (Die Modellgrundplatte wird durch die Vergabestelle zur Verfügung gestellt.).
Die Grundrisse/Ansichten/Schnitte sind mindestens im Maßstab M 1:200 darzustellen. Die Ideenskizzen und Erläuterungen sind als pdf-Datei abzugeben. Wenn möglich sind alle planerischen Leistungen auf DIN A0 darzustellen.
Da die Bewertung anonym erfolgen soll, sind die eingereichten Planunterlagen ohne Hinweise auf den Verfasser zu erstellen. Die Kennzeichnung und Zuordnung erfolgt durch die Verfahrensbetreuung.
Die Ideenskizze/Arbeitsprobe dient zur Bewertung der Herangehensweise des Teilnehmers.
Eine Konkretisierung der geforderten Leistungen behält sich die Vergabestelle vor.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— § 44 VgV i. V. m § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV: Eigenerklärung, dass mindestens ein Inhaber oder Führungskraft des Unternehmens Mitglied der Architektenkammer ist oder eine entsprechende Qualifikation besitzt.
(Mindestbedingung: Dipl.-Ing. / Master Architektur oder vergleichbares) – Ausschlusskriterium
— § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV: Eigenerklärung zur Anzahl der Beschäftigten,
— § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV: Eigenerklärung, dass eine Berufshaftpflichtversicherung mit 1,5 Mio. EUR Deckungssumme für Personen- und 1,0 Mio. EUR Deckungssumme für Sachschäden vorliegt bzw. dass die Deckungssummen im Auftragsfall entsprechend erhöht werden. (Ausschlusskriterium),
— § 47 VgV: Eigenerklärung zur Eignungsleihe und entsprechende Verpflichtungserklärung (bei Bedarf).
— § 46 Abs. 3 Nr. 1: 2 Referenzprojekte mit vergleichbarer Aufgabenstellung und Planungsanforderung an, bei denen Sie die die Gebäudeplanung gemäß § 34 HOAI unter Beachtung der deutschen Richtlinien, Regelwerke und Rechtsvorschriften bzw. vergleichbarer ausländischer Regelungen erbracht wurde.
Für jedes Referenzprojekt ist ein Projektdatenblatt mit kurzer Beschreibung des Projekts und der erbrachten Leistungen einzureichen.
Die Projekte müssen mindestens in die Honorarzone III gemäß Anlage 10.2 HOAI eingeordnet sein.
Die Inbetriebnahme muss ab dem 1.1.2012 und vor Einreichungsfrist dieses Teilnahmeantrags erfolgt sein.
Für die Referenzprojekte müssen >= 60 Leistungspunkte gemäß § 34 HOAI erbracht worden sein.
Bei den Projekten muss es sich um Neubaumaßnahmen oder Erweiterungsbauten handeln.
Bauvorlageberechtigung gemäß LBO
— § 123 und § 124 GWB: Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 und § 124 GWB bestehen (Ausschlusskriterium, bei den Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB entscheidet die Vergabestelle über den Ausschluss),
— § 6 Abs. 2 VgV: Eigenerklärung, dass keine Interessenskonflikte gemäß § 6 VgV bestehen (Ausschlusskriterium),
— § 73 Abs. 3 VgV: Eigenerklärung, dass die Durchführung der Leistungen unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt (Ausschlusskriterium),
— Mindestlohn: Eigenerklärung, dass bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt bezahlt wird, das mindestens den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) und der gemäß § 1 Absatz 2 Satz 2 MiLoG erlassenen Rechtsverordnung entspricht (Ausschlusskriterium).
- Rechtsform von Bietergemeinschaften im Auftragsfall: Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechsform, erforderlich ist eine gesamtschuldnerische Haftung. Es sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft anzugeben, eines davon ist als bevollmächtigter Vertreter zu benennen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
- Der Auftraggeber stellt den Teilnahmeantrag in Form einer Excel-Datei zur Verfügung. Die Bewerbungsunterlagen stehen unter der unter Ziffer I.3) genannten Internetplattform bis zum Ablauf der unter Ziffer IV.2.2) genannten Frist zum Herunterladen bereit und sind nur auf diesen Weg erhältlich.
- Für die Abgabe des Teilnahmeantrags sind zwingend die von der Vergabestelle vorgegebenen Bewerbungsunterlagen zu verwenden und ausgefüllt abzugeben. Es wird darauf hingewiesen, dass nur die in den Vorlagen eingetragenen Angaben und die geforderten Anlagen gewertet werden.
- Die Abgabe des Teilnahmeantrags erfolgt elektronisch in Textform.
- Jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und jeder Nachunternehmer muss die Ausschlusskriterien (§ 123 und § 124 GWB, § 6 Abs. 2, § 73 Abs. 3 VgV) separat erfüllen. Der Teilnahmeantrag ist von der Bewerbergemeinschaft in Summe zu belegen und auszufüllen.
Eine Bewerbung in einer Bewerbergemeinschaft schließt eine zusätzliche Einzelbewerbung aus und umgekehrt. Eine Bewerbung als Einzelbewerber oder in einer Bewerbergemeinschaft schließt eine zusätzliche Bewerbung als Subunternehmer aus. Mehrfachbewerbungen als Subunternehmer bei unterschiedlichen Einzelbewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften sind zugelassen.
- Die Nachforderung fehlender, unvollständiger oder fehlerhafter Unterlagen gemäß § 56 Abs. 3 VgV liegt im Ermessen der Vergabestelle..
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.