Rahmenvertrag Postdienstleistungen Stadt Lahr Referenznummer der Bekanntmachung: LXXVIII/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lahr
NUTS-Code: DE134 Ortenaukreis
Postleitzahl: 77933
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lahr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Postdienstleistungen Stadt Lahr
Die Stadt Lahr/Schwarzwald (Auftraggeber) beabsichtigt im Rahmen eines offenen Verfahrens (EU) nach VGV die Postdienstleistungen auf Basis eines Rahmenvertrages neu zu vergeben. Die Vergabe der Gesamtleistung erfolgt in zwei Losen (Los 1 Briefsendungen und Los 2 Postzustellungsaufträge). Im Durchschnitt (Durchschnitt der letzten 4 Jahre) werden jährlich ca. 110.170 Briefe und ca. 1.785 Postzustellungsaufträge versandt.
Auftragsdauer 01.01.2022 bis zum 31.12.2023 (2 Jahre) mit zweimaliger Verlängerungsoption um ein weiteres Jahr bis maximal 31.12.2025.
Briefsendungen (national und international)
Briefsendungen (national und international)
Leistungsgegenstand ist die Erbringung von Briefdienstleistungen.
Briefdienstleistungen sind die Beförderung und Zustellung von Briefsendungen auf Grundlage der Vorgaben der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Bundesnetzagentur) gemäß § 5 Abs. 1 und § 6 Postgesetz (PostG) sowie ihrer Abholung als zusätzliche Dienstleistungen.
Zu den Postsendungen zählen Briefe aller Formate, nachweispflichtige Sendungen (Einschreiben) und inhaltsgleiche Sendungen (z.B. Wahlunterlagen, Werbesendungen) an nationale sowie internationale Empfänger. Bei den Einschreiben sind sowohl Einschreiben mit Übergabe, Einwurf-Einschreiben als auch Einschreiben mit Rückschein umfasst.
Postzustellungsaufträge (national und international)
Postzustellungsaufträge (national und international)
Postzustellungsaufträge (PZA) bis max. 1.000 Gramm sind förmliche Zustellungen nach der Zivilprozessordnung und dem Verwaltungsgesetz und dienen dem Nachweis der Bekanntgabe. Der Auftragnehmer liefert dem Auftraggeber kostenfrei die erforderlichen Vordrucke für Postzustellungsurkunden nach den gesetzlichen Vorschriften.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Briefsendungen (national und international)
Ort: Freiburg
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Postleitzahl: 79115
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postzustellungsaufträge (national und international)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Angebote können ausschließlich elektronisch über das Portal "Deutsche e Vergabe" eingereicht werden. Es bedarf hierbei keiner speziellen Signatur, die Textform ist zugelassen. Sie können die Vergabeunterlagen (inkl. GAEB−Dateien) kostenlos unter https://www.ortenaukreis.deutsche-evergabe.de auch ohne Registrierung (§ 41Abs.1 VgV) einsehen bzw. herunterladen. Die zur Bearbeitung und Einreichung des Angebots erforderliche Registrierung ist kostenfrei.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Hinweis zur Geltendmachung von Vergaberechtsverstößen vor der Vergabekammer: Das Serviceportal der Vergabekammer Baden-Württemberg
(https://www.service-bw.de/web/guest/leistung/-/sbw/Nachpruefungsverfahren+vor+der+Vergabekammer+beantragen-392-leistung-0) gibt wichtige Hinweise die zu beachten sind für die Beantragung eines Vergabe Nachprüfungsverfahren, insbesondere auch zu Form und Fristen für Rechtsbehelfe.
Die Stadt Lahr weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Absatz 3 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Stadt Lahr gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 10 Kalendertage nach Eingang der elektronischen Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Weitere Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden. (https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/index.html)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx