Softwareentwicklung GDA Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-041
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]3
Fax: [gelöscht]5
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://ofd-karlsruhe.fv-bwl.de/,Lde/Startseite/Die+Oberfinanzdirektion/Datenverarbeitung+_LZfD_
Abschnitt II: Gegenstand
Softwareentwicklung GDA
Der Oberfinanzdirektion Karlsruhe (OFD) - vertreten durch das Landeszentrum für Datenverarbeitung (LZfD) - obliegt die Betreuung der Finanzämter. Die vorliegende Ausschreibung bezieht sich auf den Aufgabenbereich Softwareentwicklung im Bereich GDA
OFD Karlsruhe-LZfD Moltkestr. 76 76133 Karlsruhe
Die geschätzte Abnahmemenge beträgt für die Laufzeit des Vertrages inkl. Verlängerungsoptionen 906 PT.
Der Dienstvertrag wird für die Dauer von 12 Monaten geschlossen.Der Auftraggeber behält sich den Vertrag jährlich zu verlängern, längstens bis zum 2025.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
mit dem Angebot einzureichende Unterlagen mittels beigefügten Vordrucks:
-C6 Eigenerklärung zur Eignung
-C7 Verpflichtungserklärung Eignungsleihe
Banknachweis/Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung
mit dem Angebot mittels Dritterklärung einzureichende Unterlagen:
-Vorlage einer Bankbestätigung oder Nachweis einer Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung
mit dem Angebot mittels beigefügten Vordrucks einzureichende Unterlagen:
-Kriterienkatalog (Anlage C2)
mit dem Angebot mittels beigefügten Vordrucks einzureichende Unterlagen:
- C5 Verpflichtungserklärung Mindestentgelt
- C4 Erklärung Nachunternehmer
- C3 Erklärung Bietergemeinschaft
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Kommunikation findet ausschließlich über den Projektbereich des Portals statt.
Bekanntmachungs-ID: CXUEYY6YYH3
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
Etwaige Verfahrensrügen nach § 160 Abs. 3 GWB sind ausdrücklich als solche zu kennzeichnen. Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB: Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]3
Fax: [gelöscht]5
Internet-Adresse: https://ofd-karlsruhe.fv-bwl.de/,Lde/Startseite/Die+Oberfinanzdirektion/Datenverarbeitung+_LZfD_