Beschaffung eines LF-10 für die Feuerwehr der Stadt Heimsheim Referenznummer der Bekanntmachung: Ru-130-2021/207906
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heimsheim
NUTS-Code: DE12B Enzkreis
Postleitzahl: 71296
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.heimsheim.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung eines LF-10 für die Feuerwehr der Stadt Heimsheim
Lieferung von einem Löschgruppenfahrzeug LF10 nach DIN 14530-5 in drei Losen. Los 1: Fahrgestell Los 2: Auf- und Ausbau und Los 3: Beladung und Ausrüstung.
Technische Spezifikationen für ein Fahrgestell
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Technische Spezifikationen für ein Fahrgestell mit Führerhaus als Normalkabine mit einer zulässigen Gesamtmasse von max. 14.000 kg - Straßenfahrgestell.
Technische Spezifikationen für Aufbau und Ausbau
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Technische Spezifikationen für Aufbau und Ausbau
Feuerwehrtechnische Beladung und Ausrüstung
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Beladeplan / Beladeliste entspricht im Wesentlichen der DIN 14530-5:2019-11, er wurde ergänzt bzw. gekürzt um den örtlichen Gegebenheiten zu entsprechen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Angebotsöffnung erfolgt elektronisch (nichtöffentlich)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.