Erweiterung Vita Classica Bad Krozingen - Trockenbauarbeiten nach DIN 18340
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Krozingen
NUTS-Code: DE132 Breisgau-Hochschwarzwald
Postleitzahl: 79189
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bad-krozingen.info
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung Vita Classica Bad Krozingen - Trockenbauarbeiten nach DIN 18340
Erweiterung des Thermalbades „Vita Classica“ in Bad Krozingen um:
— Sommeraußenbecken,
— Multifunktionales Innenbecken,
— Ruhe- und Aufenthaltsflächen,
— Gastronomiebereich,
— Wellness- und SPA-Bereiche im OG,
— Arztpraxis im 2.OG,
— Gymnastikraum im 2.OG.
79189 Bad Krozingen
Ausführungszeitraum KW 49/21 bis KW 25/22 Trockenbauwand W112.de 600 m² Trockenbauwand W112.de F30 60 m² Trockenbauwand W116.de 100 m² Trockenbauwand W382.de 205 m² Trockenbauwand W386.de 50 m² Trockenbau Vorsatzschale W623.de direkt Befestigt 70 m² Trockenbau Vorsatzschale W626.de freistehend 230 m² Rundduschen aus Aquapaneel (werkseitiges Sonderformteil) 6 Stück Trockenbaudecke D112 GKBi 125 m² Trockenbaudecke D282 / C5 230 m² Alu-Paneeldecke 35 m² Akustikdecke Sto Silent Distance A2 Board 100 Basik + Finisch 100 m² Randabkofferung aus werkseitig gefertigtem Formteil Aquapaneel 120 m Randabkofferung runde Ecke aus werkseitig gefertigtem Formteil Aquapaneel 16 Stück Decken-UK UA-Profil 100/40/2 150 m² OWA Akustik Mineralplattendecke S3 System 215 m² OWA Akustik Mineralplattendecke S15a System 95 m² Herstellung Randfries 450 m
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Tüßling
NUTS-Code: DE214 Altötting
Postleitzahl: 84577
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an deren öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, das dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragstelle den geltend gemachten Vorstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftragsgeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftragsgebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.