1738 - Klinikum Esslingen Neubau eines Interimsbettenhauses Referenznummer der Bekanntmachung: VE 01
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Esslingen am Neckar
NUTS-Code: DE113 Esslingen
Postleitzahl: 73730
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.klinikum-esslingen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70190
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hwp-planung.de
Abschnitt II: Gegenstand
1738 - Klinikum Esslingen Neubau eines Interimsbettenhauses
Verhandlungsverfahren m. Teilnahmewettbewerb f. Generalunternehmerleistungen f. d. Neubau eines Interimsbettenhauses auf d. Klinikgelände d. Klinikums Esslingen GmbH in 73730 Esslingen
Kennwerte:
- NUF ca. 3.081 qm
- BGF ca. 5.328 qm
- BRI ca. 19.750 cbm
Auftragsgegenstand sind Planungs- und Bauleistungen f. d. Herstellung des schlüsselfert. Neubaus eines Interimsbettenhauses für das Klinikum Esslingen.
Die Vergabestelle weist i. Hinblick auf d. Umfang d. bereitgestellten Vergabeunterl. unter Hinweis auf d. Entscheidung des OLG Düsseldorf (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.10.2018 - Verg 26/18) darauf hin, dass d. Auftraggeber zunächst nur d. Vergabeunterlagen bereitstellt, die zur Erfassung des Beschaffungsgegenstandes u. d. Leistungsumfangs erforderl. sind u. d. Bewerber d. Entscheidung über eine Teilnahme an d. Vergabeverfahren ermöglichen. Erst m. d. Aufforderung z. Abgabe d. Erstangebote stellt d. Vergabestelle eine vollständige funktionale Leistungsbeschreibung z. Verfügung.
73730 Esslingen am Neckar
Nutzungsverteilung
E02 - Dachzentrale
E01 - Geriatrie 37 Betten + 3 Zusatzbetten
E00 - Allgemeinpflege 37 Betten + 3 Zusatzbetten Übergang zu Haus 6
U01 - Neurologie 27 Betten + 1 Zusatzbetten Stroke Unit 9 Betten + 1 Zusatzbett Übergang zu Haus 6
U02 - Allgemeinpflege 32 Betten + 2 Zusatzbetten Kriechkeller zu Haus 6
Gesamtzahl 142 Betten + 10 Zusatzbetten
Bettenzimmer
60 Stück 2- Bettzimmer
4 Stück 1- Bettzimmer und Zusatzbett
6 Stück 2-Bettzimmer behindertengerecht
6 Stück 1-Bettzimmer mit Schleuse und Zusatzbett
Die Vergabestelle weist im Hinblick auf den Umfang der bereitgestellten Vergabeunterlagen unter Hinweis auf die Entscheidung des OLG Düsseldorf (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.10.2018 - Verg 26/18) darauf hin, dass der Auftraggeber zunächst nur die Vergabeunterlagen bereitstellt, die zur Erfassung des Beschaffungsgegenstandes und des Leistungsumfangs erforderlich sind und dem Bewerber die Entscheidung über eine Teilnahme an dem Vergabeverfahren ermöglichen. Erst mit der Aufforderung zur Abgabe der Erstangebote stellt die Vergabestelle eine vollständige funktionale Leistungsbeschreibung zur Verfügung.
Nutzung der Vergabeplattform
Die Vergabest. stellt diese Vergabeunterl. f. d. Durchführg. des Verfahrens auf einer Vergabeplattform z. Verfügg. Die Vergabeunterl. können über das Vergabeportal bezogen werden. Die Registrierung auf d. Plattform u. d. Vergabeunterl. sind für interessierte Unternehmen kostenfrei. Interessierte Unternehmen können auch ohne Registrierg. d. Vergabeunterl. herunterladen. Sofern sich ein Bieter nicht auf der Plattform registriert, müssen sich die Bieter stets über d. akt. Stand d. Vergabeverf. informieren. Eventuelle Fristverlängerungen, Bieterfragen mit den entsprechenden Antworten oder sonstige Aktualisierungen u. Änderungen zu diesem Vergabeverf. können insofern ausschließlich über das e-Vergabeportal abgerufen werden. Nachrichten an die Vergabestelle sind ausschließlich über die Vergabeplattform unter d. Bereich "Kommunikation" zu stellen. Anonymisierte Antworten zu rechtzeitig gestellten Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Unterl., können unter unter Beachtung d. dort genannten Nutzungsbedingungen heruntergeladen werden. Soweit sich interessierte Unternehmen nicht registrieren lassen, obliegt ihnen die Verpflichtung, diesen Link regelmäßig einzusehen. Mündl. Auskünfte und Erklärungen sind ungültig.
Der Auftraggeber fordert mindestens die drei und maximal die sechs geeigneten Unternehmen mit den höchsten Punktzahlen in der Eignungsprüfung aus dem Teilnahmewettbewerb (Phase 01) zur Angebotsabgabe auf. Dazu wertet die Vergabestelle die Teilnahmeanträge in der Phase 01 zunächst nach form- und fristgerechtem Eingang aus und prüft die Vollständigkeit der Unterlagen. Hierbei wird auch geprüft, inwiefern der Bewerber die aufgestellten Mindestanforderungen an die Eignung (Ausschlusskriterien (KO)) erfüllt. Teilnahmeanträge, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden zwingend aus dem weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Ausschlusskriterien (KO) sind als solche gekennzeichnet. Die verbliebenen Teilnahmeanträge wertet die Vergabestelle im Hinblick auf die B-Kriterien (Auswahlkriterien) aus. B-Kriterien sind als solche gekennzeichnet. Die Punktzahlen ermittelt der Aufraggeber gemäß der den Vergabeunterlagen beigefügten Aufstellung der Bewertungsmatrix mit den Auswahlkriterien für die Phase 01 mit Ausschlusskriterien und mit Bewertungskriterien über ein Punkteverfahren.
(s. Anlage 01 Auswahlkriterien: Bewertungsmatrix Referenzen für die Teilnehmerauswahl)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Nachweis über den Eintrag ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschrift des Landes, in dem der Bieter ansässig ist
(§ 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB i.V.m. § 6a EU Nr. 1 VOB/A)
2. Darstellung der gesellschaftsrechtlichen Strukturen des Bewerbers
3. Erklärung zum Gesamtumsatz mit vergleichbaren Leistungen, die Gegenstand der Vergabe sind, für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
(§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 6a EU Nr. 1 lit. c) VOB/A)
Pkt. 4: s.u. unter Mindeststandards der wirtschaftl. und finanziellen Leistungsfähigkeit
5. Erklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 6a EU Nr. 1 lit. a) VOB/A):
Nachweis einer Planungshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Sach- und Personenschäden in Höhe von 5,0 Mio. EUR p.a. (dreifach maximiert) durch eine Bescheinigung des Versicherungsgebers oder Bescheinigung eines Versicherungsgebers, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird (jeweils Kopie ausreichend).
6. Erklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 6a EU Nr. 1 lit. a) VOB/A):
Angabe der Höhe der Bauhaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von 10,0 Mio. EUR p.a. (dreifach maximiert) durch eine Bescheinigung des Versicherungsgebers oder Bescheinigung eines Versicherungsgebers, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird (jeweils Kopie ausreichend).
7. Nachweis der Freistellung von der Bauabzugssteuer mittels Kopie der Freistellungsbescheinigung nach § 48 b EStG..
4. Mindestanforderung:
Der Bewerber weist mindestens einen durchschnittlichen jährlichen Umsatz in Höhe des voraussichtlichen Auftragswertes (15 Mio. Euro) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mit vergleichbaren Leistungen auf. (Ausschlusskriterium)
8. Erklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i.V.m. § 6a EU Nr. 3 lit. a) VOB/A): Referenzen nach § 6a EU Nr. 3 Buchstabe b) VOB/A der wesentlichen in den letzten zehn Jahren (Betrachtungszeitraum) erbrachten Leistungen im Rahmen des Schlüsselfertigbaus, deren Anforderungen mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind.
Punkt 9: s.u. unter den Mindeststandards der techn. und berufl. Leistungsfähigkeit
10: Erklärung zum Einsatz von Nachunternehmern (falls zutreffend)
11: Verpflichtungserklärung zu Nachunternehmern, falls zutreffend . Sofern die Unterauftragnehmer bei Angebotsabgabe noch nicht bekannt sind, muss die vollständig ausgefüllte Verpflichtungserklärung auf Aufforderung während des Auswertzeitraumes innerhalb von sieben Kalendertagen dem Auftraggeber vorgelegt werden.
12: Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe (falls zutreffend)
13: Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe (falls zutreffend): Erklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i.V.m. § 6a EU Nr. 3 lit. b und g) VOB/A): Erklärung über die mittlere Zahl (je Auftragsart, die Gegenstand der Antragstellung ist) der im Unternehmen in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren beschäftigten Arbeitskräfte die zur Ausführung von vergleichbaren Leistungen eingesetzt werden können, inklusive dem technischen Fachpersonal..
An die einzureichenden Referenzprojekte sind folgende Mindeststandards gefordert:
9a: Mindestanforderung:
Mindestens zwei Referenzen aus dem Bereich Krankenhausbau mit Pflegebereichen (Referenz A und B) müssen eingereicht werden. (Ausschlusskriterium)
9b: Mindestanforderung:
Die Referenzen A, B, C müssen mindestens jeweils eine Nutzfläche von mind. 1.500 m2 aufweisen. (Ausschlusskriterium)
9c: Mindestanforderung:
Die Referenzen A, B, C müssen mindestens jeweils Bauwerkskosten (KG 300/400) in Höhe von mind. 6 Mio. € netto aufweisen. (Ausschlusskriterium)
9d: Mindestanforderung:
Bei den Referenzen A, B, C muss die Übergabe an den Auftraggeber frühestens nach dem 01.01.2011 und spätestens bis 15.10.2021 erfolgt sein. (Ausschlusskriterium)
9e: Mindestanforderung:
Bei den Referenzen A, B, C muss der beauftragte Leistungsumfang die schlüsselfertige Bauleistung und mind. die Planungsleistungen LPH 5-8 nach HOAI als Generalunternehmerleistung umfassen. (Ausschlusskriterium)
9f: Mindestanforderung:
Bei den Referenzen A, B, C sind Angaben zur Referenzperson beim Auftraggeber mit Kontaktdaten (Email-Adresse und Telefonnummer) zu benennen.
(Ausschlusskriterium)
Des Weiteren verweisen wir auf die Bewertungsmatrix der Referenzen für die Teilnehmerauswahl
(in der Phase 01: Teilnahmewettbewerb)
Belege der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen:
14: Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 123 GWB)
15: Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 124 GWB)
16: Erklärung zur Selbstreinigung (§ 125 GWB) (falls zutreffend)
Sonstige Besondere Bedingungen nach § 128 GWB
17: Erklärung zur Einhaltung des MiLoG
18: Auszug aus dem Gewerbezentralregister (falls vorliegend)
19: Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt, zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG)
20: Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfasst werden
Abschnitt IV: Verfahren
Diese Ausschreibung ist aufgrund des Projektplans als hinreichend dringlich zu qualifizieren, vgl. §§ 17, 16 VgV. Für den Fall, dass eine hinreichend begründete Dringlichkeit die Einhal-tung der Teilnahmefrist unmöglich macht, kann der öffentliche Auftraggeber eine Frist festle-gen, die 15 Tage, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Auftragsbekanntmachung, nicht unterschreiten darf. Die ist vorliegend geschehen, vgl. §§ 10c Abs. 1, 10b Abs. 5 Nr. 1 EU VOB/A, vgl. VwV Investitionsfördermaßnahmen öA vom 20. August 2020, - Az.: 64-4460.0/433 -.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Teilnahmeantrag in elektron. Form
Für die elektron. Einreichung des Teilnahmeantrags ist die Registrierung im B_I eVergabeSystem erforderlich. Informationen zu den Registrierungsmöglichkeiten sind zu finden unter: https://bi-medien.de/ausschreibungsdienste.
Kommunikation:
Anfragen zum Verfahren können elektronisch über die B_I eVergabe (www.bi-medien.de) oder an die unter I.3) genannte Adresse gestellt werden.
Zugang zur elektronischen Kommunikation und zur Bewerbung in elektronischer Form als registrierter Nutzer der B_I eVergabe über den Menüpunkt - Meine Vergaben - unter dem B_I code D444876804 im Bereich - Mitteilungen - bzw. - Bewerbung -.
Rügeerfordernis
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen i. Hinblick auf das hiesige Vergabeverf. die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschrift., die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von 10 KalenderT zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschrift., die erst in den Vergabeunterl. zur Abforderg. der Angebote erkennbar sind, von den Bewerbern spät. bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber der Vergabestelle zu rügen sind (vgl. §160 Abs.3 Satz 1 Nr.1,2 u. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverf. vor d. Vergabekammer anstreben können. Sofern die Vergabest. einer Rüge nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreib. an d. Rügenden diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Absehen vom Gebot der losweisen Vergabe
Leistungen sindn n.§97 Abs.4 GWB grundsätzlich in Losen zu vergeben. Davon kann nur abgewichen werden, wenn wirtschaftl. od. techn. Gründe dies erfordern. Dieses klare Regel-/Ausnahmeverhältnis bedeutet nicht, dass eine Gesamtvergabe überhaupt nur b. Vorliegen eines objektiv zwingenden Grundes erfolgen darf. Die mittels der Losvergabe verfolgte Mittelstandsförderung ist so gesehen kein Selbstzweck, die den Auftraggeber zwingt, eine Ausschreibung so zu konzipieren, dass bestimmte Wirtschaftsteilnehmer daran teilnehmen können. Die Auslegung von §97 Abs.4 GWB erfolgt vielmehr im Kontext der primären Ziele des Vergaberechts, zu denen u.a. auch die Wirtschaftlichkeit der Beschaffung gehört. Erforderl. ist einzig, dass sich der Auftraggeber im Einzelnen mit dem grundsätzll. Gebot der Fachlosvergabe einerseits und den im konkr. Fall dagegen sprechenden Gründen auseinandersetzt und eine umfassende Abwägung der widerstreitend. Belange trifft, als deren Ergebnis die für eine zusammenfass. Vergabe sprechenden techn. u. wirtschaftl. Gründe überwiegen müssen.
Der Auftraggeber erreicht das Ziel einer schnellstmöglichen Fertigstellung des Interimsgebäudes ausschließlich über eine Auftragumsetzung aus einer Hand. Das Interimsgebäude ist Grundvoraussetzung für den Freizug des Bettenhauses und Abbruch eines Teil des Bettenhauses als Teil der Masterplanung KH Esslingen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 7219260
Fax: [gelöscht]
1) Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,vergangen sind.
2) Insbesondere § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, Nr. 2 und 3 GWB sowie § 134 Abs. 2 GWB sind zu beachten.
3) Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertragsschlusses nach § 135 GWB endet spätestens 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union, vgl. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB.