Postverteilschränke und Verschlussschränke für Notebooks für die Zollverwaltung Referenznummer der Bekanntmachung: 343-2021-0363
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freiburg
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Postleitzahl: 79104
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.evergabe-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Postverteilschränke und Verschlussschränke für Notebooks für die Zollverwaltung
Rahmenvereinbarung für die Zollverwaltung (GZD und Ortsbehörden): Postverteilschränke und Verschlussschränke für SINA-NB (Fächer- und Notebookschränke) aus Stahlblech
Postverteilschränke
alle Lose Mindestbestellmenge = 0;
geschätzte Bestellmenge / Maximalbestellmenge:
Los 1: Postverteilschränke 1341 St. / 1609 St.
in Verbindung mit einer Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von 24 Monaten mit der Option der einmaligen Verlängerung um 12 Monate
Es besteht die Option der einmaligen Verlängerung um 12 Monate durch die Auftraggeberin.
Fächerschränke 2 Abteile mit je 4 Fächern
alle Lose Mindestbestellmenge = 0;
geschätzte Bestellmenge / Maximalbestellmenge:
Los 2: Fächerschränke 161 St. / 193 St.
in Verbindung mit einer Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von 24 Monaten mit der Option der einmaligen Verlängerung um 12 Monate
Es besteht die Option der einmaligen Verlängerung um 12 Monate durch die Auftraggeberin.
Notebook (= Laptop)schränke
alle Lose Mindestbestellmenge = 0;
geschätzte Bestellmenge / Maximalbestellmenge:
Notebook(Laptop-)schränke Los 3: 632 St. / 758 St
in Verbindung mit einer Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von 24 Monaten mit der Option der einmaligen Verlängerung um 12 Monate
Es besteht die Option der einmaligen Verlängerung um 12 Monate durch die Auftraggeberin.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
--
Unternehmensprofil, mindestens zwei in Art und Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Referenzprojekte innerhalb der letzten drei Jahre seit Bekanntmachungsdatum der Ausschreibung
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei Nutzung der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung wird diese im laufenden Vergabeverfahren als vorläufiger Nachweis der Eignung akzeptiert. Weitere Informationen zur Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung erhalten Sie
unter folgendem Link der Europäischen Kommission:
https://www.evergabe-online.info/e-Vergabe/DE/5%20Service/EEE/node_EEE.
html
Mit dem Angebot ist der Vordruck "Eigenerklärungen" abzugeben. In diesem
versichert der Bieter, dass keine fakultativen bzw. zwingenden Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen.
Nur im Falle der Eignungsleihe ist der Vordruck "Verpflichtungserklärung zur
Eignungsleihe" vom Drittunternehmen auszufüllen.
Auf Antrag des Bewerbers/Bieters wird ihm durch die Vergabestelle das
Formular "Bewerber- / Bietergemeinschaften" zur Verfügung gestellt.
Die Bereitstellung der Vergabeunterlagen / Angebotsabgabe erfolgt ausschließlich
elektronisch auf der E-Vergabeplattform unter http://www.evergabe-online.de. Die Nutzungsbedingungen der e-Vergabe sind zu beachten!
Informationen zur elektronischen Angebotsabgabe gemäß § 11 Abs. 3 VgV
erhalten Sie über den LINK http://www.evergabe-online.info/vgv11
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Bewerber / Bieter, deren Bewerbungen / Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens oder vor Zuschlagserteilung gemäß § 134 GWB informiert. Ein Bewerber / Bieter kann seine Nichtberücksichtigung im Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer überprüfen lassen.
Voraussetzung für ein Nachprüfungsverfahren ist, dass der Verstoß gegenüber der Vergabestelle gerügt wird.
Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB),
[...], mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Nach Ablauf dieser Frist ist gegen diese Entscheidung kein Rechtsmittel mehr möglich.
Der Antrag auf Nachprüfung ist an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, zu richten.