BOL/BÜ/SiGeKo-Leistungen für die Neuordnung und Kapazitätserweiterung der Haltetelle Hauptbahnhof Mannheim Referenznummer der Bekanntmachung: 311-21-EK7
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68165
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.mannheim.de/de/stadt-gestalten/staedtische-gesellschaften/mkb-gmbh
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68165
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rnv-online.de/vergabe
Abschnitt II: Gegenstand
BOL/BÜ/SiGeKo-Leistungen für die Neuordnung und Kapazitätserweiterung der Haltetelle Hauptbahnhof Mannheim
Das Stadtbahnnetz in Mannheim soll bis 2026 umfassend und nachhaltig ausgebaut werden, um die neuen Stadtquartiere Benjamin-Franklin-Village, Sullivan, Funari, das Columbus-Quartier sowie das Turley-
Areal im Nordosten von Mannheim und das Glückstein-Quartier südlich des Mannheimer Hauptbahnhofs sowie die Hammond-Barracks im Bereich Mannheim-Seckenheim mit dem öffentlichen Personennahverkehr
(ÖPNV) zu erschließen.
Die ausgeschriebene Maßnahme „Neuordnung und Kapazitätserweiterung der Haltestelle Hauptbahnhof Mannheim“ ist Bestandsteil des Maßnahmenpakets für die Erweiterung des Streckennetzes sowie die Verbesserung
der Leistungsfähigkeit des ÖPNV in der Stadt Mannheim.
Die Leistungen umfassen die Bauoberleitung (gem. HOAI 2021 Anlage 13 Lph. 8) und SiGeKo für den gesamten Maßnahmenteil der Stadt Mannheim und der Rhein-Neckar-Verkehr GmbH ( Pkt. 1-3), sowie
die örtliche Bauüberwachung (besondere Leistung gemäß HOAI 2021 Anlage 13 Lph 8) für den Maßnahmenteil der rnv (Ausbau der Haltestellen und Gleis- und Tiefbauleistungen Pkt 1-2).
Die Bauleistungen für den AN Bau wurden in 2 Lose unterteilt. LOS 1 beinhaltet die Leistungen, die für die Rhein-Neckar-Verkehr (Pkt. 1-2) auszuführen sind. LOS 2 beinhaltet die Leistungen, die für die Stadt Mannheim
(Pkt. 3) auszuführen sind.
Örtliche Bauüberwachung
Mannheim
LOS 1 Örtliche Bauüberwachung für die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH
nach HOAI 2021 gemäß § 48 Anlage 13 (Verkehrsanlagen), Lph. 8 besondere Leistungen
Bauoberleitung
Mannheim
Bauoberleitung für die beschriebene Gesamtmaßnahme gemäß HOAI 2021 § 47 Verkehrsanlagen, Leistungsphase 8
SiGeKo
Mannheim
Übernahme der Leistungen eines Koordinators nach § 3 der BaustellV unter Anwendung des § 4 „Allgemeine
Grundsätze“ des Arbeitsschutzes soweit dies nach dem Stand der Planung möglich ist.
Der AN setzt für die Erbringung der nachfolgend beschriebenen Leistungen, speziell ausgebildete Koordinatoren
mit entsprechender Fachkunde ein. Durch ein vorhandenes interdisziplinäres Team ist jederzeit
eine notwendige Leistungsergänzung gewährleistet.
Das Leistungsbild umfasst die Leistungen gem. RAB 30, die zusätzlichen Leistungen sind nachfolgend aufgeführt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bieter müssen gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes vorlegen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen.
Der Auftraggeber behält sich vor, im Fall der Beauftragung mit dem jeweiligen Bieter von diesem eine Beglaubigung der Übersetzung(en) zu verlangen.
Mit dem Angebot ist einzureichen:
1. Handelsregisterauszug (nicht älter als 3 Monate),
2. Gewerbezentralregisterauszug (nicht älter als 3 Monate)
3. Erklärungen zur persönlichen Lage,
4. Erklärungen im Zusammenhang mit strafrechtlichen Verurteilungen,
5. Erklärungen im Zusammenhang mit der Entrichtung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen,
6. Erklärungen im Zusammenhang mit Insolvenz, Interessenskonflikten oder beruflichem Fehlverhalten,
7. Erklärungen zu seiner Berufsausübung,
8. Erklärungen zu seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit abgeben.
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bieter müssen gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes vorlegen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen.
Der Auftraggeber behält sich vor, im Fall der Beauftragung mit dem jeweiligen Bieter von diesem eine Beglaubigung der Übersetzung(en) zu verlangen.
1. Nachweis einer Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen mit einer Deckungssumme i. H. v. [Betrag gelöscht] EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, sofern vorhanden; ansonsten Eigenerklärung, dass die genannten Versicherungen für den Fall der Zuschlagserteilung abgeschlossen werden, sowie Erklärung eines Versicherers über Bereitschaft zum Abschluss,
2. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz sowie über den Umsatz über die Planung von vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
3. Eigenerklärung, dass die Voraussetzung für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG (Mindestlohngesetz) nicht vorliegen, dass der Bewerber also nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens [Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist.
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bieter müssen gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes vorlegen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen.
Der Auftraggeber behält sich vor, im Fall der Beauftragung mit dem jeweiligen Bieter von diesem eine Beglaubigung der Übersetzung(en) zu verlangen.
1. Angabe von Referenzprojekten (Formblatt) der zu beauftragenden Planungsleistungen gemäß den Angaben in den Formblättern der Vergabeunterlagen,
2. Angaben zu Mitarbeiter, die im Falle einer Beauftragung eingesetzt werden.
Weitere Informationen/Anforderungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Rhein-Neckar-Verkehr GmbH, Möhlstraße 27, 68165 Mannheim
Bieter und/oder deren bevollmächtigte Vertreter sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form zur Verfügung gestellt.
Siehe Punkt I.3) Kommunikation dieser Bekanntmachung.
Die Angebotsabgabe sowie jeglicher Schriftverkehr mit der Vergabestelle erfolgt ausschließlich in elektronisch Form über die Vergabeplattform www.deutsche-evergabe.de.
Fristende zur Stellung von Bieterfragen ist der 12.11.2021, 10 Uhr.
Später eingehende Fragen können als verspätet zurück gewiesen werden.
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB lautet wie folgt:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.