Individuelle Entwicklung einer Fachanwendung für das Risikomanagement im Bundesbau Referenznummer der Bekanntmachung: U2-3317/5
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ulm
NUTS-Code: DE144 Ulm, Stadtkreis
Postleitzahl: 89073
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bundebau-bw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Individuelle Entwicklung einer Fachanwendung für das Risikomanagement im Bundesbau
Ziel der Ausschreibung ist die Beschaffung einer individuell zu entwickelnden Fachanwendung für das Risikomanagement im Bundesbau. Die Stabsstelle Risikomanagement plant, diverse Prozesse in einer webbasierten IT-Applikation umzusetzen. Dabei soll die Datenspeicherung in einer zentralen Datenbank erfolgen.
Ulm
Ziel der Ausschreibung ist die Beschaffung einer individuell zu entwickelnden Fachanwendung für das Risikomanagement im Bundesbau. Die Stabsstelle Risikomanagement plant, diverse Prozesse in einer webbasierten IT-Applikation umzusetzen. Dabei soll die Datenspeicherung in einer zentralen Datenbank erfolgen. Die IT-Applikation ist eng verbunden mit Risikoworkshops. Im Laufe einer Baumaßnahme beraten die Beteiligten in Risikoworkshops über den Umgang mit Risiken im Projekt. Bauverwaltung, Nutzer, Eigentümer und Maßnahmenträger oder freiberuflich Tätige und Auftragnehmer identifizieren zu den einzelnen Zeitpunkten im Projekt gemeinsam Risiken, entwickeln Bewältigungsstrategien und Gegensteuerungsmaßnahmen, beraten über den Haushaltsmittelbedarf und über Terminverschiebungen.
- Gestaltung von Icons
- Zusätzliche Progammierarbeiten
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Individuelle Entwicklung einer Fachanwendung für das Risikomanagement im Bundesbau
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53227
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag vor der zuständinge Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller:
• den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
• den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt hat.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Auf die Regelungen in §§ 160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.