VgV Fachplanung TGA Elektro| Neubau Hallenbad Leinfelden-Echterdingen
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leinfelden-Echterdingen
NUTS-Code: DE113 Esslingen
Postleitzahl: 70771
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]2
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.leinfelden-echterdingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
VgV Fachplanung TGA Elektro| Neubau Hallenbad Leinfelden-Echterdingen
Die Stadt Leinfelden-Echterdingen beabsichtigt den Ersatzneubau eines Gartenhallenbades in Leinfelden. Das bestehende und sanierungsbedürftige Hallenbad, das seit 1965 im Betrieb ist, soll in diesem Zuge rückgebaut werden.
Mit dem Neubau soll ein zeitgemäßes, dem Stand der Technik entsprechendes Hallenbad mit mehreren Schwimmbecken und einem weitläufigen Außenbereich geschaffen werden. Die Besonderheit der Aufgabe stellt die prominente Lage am Stadtpark neben der Filderhalle dar. Das neue Gartenhallenbad soll als Baukörper und mit seinen Freianlagen in den Park integriert werden.
Hierzu wurde ein Realisierungswettbewerb mit freiraumplanerischem Ideenteil durchgeführt.
Aktuell findet die Überarbeitung der Preisträger, Teams aus Architekten und Landschaftsarchitekten, statt.
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Für die Leistungen der Fachplanung TGA gem. §§ 53, 55 HOAI ALG 4+5, optional 6 (Elektro), LPH 1-9 wird ein geeignetes Ingenieurbüro gesucht. Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen. Die Fachplanung TGA (HLS) ist Gegenstand einer separaten Auftragsbekanntmachung.
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Für den Neubau des Hallenbades werden außerdem sowohl Projektsteuerung als auch Fachplaner für Tragwerksplanung, TGA, HLS und Schwimmbadtechnikplanung mittels Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gesucht. Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen.
Die Ausloberin erwägt die Planung ggfs. in BIM durchführen und es ist geplant Landesfördermittel zu beantragen.
Voraussichtliche weitere Termine: Verhandlungsgespräche 07.02.2022.
Leinfelden-Echterdingen
Die Ausloberin erwägt die Planung ggfs. in BIM durchführen und es ist geplant Landesfördermittel zu beantragen.
Für das Budget sieht die Ausloberin für den Neubau der Schwimmhalle und der Freianlagen die nachfolgenden Kostenkennwerte (KG 300-500; inkl. MwSt.) vor:
- KG 300: 2.000 €/m² BGF, brutto
- KG 400: 1.400 €/m² BGF, brutto
- KG 500: 290 €/m², brutto (ohne Parkplätze)
Die Kosten beziehen sich auf den Stand der Auslobung von 2020.
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Für die Energieversorgung des Hallenbads ist eine Heizzentrale vorgesehen. Die Lage im Gebäude oder außerhalb ist noch nicht festgelegt. Die Heizzentrale soll nicht nur das Hallenbad und weiterhin auch die Ludwig-Uhland-Schule und die Filderhalle versorgen, sondern zusätzlich auch das Immanuel-Kant-Gymnasium und -Realschule.
Technische Ausstattung:
In ersten Überlegungen wird zunächst von einer installierten Wärmeleistung von etwa 3 MW ausgegangen. Als technische Ausstattung sind im Gebäude drei BHKWs, Spitzenlastkessel, Speicher, Verteilung und die Druckhaltung zu integrieren. Favorisiert wird dabei die Unterbringung der Technik auf zwei Etagen.
Generell muss das Gebäude auch für zukünftige Änderungen - nach den Erfordernissen der Energiewende - konzipiert sein. Dies bedeutet insbesondere, dass in dem Gebäude zukünftig auch die Anlieferung und Lagerung von regenerativen Brennstoffen (Pellets o.ä.) möglich sein muss.
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Energiebedarf:
Die sparsame und rationelle Energieverwendung ist aufgrund knapper Ressourcen und zum Schutz der Umwelt eine vorrangige Aufgabe unserer Zeit. Durch Senkung des Energieverbrauchs sollen die Kohlendioxid-Emissionen reduziert werden.
Ziel ist es, möglichst wenig Energie zu verbrauchen und langfristig den erforderlichen Energiebedarf aus erneuerbaren Quellen zu decken.
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Die Stadt Leinfelden-Echterdingen verfolgt bei der Realisierung des Bauvorhabens die Unterstützung der „Nachhaltigkeitskriterien im staatlich geförderten kommunalen Hochbau“.
Mit diesem Projekt möchte das Land Baden-Württemberg das Bewusstsein für nachhaltiges Bauen schärfen und zukunftsverträgliche Bauweisen fördern.
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Ziele sind u.a.:
- die Steigerung der ökologischen, ökonomischen und soziokulturellen Gebäudequalitäten auf Grundlage von optimierten Prozessen und zukunftsgerechten technischen Lösungen.
- finanzielle Ressourcen schonen aufgrund niedriger Betriebs- und Unterhaltskosten.
- gesundheits- und umweltverträgliche sowie ressourcensparende und nutzerfreundliche Gebäude, die einen Beitrag zur Zukunftsverträglichkeit und Generationengerechtigkeit leisten.
- funktionsgerechte, gesundheitsverträgliche und behagliche Lebens- und Arbeitsbedingungen für den Gebäudenutzer.
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Weitere Informationen stehen unter https://www.nbbw.de zur Verfügung.
Die Vorgaben der NBBW sind als Bewertungskriterien zu sehen, nicht als bindende Vorgaben.
Insgesamt soll das neue Hallenbad in einem nachhaltigen Gebäude untergebracht werden. Durch eine Photovoltaikanlage, moderne Haustechnik und Anbindung an die Wärmeversorgung der Stadtwerke soll ein innovatives und zukunftsfähiges Gebäude realisiert werden.
Das neue Hallenbad soll ein Beitrag zum Erreichen einer klimaneutralen Kommunalverwaltung gemäß den Zielen des Landesklimaschutzgesetztes von Oktober 2020 sein.
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Auf eine materialgerechte und damit wirtschaftliche Planung ist zu achten.
Bei der Planung der Freianlagen sind voraussichtlich Fachplanungen von HLS und Elektro notwendig.
Zum Verhandlungsverfahren zugelassen werden maximal 3 Bewerber/ Bewerbergemeinschaften.
Gibt es nur 3 oder weniger Bewerber/ Bewerbergemeinschaften ohne Ausschlussgründe und mit einem formal ordnungsgemäßen und den Mindestbedingungen entsprechenden Teilnahmeantrag werden nur diese zugelassen.
Sollten die Voraussetzungen bei mehr als 3 vorliegen, werden die 3 zugelassen, die bei den folgenden Kriterien die höchste Punktzahl erzielen:
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1.finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (insgesamt 20%).
Umsätze in den letzten 3 Jahren, Personalstruktur 100 Punkte.
Es soll eine Erklärung über den Gesamtjahresumsatz (netto) des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft für entsprechende Dienstleistungen in den letzten drei Geschäftsjahren und eine Erklärung zur durchschnittlichen Anzahl der Mitarbeiter für entsprechenden Dienstleistungen in den letzten drei Jahren abgegeben werden.
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2.technische Leistungsfähigkeit (insgesamt 80%).
Die qualitative Bewertung der technischen Leistungsfähigkeit erfolgt auf Grundlage der vorgelegten Referenzblätter und den Angaben in den Formblättern.
Es können 2 Referenzen gewertet werden.
Referenz A ist zwingend nachzuweisen. B ist optional. Mehrfachnennungen sind nicht möglich.
Die technische Leistungsfähigkeit wird insgesamt mit 80% gewertet, d.h. max. jeweils 200 Punkte je Referenz (40%).
Die Nichterfüllung einer Mindestanforderung führt zum Ausschluss des Bewerbers aus dem Verfahren. Jedes Auswahlkriterium wird abhängig von den durch den Bewerber gemachten Angaben z.B. mit 0 - 5 Punkte bewertet. Die vom Bewerber bei einem Kriterium erreichte Punktzahl ergibt sich durch Multiplikation der jeweiligen Bewertungsziffer mit der Wichtung des Kriteriums. Die Gesamtpunktzahl des Bewerbers ergibt sich durch Addition aller erreichten Punktzahlen der Einzelkriterien in der Auswahlphase. Es werden die 3 Bewerber mit der höchsten Punktzahl ausgewählt. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, kann die Auswahl unter den verbliebenen Bewerbern durch Los getroffen werden.
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Referenz A (zwingend):
Nachweis eines vergleichbaren, realisierten Projekts, Thema Hallenbad oder vergleichbare Komplexität (Vergleichbarkeit: Sportstätte: Schwimmbad oder Sporthalle, Gesamtfläche ca. 4.000m² BGF, Erfahrung mit Heizzentrale mit vgl. Wärmeleistung).
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Referenz B (optional).
Nachweis Neubau eines energieeffizienten Gebäudes beliebiger Nutzung, vergleichbarer Größe.
(Kriterien der Vergleichbarkeit: energieeffizientes Gebäude, d.h. ein Gebäude, das zum Zeitpunkt der Planung Energieeinsparungen über die gesetzlichen Vorgaben hinaus, vorsieht.
z.B. eines energieautarken Gebäudes, eines CO2-neutralen Gebäudes, eines Passivhauses, eines Niedrigenergiehauses oder vergleichbar).
Darstellung auf einem Projektblatt DIN A4: Aussagekräftige grafische und textliche Erläuterungen zum Projekt und zu projektspezifischen Besonderheiten. Abbildung min. 1 Foto (keine Renderings) des Gebäudes zum Nachweis der Realisierung.
Die Bewertung erfolgt durch ein Auswahlgremium.
Die Mindestanforderungen an die Referenzen sind unter III.1.3 formuliert.
Für die Abgabe des Teilnahmeantrags sollten die vorgegebenen Bewerbungsbögen verwendet und elektronisch in Textform auf der Vergabeplattform eingereicht werden. Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Rügen sind ausschließlich an die unter Ziffer I.1) genannten Stellen zu senden.
Voraussichtliche weitere Termine: Verhandlungsgespräche 07.02.2022.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die nachfolgenden Eigenerklärungen sind vom Bewerber, bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft, anzugeben:
Eigenerklärung, dass im Fall einer Beauftragung eine Berufshaftpflichtversicherung mit angemessenen Deckungssummen für Personenschäden und für Sach- und Vermögensschäden abgeschlossen wird. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
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Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe i.S.v. § 123 Abs. 1 bis 3 GWB vorliegen.
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Eigenerklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit es der Pflicht zur Beitragszahlung unterfällt, ordnungsgemäß erfüllt hat (§ 123 Abs. 4 GWB). Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation (§ 124 Abs. 1Nr. 2 GWB).
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Eigenerklärung, dass bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen wurde (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB).
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Eigenerklärung, dass im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen wurde, durch die die Integrität des Unternehmens in Frage gestellt wird (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
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Eigenerklärung, dass mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt wurden, die eine Verhinderung, eine Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken(§124 Abs. 1 Nr. 4 GWB).
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Eigenerklärung, dass für das Unternehmen kein Ausschlussgrund i.S.v. § 21 Abs.1 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG), §98c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), § 19 Abs. 1 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) oder § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (Schwarz-ArbG) vorliegt.
Die öffentliche Auftraggeberin behält sich vor, zu prüfen, ob weitere fakultative Ausschlussgründe im Sinne von §§ 124 bis 126 GWB vorliegen, zu denen keine Eigenerklärung gefordert wird, und gegebenenfalls Bewerber/Bewerbergemeinschaften, bei denen fakultative Ausschlussgründe vorliegen, auszuschließen. Die Vergabestelle behält sich ferner vor, für Bewerber/Mitglieder von Bewerbergemeinschaften/ Nachunternehmer selbst beim Gewerbezentralregister einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 a Abs. 1 Nr.4 GewO anzufordern.
Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber auffordern, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachzureichen.
Alle Nachweise und Erklärungen sind in deutscher Sprache abzufassen (bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung).
Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise und Erklärungen von allen Mitgliedern zu erbringen. Erklärungen, Versicherungen und Nachweise, soweit diese auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind, führen bei Nichtvorlage zum Ausschluss. Die Vergabestelle behält sich vor, die nachträgliche Vorlage von Originalen oder beglaubigten Abschriften zu verlangen.
Für die Teilnahmeanträge wird keine Kostenerstattung gewährt. Es sind ausschließlich elektronische Teilnahmeanträge zugelassen, die über die Vergabeplattform eingereicht werden.
Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und jeder Nachunternehmer im Falle der Eignungsleihe müssen mit dem Teilnahmeantrag folgende Eigenerklärung abgeben:
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz( netto) im Bereich der zu vergebenden Leistungen in den Jahren 2018, 2019, 2020 und über die durchschnittliche Zahl der Mitarbeiter für entsprechende Dienstleistungen in den Jahren 2018, 2019 und 2020.
Jeder Bewerber, jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und jeder Nachunternehmer im Falle der Eignungsleihe müssen mit dem Teilnahmeantrag Eigenerklärungen zu Referenzen abgeben.
Eigenerklärungen über Referenzen: es können 2 Referenzen gewertet werden.
Referenz A ist zwingend nachzuweisen. B ist optional. Mehrfachnennungen sind nicht möglich.
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Für Referenz A gilt folgende Mindestanforderung:
- realisiertes und vergleichbares Gebäude für den Sportbetrieb oder vergleichbar.
- Gesamtprojektkosten (KG 200-700) mind. 6,0 Mio. € brutto
- Leistungszeitraum 2011-2021, fertiggestellt
- Durchführung der wesentlichen Leistungsphasen (mind. 2-8) im Unternehmen
Darstellung auf einem Projektblatt DIN A4: Aussagekräftige grafische und textliche Erläuterungen zum Projekt und zu projektspezifischen Besonderheiten. Abbildung min. 1 Foto (keine Renderings) des Gebäudes zum Nachweis der Realisierung.
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Für Referenz B gilt folgende Mindestanforderung:
- Neubau eines energieeffizienten Gebäudes beliebiger Nutzung.
- Gesamtprojektkosten (KG 200-700) mind. 4 Mio. € brutto
- Leistungszeitraum 2011-2021, fertiggestellt
- Durchführung der wesentlichen Leistungsphasen (mind. 2-8) im Unternehmen
Darstellung auf einem Projektblatt DIN A4: Aussagekräftige grafische und textliche Erläuterungen zum Projekt und zu projektspezifischen Besonderheiten. Abbildung min. 1 Foto (keine Renderings) des Gebäudes zum Nachweis der Realisierung.
Die Bewertung erfolgt durch ein Auswahlgremium.
Die objektiven Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl an Bewerbern, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, sind unter II.2.9 aufgeführt.
Teilnahmeberechtigt sind natürliche, bzw. juristische Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zum Tage der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Beratender Ingenieur der Fachrichtung Fachplanung TGA (Elektro) berechtigt sind.
Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Beratender Ingenieur der Fachrichtung Fachplanung TGA (Elektro), wer über ein Diplom,Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG (EU Berufsqualifikationsrichtlinie) gewährleistet ist, bzw. bei Beratenden Ingenieuren der Fachrichtung Fachplanung TGA (Elektro), wenn die Anerkennung einer deutschen Ingenieurkammer nachgewiesen werden kann.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden. Arbeitsgemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft teilnahmeberechtigt ist. Mehrfachbewerbungen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern von Arbeitsgemeinschaften führen zum Ausschluss der Beteiligten.
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft ist dem Teilnahmeantrag eine Erklärung beizulegen, dass die Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haften.
Es muss ein allein vertretungsberechtigter bevollmächtigter Vertreter benannt werden, der durch eine unterschriebene Erklärung aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft legitimiert ist. Es wird darauf hingewiesen, dass Bietergemeinschaften, deren Mitglieder sich mehrfach – sei es als einzelnes Unternehmen, Bietergemeinschaft oder Nachunternehmer – an diesem Vergabeverfahren beteiligten, wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsprinzip ausgeschlossen werden bzw. aus diesem Grund bereits bei der Aufforderung zur Angebotsabgabe unberücksichtigt bleiben können.
Für jeden Bewerber/jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und für jeden Nachunternehmer muss die Verpflichtungserklärung Mindestentgelt nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg entweder mit dem Teilnahmeantrag oder spätestens mit dem Erstangebot abgegeben werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die für die Abgabe eines Teilnahmeantrags erforderlichen Unterlagen können mit und ohne Registrierung unter dem unter I.3 angegebenen Link kostenlos angesehen und heruntergeladen werden. Teilnahmeanträge sind ausschließlich elektronisch über die unter I.3 angegebene Vergabeplattform in Textform i. S. v. § 11 EU Abs. 4 VOB/A, § 126b BGB einzureichen. Es ist unzulässig, Teilnahmeanträge unmittelbar an die unter I.1 angegebene Kontaktstelle zu senden. Rückfragen müssen ebenfalls über die unter I.3 angegebene Vergabeplattform gestellt werden. Die – anonymisierten – Rückfragen und Antworten und etwaige Änderungen und Ergänzungen der Unterlagen für das Vergabeverfahren werden nur auf der Vergabeplattform unter dem unter I.3 angegebenen Link zur Verfügung gestellt. Alle Interessenten müssen sich daher regelmäßig selbst unter dem angegebenen Link informieren, ob Rückfragen und Antworten, Änderungen oder Ergänzungen zur Verfügung eingestellt wurden, die dann bei der Erstellung der Teilnahmeanträge zu beachten sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Baden-Württemberg gestellt werden, solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Informationen per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind ( §§134,135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichend des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 GWB).