Lieferung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeugs HLF10 für die Feuerwehr Assamstadt Referenznummer der Bekanntmachung: HLF10 Assamstadt
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Assamstadt
NUTS-Code: DE11B Main-Tauber-Kreis
Postleitzahl: 97959
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeugs HLF10 für die Feuerwehr Assamstadt
Lieferung eines HLF10 nach DIN 14530-26 in zwei Losen für die Feuerwehr Assamstadt
Los1 - Fahrgestell und Aufbau
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Lieferung eines HLF10 inkl. Fahrgestell mit Aufbau nach DIN 14530-26
Los2 - Die Beladung
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Lieferung einer Beladung für ein HLF10 nach DIN 14530-26
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los1 - Fahrgestell und Aufbau
Ort: Hohenlinden
NUTS-Code: DE218 Ebersberg
Postleitzahl: 85664
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los2 - Die Beladung
Ort: Fellbach
NUTS-Code: DE116 Rems-Murr-Kreis
Postleitzahl: 70736
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.