Durchführung der Prüfungen von ortsveränderlichen, elektrischen Betriebsmitteln nach DGUV-V3 Referenznummer der Bekanntmachung: 087.31:DGUV-V3-Prüfungen_SchulenRNK

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heidelberg
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
Postleitzahl: 69115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rhein-neckar-kreis.de
Adresse des Beschafferprofils: www.rhein-neckar-kreis.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://vergabe.vmstart.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-17c7ea79446-19bf34de014dc394
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: www.auftragsboerse.de
Im Rahmen der elektronischen Kommunikation ist die Verwendung von Instrumenten und Vorrichtungen erforderlich, die nicht allgemein verfügbar sind. Ein uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang zu diesen Instrumenten und Vorrichtungen ist gebührenfrei möglich unter: https://vergabe.vmstart.de/NetServer/Register
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Durchführung der Prüfungen von ortsveränderlichen, elektrischen Betriebsmitteln nach DGUV-V3

Referenznummer der Bekanntmachung: 087.31:DGUV-V3-Prüfungen_SchulenRNK
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71630000 Technische Kontrolle und Tests
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Durchführung der Prüfungen von ortsveränderlichen, elektrischen Betriebsmitteln nach DGUV-Vorschrift 3 in den kreiseigenen Schulen des Rhein-Neckar-Kreises

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50711000 Reparatur und Wartung von elektrischen Einrichtungen in Gebäuden
71631000 Technische Kontrolle
31000000 Elektrische Maschinen, Geräte, Ausstattung und Verbrauchsartikel; Beleuchtung
75131000 Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
Hauptort der Ausführung:

17 berufliche und sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren im Kreisgebiet des Rhein-Neckar-Kreises.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Durchführung der Prüfungen von ortsveränderlichen, elektrischen Betriebsmitteln nach DGUV-Vorschrift 3 in den kreiseigenen Schulen des Rhein-Neckar-Kreises. Eigenverantwortliche Koordination der Prüfungen in enger Abstimmung mit den jeweiligen Schuleinrichtungen. Die Leistungen sind zu dokumentieren. Die Erstprüfungen sind zwischen Oktober und 31.12.2022 für alle Geräte

abzuschließen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/03/2022
Ende: 28/02/2026
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Hierfür werden in den Vergabeunterlagen entsprechende Formblätter mit Abfragen zur Verfügung gestellt, die als Eigenerklärungen im Sinne der VgV gelten.

Der Bieter hat darin zu erklären, dass:

— keine Person, deren Verhalten unserem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt und gegen unser Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, wegen einer Straftat nach:

— § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen),

— § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen),

— § 129 b StGB (Bildung krimineller und terroristischer Vereinigungen im Ausland),

— § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Abs. 2 Nr. 2 StGB zu begehen,

— § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),

— § 263 StGB (Betrug),

— § 264 StGB (Subventionsbetrug),

— § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),

— § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),

— § 333 StGB (Vorteilsgewährung),

— § 334 StGB (Bestechung),

— §§ 232, 232a I-V, §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel,

Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft,

Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung);

— Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler

Bestechung

(Hinweise: Einer Verurteilung oder Geldbuße im Sinne dieses Absatzes steht eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist dem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat),

— keine Verstöße gegen:

— §§ 5 und 23 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG),

— § 21 Absatz 1 des Mindestlohngesetzes (MiLoG),

— § 8 Abs. 1 Nr. 2 und §§ 9 bis 11 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (SchwarzArbG),

— §§ 15, 15a und 16 Abs. 1 Nr. 1-2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG),

— § 404 Abs. 1 und 2 Sozialgesetzbuch (SGB) III,

— § 266 a Abs. 1 - 4 StGB begangen haben, die mit Freiheitsstrafen von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafenvon mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR geahndet wurden.

Weiterhin erklärt der Bieter, dass:

— die Vorgaben und Bestimmungen des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohn-MiLo-G) eingehalten werden,

— bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial-, oder arbeitsrechtlicher Verpflichtungen verstoßen wird,

— keine Vereinbarung mit anderen Unternehmen getroffen wurden, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,

— die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unter fallen,

— dass eine ordnungsgemäße Eintragung in die entsprechenden Berufsregister erfolgt ist.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Hierfür werden in den Vergabeunterlagen entsprechende Formblätter mit Abfragen zur Verfügung gestellt, die als Eigenerklärungen im Sinne der VgV gelten.

Der Bieter hat darin zu erklären, dass:

— sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet,

— über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde.

Der Bieter hat darin weiterhin anzugeben:

— Umsatz:

Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.

— Betriebshaftpflichtversicherung

Eigenerklärung, dass eine eine Haftpflichtversicherung (Betriebshaftpflichtversicherung), die alle Risiken, die sich aus der Vertragserfüllung ergeben, vorliegt oder bis zum Vertragsbeginn abgeschlossen und während der Leistungserbringung aufrecht erhalten wird. Zudem sind die Deckungsgrenzen für Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden anzugeben.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

— Umsatz:

mind. [Betrag gelöscht] EUR/jährlich

— Betriebshaftpflichtversicherung:

- Deckungssumme Personenschäden:

mind. 3 Mio. EUR je Schadensfall, zweifach maximiert im Jahr.

- Deckungssumme Sachschäden:

mind. 3 Mio. EUR je Schadensfall, zweifach maximiert im Jahr.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Hierfür werden in den Vergabeunterlagen entsprechende Formblätter mit Abfragen zur Verfügung gestellt, die als Eigenerklärungen im Sinne der VgV gelten.

Der Bieter hat darin anzugeben:

— Kommunikation:

Hat in deutscher Sprache zu erfolgen.

— Referenzen:

3 vergleichbare Referenzen mit vollständigen Kontaktangaben sowie weiteren in den hierfür vorgesehenen Vordrucken geforderten Angaben.

— Darstellung Personalorganisation (Schulungs-, Aus- und Fortbildungskonzept sowie Vertretungsregelungen bei Personalausfällen),

— Angaben zur vorhandenen Qualitätssicherung im Unternehmen,

— Angaben über die Berücksichtigung von Umweltaspekten im Unternehmen,

— Angaben über vorhandene technische Ausstattung/Ausrüstung

— Nachunternehmer:

Angabe ob es beabsichtigt ist, Nachunternehmer einzusetzen.

— Bietergemeinschaft:

Angabe, ob das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

— Kommunikation:

Verwendung deutscher Sprache.

— Referenzen:

3 vergleichbare Referenzen in den letzten 36 Monaten.

Vergleichbarkeit bedeutet:

Durchgeführte Aufträge bei denen der ausgeschriebene Leistungsumfang zuverlässig und erfolgreich im vorgegebenen Umfeld erbracht wurde. Dabei erstreckt sich die Vergleichbarkeit auf die ausgeschriebenen Mengen, die Art der Prüfungen (Erst- und Wiederholungsprüfungen, 1-phasige/3-phasige Geräte, 380V-Geräte) sowie die eigenständige Koordination der Durchführung.

Sofern firmenseitig vorhanden, sollen vorwiegend öffentliche Auftraggeber bzw. Aufträge in pädagogische Bildungs-, Schulungs-, bzw. Betreuungseinrichtungen genannt werden.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 19/11/2021
Ortszeit: 11:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/01/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 19/11/2021
Ortszeit: 11:01
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

entfällt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

1) Hinweis zur E-Vergabe/Angebotsabgabe:

Die gesamten Vergabeunterlagen wurden per Link in der EU-Bekanntmachung unbeschränkt zur Verfügung gestellt. Im Interesse von Bietern und Interessenten empfehlen wir jedoch ausdrücklich sich zudem frühzeitig auf der Vergabeplattform unter www.auftragsboerse.de kostenfrei zu registrieren.

Ansonsten geht Bietern und Interessenten womöglich sämtlicher Informationsfluss verloren, der sich evtl. aus der Beantwortung von Bieterfragen ergeben kann. Ohne Registrierung ist es der Vergabestelle nicht möglich, interessierte, aber nicht registrierte Bieter zu identifizieren und den Informationsfluss sicherzustellen.

Die Verfahrensabwicklung läuft vollelektronisch über die E-Vergabeplattform. Das Angebot ist folglich ausschließlich elektronisch über das geschützte E-Vergabe-System einzureichen. Wir stellen zudem klar, dass E-Mail und Fax aus Gründen des Datenschutzes und des vergaberechtlichen Geheimwettbewerbs keine zulässige elektronische Angebotsabgabe darstellen. Die Papierform sowie die Abgabe mittels E-Mail und Fax sind demnach ausdrücklich ausgeschlossen.

Der systemeigene Bieter-Assistent/Cockpit führt den Bieter durch die Bearbeitung bis hin zur Angebotsabgabe. Für Fragen zum System steht für die Bieter ein kostenfreier Bieter-Support (Kontaktdaten werden systemseitig angezeigt bzw. sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt) zur Verfügung. Die Vergabeunterlagen können nach Registrierung komplett elektronisch im System ausgefüllt werden und müssen nicht nochmals ausgedruckt, handschriftlich ausgefüllt oder eingescannt werden. Eine digitale Signatur sowie handschriftliche Unterschriften sind nicht gefordert, selbst wenn Formularfelder entsprechende Eintragungen vorsehen. Die digitale Angebotsabgabe über das System gilt als rechtsverbindlich.

Mögliche Bieterfragen bzgl. den Anforderungen im Leistungsverzeichnis, Vertrag oder zum Vergabeverfahren allgemein sind unverzüglich über das E-Vergabesystem an die Vergabestelle zu richten und werden ausschließlich über das System beantwortet. Bieterfragen zum Ausschreibungsinhalt oder zum Vergabeverfahren sind abschließend bis zum 10.11.2021 ausschließlich über die E-Vergabeplattform an die Vergabestelle zu richten. Von einer Korrespondenz per E-Mail ist aus verfahrenstechnischen Dokumentationsgründen abzusehen.

Mündliche Auskünfte werden nicht erteilt. Abstimmungen mit Dritten werden nicht anerkannt. Auskunftsersuchen, die bis zu diesem Termin nicht vorliegen, werden grundsätzlich nicht mehr beantwortet. Die vom Auftraggeber erteilten Auskünfte sind bei der Ausarbeitung des Angebots zu berücksichtigen.

Die Vergabeunterlagen beinhalten ausfüllbare PDF-Dokumente. Das Leistungsverzeichnis muss innerhalb des E-Vergabesystem ausgefüllt werden. Ergänzende und angeforderte Unterlagen können bieterseitig im E-Vergabesystem als Anlage hochgeladen und dem Angebot somit beigefügt werden. Der Bieter muss sein digitales Angebot rechtzeitig sowie unter Berücksichtigung seiner zur Verfügung stehenden Internet-Bandbreiten bzw. Datenupload-Geschwindigkeiten über das E-Vergabesystem einreichen. Das Ende der Angebotsfrist ist dabei zwingend zu beachten;

2) Die einzureichenden Unterlagen sind der in den Vergabeunterlagen enthaltenen Checkliste zu entnehmen.

3) Allgemeine Geschäfts-, Verkaufs- oder Lieferbedingungen und ähnliches des Bieters werden nicht akzeptiert.

4) Es sind die entsprechenden Erklärungen gem. LTMG (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz) vorzulegen.

5) Hinweis zur Elektronischen Rechnungsstellung:

Für eine elektronische Rechnungsstellung (XRechnung oder ZUGFeRD 2.0) verwenden Sie bitte ausschließlich den Zentralen Rechnungseingang Baden-Württemberg, den Sie zusammen mit weiteren Informationen unter https://service-bw.de/erechnung erreichen oder per E-Mail an [gelöscht] . Ihr Rechnungsdokument muss dazu im

Standard XRechnung oder einem anderen der Norm EN 16931 entsprechenden Format (z.B. ZUGFeRD 2.0) erstellt werden und im Feld Buyer-Reference (BT-10) unsere Leitweg-ID 08226-A8148-09 aufweisen.

Es gelten die über https://service-bw.de/erechnung einsehbaren Nutzungsbedingungen des Zentralen Rechnungseingangs Baden-Württemberg in der zum Zeitpunkt der Einbringung der elektronischen Rechnung gültigen Fassung. Rechnungen im PDF-Format sowie ZUGFeRD-Rechnungen können Sie an die E-Mail-Adresse [gelöscht] senden.

Bitte senden Sie uns je E-Mail immer nur eine PDF-Datei mit einer Rechnung (ggf. inkl. Anlagen). Wenn Sie uns mehrere Rechnungen schicken möchten, bitten wir Sie, diese jeweils in einer eigenen E-Mail zu übersenden.

Des Weiteren steht Ihnen die Möglichkeit der postalischen Übersendung von Rechnungen zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass hier externe und interne Postlaufzeiten zu berücksichtigen sind, bis die Rechnung beim Empfänger ankommt. Bitte verwenden Sie grundsätzlich folgende Rechnungsadresse:

Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, RNK_XXXXXX, Kurfürsten-Anlage 38-40,

69115 Heidelberg

Eine Liste der jeweiligen Schul-Kennungen wird nach Auftragserteilung nachgereicht.

Die Rechnungsstellung hat zeitnah und unverzüglich für die jeweilige Schule

getrennt zu erfolgen. Der Rechnung ist der jeweilige Lieferschein beizufügen.

Eine Sammelrechnung (für mehrere Schulen) ist folglich nicht zulässig.

Im Falle einer nachträglich eintretenden Steuerpflicht gelten alle genannten Beträge als Nettobeträge und die Umsatzsteuer wird nach dem jeweils geltenden Steuersatz nachgefordert.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Auf folgende Regelungen wird hingewiesen: § 160 Abs. 3 GWB. Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
19/10/2021

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Blaufelden
Blaustein
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Böbingen an der Rems
Böblingen
Bodelshausen
Böhmenkirch
Bollschweil
Bondorf
Bonndorf im Schwarzwald
Bönnigheim
Bopfingen
Bösingen
Bötzingen
Boxberg
Brackenheim
Bräunlingen
Breisach am Rhein
Bretten
Bretzfeld
Brigachtal
Bruchsal
Brühl (Baden)
Bubsheim
Büchen
Buchen (Odenwald)
Buchenbach
Buggingen
Bühl
Bühlertal
Bühlerzell
Burgrieden
Burladingen
Calw
Calw
Cleebronn
Crailsheim
Dachsberg
Dauchingen
Deckenpfronn
Deggenhausertal
Deggingen
Deißlingen
Deizisau
Denkendorf
Denzlingen
Dettenhausen
Dettingen an der Erms
Dettingen unter Teck
Dielheim
Dietenheim
Dietingen
Dischingen
Ditzingen
Dogern
Donaueschingen
Donzdorf
Dornhan
Dornstadt
Dornstetten
Dörzbach
Dossenheim
Dotternhausen
Dunningen
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Durmersheim
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Ehningen
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Elchesheim-Illingen
Ellhofen
Ellwangen
Elzach
Emerkingen
Emmendingen
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Eningen unter Achalm
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Eppingen
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Eriskirch
Erlenbach
Erligheim
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Ettlingen
Eutingen im Gäu
Fellbach
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Güglingen
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Hardt
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Hartheim
Haslach im Kinzigtal
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Heidelberg
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Neuhausen auf den Fildern
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Neukirch
Neuler
Neulingen
Neunkirchen
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Neustetten
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Nürtingen
Nußloch
Oberboihingen
Oberderdingen
Oberdischingen
Oberhausen-Rheinhausen
Oberkirch
Oberkochen
Obermarchtal
Oberndorf am Neckar
Oberreichenbach (Schwarzwald)
Oberrot
Obersontheim
Oberstadion
Oberstenfeld
Obersulm
Oberteuringen
Obrigheim
Ochsenhausen
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Öhringen
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Östringen
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Owen
Pfalzgrafenweiler
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Pfinztal
Pforzheim
Pfullendorf
Pfullingen
Philippsburg
Plankstadt
Pleidelsheim
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Plochingen
Plüderhausen
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Rauenberg
Ravensburg
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Reichenbach an der Fils
Reilingen
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Remseck am Neckar
Remshalden
Renchen
Renningen
Reutlingen
Rheinau
Rheinfelden (Baden)
Rheinhausen
Rheinmünster
Rheinstetten
Riederich
Riedlingen
Riegel am Kaiserstuhl
Rielasingen-Worblingen
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