Befund- und Bildmanagement Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/2010
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Konstanz
NUTS-Code: DE138 Konstanz
Postleitzahl: 78224
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.glkn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Befund- und Bildmanagement
Gesundheitsverbund Landkreis Konstanz beabsichtigt eine Erweiterung des in Realisierung befindlichen synedra Archiv- und Viewing-Systems.
Der erweiterte Funktionsumfang soll den klinischen Prozess des Bild- und Befundmanagements der Fachbereiche außerhalb der Radiologie unterstützen.
Gesundheitsverbund Landkreis Konstanz
Virchowstraße 10
78224 Singen
Lieferung und Realisierung einer funktionalen Erweiterung des in Realisierung befindlichen synedra Archiv- und Viewing-Systems.
Der erweiterte Funktionsumfang soll den klinischen Prozess des Bildmanagements der Fachbereiche außerhalb der Radiologie unterstützen.
Dies betrifft die Einbindung in die vorbereitenden administrativen Abläufe, die Übernahme von Bilddaten und Dokumenten der Diagnostikgeräte oder von abteilungsspezifischen Informations- und Untersuchungssystemen sowie die Speicherung der Daten als Basis für deren Visualisierung im Kontext der elektronischen Patientenakte des synedra Archiv- und Viewing-Systems. Basierend auf dem Datenbestand des synedra Archivsystems sollen zudem die strukturierte Befundung und die Dokumentation der Untersuchungen bzw. Eingriffe unterstützt werden.
Die Gewichtung der Zuschlagskriterien, der Gesamtwert der Beschaffung (§ 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV) sowie der Tag des Vertragsschlusses
können zum Zeitpunkt dieser Bekanntmachung nicht verbindlich veröffentlicht werden. Aus technischen
Gründen werden die entsprechend angegebenen Platzhalter verwendet (s. Ziffern II.1.7, II.2.5, V.2.1, V.2.4). Da das System einen Nullwert nicht akzeptiert, wurde 1 einget
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
- Zusätzliche Lieferungen, deren Beschaffung den strengen Vorschriften der Richtlinie genügt
Zur Vermeidung von Systembrüchen müssen die erforderlichen Funktionen als modulare Erweiterung des synedra Archiv- und Viewing-Systems realisiert werden. Die Module sollen auf Basis der systeminternen Kommunikationsmechanismen eingebunden und damit mögliche Einschränkungen der Systemperformanz vermieden werden. Die Bedienfunktion der relevanten Module soll dem Design-Layout des synedra Viewing-Systems entsprechen und durch deren nahtlose Integration einen durchgängigen Bedienablauf gewährleisten. Die Module sollen über das Single-Sign-On Konzept des synedra Systems für den Anwender im Zugriff stehen. Die Daten müssen über das bestehende synedra Archiv-System verwaltet und archiviert werden. Die Administration sowie die Verwaltung der Berechtigungen müssen ebenfalls über das synedra Archiv-System erfolgen. Für diese Funktionen sollen keine weiteren Serverkomponenten zum Einsatz kommen.
Die o.g. Anforderungen lassen sich mit einem Drittsystem nicht bzw. nur teilweise realisieren. Die für den optimalen System- und Bedienablauf erforderliche Integrationstiefe erfordert eine Systemanbindung auf proprietärer Kommunikationsbasis. Damit sind erhebliche Spezifikations-, Integrations- und Testaufwände zwischen Systemlieferanten die Voraussetzung, verbunden mit dem Risiko von Unwegsamkeiten im Sinne der Nutzerzufriedenheit. Zudem erhöht sich der Aufwand für den Betrieb und die Pflege dieser kundenspezifischen Lösung für beide Systemlieferanten. Bei Systemausfällen steigt zudem das Risiko längerer Ausfallzeiten, bedingt durch den firmenübergreifenden Abstimmungsbedarf.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: Giesendorfer Str. 29
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Nach § 160 GWB Fassung 2016 gelten nachfolgende Vorgaben und Fristen für Rechtsbehelfe:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der
Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete
Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt
unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Hinsichtlich der Fristen wird insbesondere auf die für Ex-Ante-Bekanntmachungen relevante Zehn-Tages-Frist gemäß § 135 Abs. 3 GWB verwiesen. Eine Rüge gegenüber dem Auftraggeber ist nicht ausreichend.