Erweiterung bwSFS
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freiburg
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Postleitzahl: 79104
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.uni-freiburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung bwSFS
Die Universität Freiburg beabsichtigt, das vorhandene Speicher-System „bwSFS“ zu erweitern.
Die Universität Freiburg beabsichtigt, das vorhandene Speicher-System „bwSFS“ zu erweitern.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis, dass der Bieter im Berufs-oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommen eingetragen ist (Handelsregisterauszug)
Bonitätsnachweis über Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, Bürgel) oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bewerber angemeldet ist (nicht älter als 1 Jahr) (B1.1) Darstellung der Entwicklung des Umsatzes bezogen auf die letzten 3 abgeschlosse-nen Geschäftsjahre (B1.2)
Angabe des Konzern-/Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre. Der durchschnittliche Konzern-/Gesamtumsatz in den anzugebenden Jahren muss dabei mind. 2,1 Mio. € im Durchschnitt p.a. betragen. Wird der Mindes-tumsatz nicht erreicht wird das Angebot ausgeschlossen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer nur zulässig ist, soweit:
-der Antragssteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Verfahren erkannt und gegenüber der AG unverzüglich gerügt hat,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der AG gerügt hat,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zu Angebotsabgabe gegenüber der AG gerügt werden,
-der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.
Auf die Regelungen in § 160 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.