Personal Administration Virenschutz
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://ofd-karlsruhe.fv-bwl.de/,Lde/Startseite/Die+Oberfinanzdirektion/Datenverarbeitung+_LZfD_
Abschnitt II: Gegenstand
Personal Administration Virenschutz
Dienstleistungen im Virenschutz
Dienstleistungen Virenschutz
79104 Freiburg
Das Landeszentrum für Datenverarbeitung (LZfD) der Oberfinanzdirektion Karlsruhe benötigt kurzfristig externe Unterstützung für den Serverbetrieb insbesondere beim Betrieb der Virenschutz-Infrastruktur. Pro Los werden 515 PT benötigt (geschätzte Menge).
Dienstleistung Virenschutz
79104 Freiburg
Das Landeszentrum für Datenverarbeitung (LZfD) der Oberfinanzdirektion Karlsruhe benötigt kurzfristig externe Unterstützung für den Serverbetrieb insbesondere beim Betrieb der Virenschutz-Infrastruktur. Pro Los werden 515 PT benötigt (geschätzte Menge).
Abschnitt IV: Verfahren
- Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge im Anschluss an ein offenes Verfahren
Das Verfahren wurde als Verhandlungsverfahren durchgeführt, weil in einem offenen Verfahren keine geeignete Angebote eingegangen sind.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Musarubra Ireland Ltd
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mahon, Cork, Ireland
NUTS-Code: IE041 Border
Postleitzahl: T12 RRC9
Land: Irland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Musarubra Ireland Ltd
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mahon, Cork, Ireland
NUTS-Code: IE041 Border
Land: Irland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXUEYY6YYHQ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
Etwaige Verfahrensrügen nach § 160 Abs. 3 GWB sind ausdrücklich als solche zu kenn-zeichnen. Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrück-lich hingewiesen, insbesondere auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB: Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://ofd-karlsruhe.fv-bwl.de/,Lde/Startseite/Die+Oberfinanzdirektion/Datenverarbeitung+_LZfD_