Pacht- und Dienstleistungskonzessionsvertrag FILharmonie Filderstadt Referenznummer der Bekanntmachung: 2021003481
Zuschlagsbekanntmachung – Konzession
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Filderstadt
NUTS-Code: DE113 Esslingen
Postleitzahl: 70794
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.filharmonie-filderstadt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Pacht- und Dienstleistungskonzessionsvertrag FILharmonie Filderstadt
Pacht- und Dienstleistungskonzessionsvertrag zur Bewirtschaftung von Veranstaltungen in der FILharmonie,
dem Kultur- und Kongresszentrum der Stadt Filderstadt zum 01.01.2022
Die Ermittlung des Schwellenwertes erfolgte gem. den Vorgaben in Artikel 8 der Richtlinie aufgrund der prognostizierten Umsätze (soweit aufgrund Corona-Pandemie möglich) im Vergabezeitraum inkl. Verlängerungsoptionen.
Als modernes Kultur- und Kongresszentrum schafft die FILharmonie Filderstadt, mitten in der Metropolregion Stuttgart, in unmittelbarer Nähe zur Landesmesse, dem Flughafen Stuttgart und der Autobahn, Raum für Begegnungen.
Sieben Münder in den Farben des Regenbogens schmücken als Wahrzeichen den Vorplatz des Veranstaltungshauses. Sie sind so bunt wie das Veranstaltungsspektrum, das von Kultur, Kongresse, Konferenzen, Messen, Ausstellungen oder Schulungen über Vorträge oder Feste und Feiern bis hin zu digitalen Events, in Online-, Hybrid- oder Präsenzformaten reicht.
Die FILharmonie zählt zu den ersten Adressen in der Wirtschaftsregion Stuttgart und bietet Platz für Events mit bis zu 2.000 Gästen. Nahezu 100.000 Gäste aus Wirtschaft, Wissenschaft, Gesellschaft und Politik begrüßt das Haus Jahr für Jahr.
Das Kulturprogramm bietet ein breites Spektrum mit Theater für Kinder und Erwachsene, Kabarett und Comedy, Klassik, Jazz, Rock, Weltmusik, Volksmusik, Musical, Tanz sowie Show und Entertainment.
Der zukünftige Cateringpartner hat sein Angebot individuell auf Kundenwünsche abzustimmen und muss auch gehobenen Ansprüchen gerecht werden.
Die FILharmonie Filderstadt ist dem Nachhaltigkeitsgedanken fair-pflichtet, zertifiziert nach ISO 9001:2015, barrierefrei und trägt hohen Sicherheitsanforderungen genauso Rechnung wie der permanenten Weiterentwicklung.
Weitere Informationen zum Kultur- und Kongresszentrum der Stadt Filderstadt finden sich auf der Homepage unter
https://www.filharmonie-filderstadt.de
Die Ausschreibung erfolgt mit Vertragsbeginn zum 01.01.2022.
- Kriterium: Leistung - 60 %
- Kriterium: Pachtangebot - 40 %
Der Verpächter ist berechtigt, das Vertragsverhältnis durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem Pächter (Option) nach Ablauf der ersten Vertragslaufzeit, um weitere zwei Jahre zu verlängern.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Pacht- und Dienstleistungskonzessionsvertrag FILharmonie Filderstadt
Ort: Ludwigsburg
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Land: Deutschland
Die Ermittlung des Schwellenwertes erfolgte gem. den Vorgaben in Artikel 8 der Richtlinie aufgrund der prognostizierten Umsätze (soweit aufgrund Corona-Pandemie möglich) im Vergabezeitraum inkl. Verlängerungsoptionen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 7219260
Fax: [gelöscht]
Ein Vergabenachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland