AfA21020 Rahmenverträge zur Arbeitnehmerüberlassung in sechs Losen
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.karlsruhe.de
Abschnitt II: Gegenstand
AfA21020 Rahmenverträge zur Arbeitnehmerüberlassung in sechs Losen
Die Stadt Karlsruhe - Amt für Abfallwirtschaft - ist unter anderem als entsorgungspflichtige Körperschaft im Stadtgebiet Karlsruhe für die Entsorgung der Abfälle sowie für die Straßenreinigung und den Winterdienst zuständig. Darüber hinaus bewirtschaftet das Amt für Abfallwirtschaft mehrere Wertstoffstationen und Kompostplätze im Stadtgebiet Karlsruhe und unterhält eine eigene Kantine.
Zur Unterstützung des Stammpersonals bei der Erfüllung der Aufgaben des Amts für Abfallwirtschaft werden zu unterschiedlichen Zeiten Arbeitskräfte benötigt. Der zeitliche Einsatz dieser Arbeitskräfte verteilt sich auf alle fünf Werktage sowie zum Teil regelmäßig auch auf Samstage, Sonn- und Feiertage.
Dazu werden entsprechende Rahmenverträge zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung in sechs Losen auf der Grundlage des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) ausgeschrieben.
Ungelernte Hilfskräfte als Müllladerinnen und Mülllader
Karlsruhe
Aufgaben der Müllladerinnen und Mülllader:
Einsätze sind bei der Sammlung und dem Transport von Restmüll, Wertstoffen, Bioabfällen und Papier, Pappe und Kartonagen möglich. Bei diesen vier Fraktionen fallen insbesondere die im Folgenden näher erläuterten Tätigkeiten an.
- Müllbehälter am Behälterstandort abholen (Fassungsvermögen von 80l bis 1.100l),
- Müllbehälter zum Müllfahrzeug transportieren,
- Müllbehälter am Müllfahrzeug leeren,
- Geleerte Behälter wieder zum Standort zurück transportieren.
Insbesondere im verdichteten Innenstadtbereich erfolgen die Sammlung und der Transport auch über Stufen und Treppenhäuser.
Weitere Angaben siehe Leistungsbeschreibung.
Auch ein Einsatz bei der Sammlung und dem Transport von Altkleidung ist möglich. Im Gegensatz zu den oben genannten Fraktionen sind hier keine Behälter im Einsatz. Darüber hinaus können Einsätze im Behälterdienst vorkommen.
Ungelernte Hilfskräfte als Straßenreinigerinnen und Straßenreiniger und zum Einsatz bei der Laub- und Christbaumsammlung
Karlsruhe
Aufgaben der ungelernten Hilfskräfte bei der Straßenreinigung und der Laub- und Christbaumsammlung:
- Manuelle Straßenreinigung,
- Manuelle Sammlung von Laub im Herbst,
- Manuelle Sammlung von Christbäumen im Winter.
Weitere Angaben siehe Leistungsbeschreibung.
Ungelernte Hilfskräfte zum Einsatz auf Wertstoffstationen, Kompostierungsanlagen und der Abfallumladeanlage
Karlsruhe
Aufgaben beim Einsatz auf Wertstoffstationen, Kompostierungsanlagen und der Abfallumladeanlage,
- Eingangskontrolle der angelieferten Abfälle,
- Zuweisung entsprechender Abladestellen an die Anliefernden und gegebenenfalls Ablehnung ausgeschlossener Abfälle,
- Unterstützung der Anliefernden beim Abladen (bei Bedarf),
- Sauberhaltung der Anlagen.
Weitere Angaben siehe Leistungsbeschreibung.
Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer
Karlsruhe
Aufgaben der Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer im Bereich Abfallsammlung,
- Führen von Sonderfahrzeugen über 7,5t zulässiges Gesamtgewicht,
- Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften,
- Benutzung der sicherheitstechnischen Einrichtungen der Fahrzeuge,
- Leerung des Fahrzeugs auf verschiedenen Umschlagplätzen und Wechsel des Sammelcontainers,
- Durchführung einer Abfahrkontrolle vor Antritt jeder Fahrt,
- Durchführung regelmäßiger Wartungs- und Pflegearbeiten an den Fahrzeugen,
- Betankung des Fahrzeuges.
Weitere Angaben siehe Leistungsbeschreibung.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Kantine
Karlsruhe
Aufgaben der Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Kantine:
- Vorbereitung, Lagerhaltung und Herstellung von Speisen,
- Qualitätskontrolle,
- Reinigung von Arbeitsplätzen und Küche.
Weitere Angaben siehe Leistungsbeschreibung.
Köchin/Koch
Karlsruhe
Aufgaben der in der Kantine eingesetzten Köchin/des Kochs:
- Vorbereitung, Lagerhaltung und Herstellung von Speisen,
- Qualitätskontrolle,
- Reinigung von Arbeitsplätzen und Küche,
- Bearbeitung von eventuellen Reklamationen,
- Führen des Küchenpersonals,
- Betreuung der/des Auszubildenden Fachkraft im Gastgewerbe.
Weitere Angaben siehe Leistungsbeschreibung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignung ist für jeden Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert schriftlich nachzuweisen.
Eigenerklärung (siehe Formular „Eigenerklärung“), dass:
- nachweislich keine zwingenden Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen, d. h. keine Person, die als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat (auch Überwachung der Geschäftsführung oder sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung) aus den Gründen des § 123 GWB rechtskräftig verurteilt wurde und gegen das Unternehmen auch keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten aus den Gründen des § 123 GWB rechtskräftig festgesetzt wurde,
- der Bieter seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat,
- nachweislich keine fakultativen Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen,
- eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister (soweit hierzu eine Eintragungspflicht besteht) vorliegt,
- der Bieter bei der Berufsgenossenschaft angemeldet ist,
- der Bieter im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf die Eignung abgegeben hat.
Die Eignung ist für jeden Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert schriftlich nachzuweisen.
Eigenerklärung (siehe Formular „Eigenerklärung“), dass:
- eine Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen vorliegt:
• mind. 1 Mio. € für Personenschäden je Schadensfall,
• mind. 250.000 € für Sachschäden je Schadensfall,
• mind. 25.000 € für Vermögensschäden je Schadensfall.
Soweit keine Versicherung mit den Deckungssummen vorliegt, ist im Fall der Auftragserteilung eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung spätestens innerhalb von 7 Kalendertagen nach Vertragsschluss abzuschließen. Dem Angebot ist eine Bestätigung eines Versicherers beizufügen, dass im Auftragsfall das Risiko abgesichert wird.
- ggf. Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmer (Formular 235).
Die Eignung ist für jeden Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert schriftlich nachzuweisen.
Eigenerklärung (siehe Formular „Eigenerklärung“) über:
- Referenzprojekte (mindestens 3):
Angaben geeigneter Projekte (siehe Anlagen Referenzangaben je Los) innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre, die bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand dieser Vergabe ist, mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, unter Nennung der Art der ausgeführten Leistung, Ausführungszeitraum, Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) und Angaben zur Vergleichbarkeit,
- Erklärung, dass die Einsatzfähigkeit in Vollzeit von mehreren ungelernten Hilfskräften bzw. Kraftfahrenden zur gleichen Zeit gewährleistet ist, und zwar:
Los 1: 10 bis 15 ungelernte Hilfskräfte in Vollzeit mit körperlicher Tätigkeit im Freien,
Los 2: 3 bis 5 ungelernte Hilfskräfte in Vollzeit mit körperlicher Tätigkeit im Freien,
Los 3: 3 ungelernte Hilfskräfte in Vollzeit mit körperlicher Tätigkeit im Freien,
Los 4: 3 Kraftfahrende in Vollzeit mit Führerschein Klasse C und CE mit Kennziffer 95,
Los 5: 3 ungelernte Hilfskräfte in Vollzeit für den Bereich Küche/Kantine,
- Versicherung an Eides statt, dass die Vorgaben zum Equal Pay ab dem ersten Tag des Einsatzes der Leiharbeitskraft vom Auftragnehmer uneingeschränkt eingehalten werden,
- Nachweis nach DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig,
- Nachweis der Erlaubnis nach § 1 AÜG zur gewerbsmäßigen ANÜ.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über die elektronische Vergabeplattform subreport/ELViS (www.subreport.de). Der elektronische Zugang zum Verfahren erfolgt über www.subreport.de/E17392919. Hierzu ist eine kostenfreie einmalige Registrierung erforderlich.
Wir empfehlen Ihnen sich bereits vor dem Herunterladen der Vergabeunterlagen zu registrieren.
Ohne Registrierung hat die ausschreibende Stelle keine Möglichkeit, Sie über spätere Änderungen an den Vergabeunterlagen zu informieren bzw. Sie an der Bieterkommunikation teilhaben zu lassen.
Fragen von Bietern oder Bewerbern im Rahmen des Vergabeverfahrens sind ausschließlich über das elektronische Vergabeinformationssystem der Auftragsplattform subreport an die ausschreibende Stelle zu richten.
Mündliche Auskünfte haben keine Gültigkeit. Verbindlicher Bestandteil der Vergabeunterlagen werden nur die über die Vergabeplattform subreport übermittelten Antworten/Bieterinformationen.
Angebote müssen ausschließlich elektronisch und verschlüsselt über die Vergabeplattform subreport/ ELViS hochgeladen werden.
Bei technischen Fragen zu subreport/ELViS wenden Sie sich an die Mitarbeiter von subreport kostenlos unter der Tel.Nr.: +49 221 985 78-0.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB),
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB),
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB),
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).