Qualitäts- und Siegelentwicklung
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freiburg
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Postleitzahl: 79104
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.uni-freiburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Qualitäts- und Siegelentwicklung
Die AG schreibt eine Beratungsdienstleistung für die Begleitung der Qualitätsentwicklung sowie für die Schaffung eines Qualitätssiegels für wissenschaftliche Weiterbildungen aus.
Die AG schreibt eine Beratungsdienstleistung für die Begleitung der Qualitätsentwicklung sowie für die Schaffung eines Qualitätssiegels für wissenschaftliche Weiterbildungen aus.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
-Nachweis, dass der Bieter im Berufs-, Vereins-, Stiftungs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Ver-tragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist (Handelsregisterauszug). (A1.1)
-Einreichung des Nachweises über eine eingetragene Akkreditierungsagentur (A2.1)
-Darstellung der Entwicklung des Umsatzes bezogen auf die letzten 3 abgeschlos-senen Geschäftsjahre (A1.2)
-Einreichung der unterschriebenen Eigenerklärung Zuverlässigkeit (A3.1)
-Einreichung der unterschriebenen Eigenerklärung Bietergemeinschaft (nur einrei-chen falls einschlägig) (A3.2)
-Einreichung der unterschriebenen Eigenerklärung zum beabsichtigten Nachunter-nehmereinsatz (nur einreichen falls einschlägig) (A3.3)
-Einreichung der unterschriebenen Scientology-Schutzerklärung (A4.1)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer nur zulässig ist, soweit:
-der Antragssteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Verfahren erkannt und gegenüber der AG unverzüglich gerügt hat,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der AG gerügt hat,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zu Angebotsabgabe gegenüber der AG gerügt werden,
-der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.
Auf die Regelungen in § 160 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.