Projektsteuerung für den Umbau im Straßennetz des Gewerbegebiets Sindelfingen-Ost
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Sindelfingen
NUTS-Code: DE112 Böblingen
Postleitzahl: 71063
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.sindelfingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Projektsteuerung für den Umbau im Straßennetz des Gewerbegebiets Sindelfingen-Ost
Mit dem geplanten Ausbau A81 (BAB A81) zwischen den Anschlussstellen Böblingen Hulb und Sindelfingen-Ost werden auch die Anschlussstellen Böblingen-Ost und Sindelfingen-Ost umgebaut. Mit dem Ausbau der A81 wird voraussichtlich Ende 2020,
Anfang 2021 begonnen. Der Umbau der o.a. Autobahnanschlussstellen hat erhebliche Auswirkungen auf das Hauptstraßen-Netz der Stadt Sindelfingen als auch auf die angrenzenden Erschließungsstraßen-Netze des Gewerbegebietes Sindelfingen Ost, welcher die derzeitige Verkehrsführung maßgeblich verändern wird.
Ziel ist es, die daraus erforderlichen verkehrlichen und infrastrukturellen Maßnahmen in den betreffenden Bereichen zu identifizieren, konzeptionieren, zu planen und bis 2024 zu realisieren.
Alle erforderlichen verkehrlichen und infrastrukturelle Maßnahmen müssen zunächst erhoben werden. Dabei ist festzulegen, welche dieser Maßnahmen unbedingt bis Ende 2024 fertiggestellt werden müssen.
Hinsichtlich der verkehrlichen Anbindung, Ver- und Entsorgung und Zugänglichkeit und Andienung an die Grundstücke während und nach der Umsetzung der Maßnahmen sind alle betroffenen Dritte, wie Breuningerland, Messe Sindelfingen und andere Gewerbetreibende bei der Erhebung einzubeziehen.
Hierbei können beispielsweise auch Erschließungsmaßnahmen kommender Bauvorhaben wie z.B. die Erweiterung Breuningerland einen erheblichen Einfluss auf die verkehrlichen Maßnahmen haben.
Projektstruktur und Projektstatus:
Das Großprojekt „Ausbau A81“ beinhaltet die Erweiterung der Fahrstreifen und viele kleine Vorhaben, die sich über die Städte Sindelfingen und Böblingen erstrecken. Zur (Ein-) Ordnung und Schaffung der Übersicht wurden die Projekte in städteeigene und gemeinsame Maßnahmen unterteilt:
Eigene Maßnahmen:
- Neubau der Verlängerung Schwertstraße an der AS Sindelfingen-Ost,
- Umbau des Bestandsstraßennetzes im Gewerbegebiet.
Gemeinsame Maßnahmen mit der Stadt Böblingen und dem Landratsamt Böblingen:
- Umbau der AS Sindelfingen-Ost,
- Umbau der AS Böblingen-Ost,
- Erweitertes Lärmschutzkonzept A 81 (=Autobahn-Deckel).
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Projektsteuerung für die eigenen Maßnahmen sowie die Schnittstellenkoordination / Beratungsleistungen für die gemeinsamen Maßnahmen.
Voraussichtlicher Kostenrahmen: ca. 13 Mio. € netto.
Voraussichtlicher Terminrahmen: Ende 2021 bis Ende 2026.
Die eigenen Maßnahmen werden voraussichtlich bis 2024 abgeschlossen sein, die gemeinsamen Maßnahmen werden voraussichtlich bis 2026 andauern.
71063 Sindelfingen
Projektsteuerung gemäß AHO 2020,
Handlungsbereiche A-E, Projektstufen 2-5 + besondere Leistungen Die Beauftragung der Projektstufen erfolgt stufenweise. Der Auftraggeber ist in seiner Entscheidung über eine Weiterbeauftragung frei; ein Anspruch auf Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Projektsteuerung für den Umbau im Straßennetz des Gewerbegebiets Sindelfingen-Ost
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70569
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Teilnahmeantrag ist elektronisch in Textform nach § 126b BGB abzugeben. Dies bedeutet, dass der Name des Bewerbers sowie der Name des Erklärenden in Druckbuchstaben im Tabellenblatt „Bewerber“ angegeben sein muss. Dies muss nicht händisch erfolgen, die direkte Eingabe in die Excel-Datei ist ausreichend. Fehlt an dieser Stelle der Name des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft sowie der Name des Erklärenden wird der Teilnahmeantrag vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Die Bewerbungsunterlagen, die von Ihnen zu erstellenden Anlagen sowie alle Bescheinigungen etc. sind elektronisch über die Einreichungsfunktion für Teilnahmeanträge bei subreport ELViS einzureichen.
Rückfragen sind über die Vergabeplattform subreport ELViS zu stellen.
Bewerbergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen.
Eine Bewerbung in einer Bewerbergemeinschaft schließt eine zusätzliche Einzelbewerbung aus und umgekehrt.
Eine Bewerbung als Einzelbewerber oder in einer Bewerbergemeinschaft schließt eine zusätzliche Bewerbung als Subunternehmer aus.
Mehrfachbewerbungen als Subunternehmer bei unterschiedlichen Einzelbewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften sind zugelassen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp-karlsruhe.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen.
Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB.
Insbesondere gilt:
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.