Zollernalbkreis - Generalplanungsleistungen für Vorplanung Ausbau und Elektrifizierung der Zollern-Alb-Bahn Referenznummer der Bekanntmachung: 2020/2256
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Balingen
NUTS-Code: DE143 Zollernalbkreis
Postleitzahl: 72336
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.zollernalbkreis.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.menoldbezler.de
Abschnitt II: Gegenstand
Zollernalbkreis - Generalplanungsleistungen für Vorplanung Ausbau und Elektrifizierung der Zollern-Alb-Bahn
Generalplanungsleistungen für Vorplanung "Ausbau und Elektrifizierung der Zollern-Alb-Bahn Abschnitt Tübingen - Albstadt-Ebingen"
Zollernalbkreis
Die Maßnahmen Ausbau und Elektrifizierung der Zollern-Alb-Bahn (ZAB) Abschnitt Tübingen - Albstadt-Ebingen ist Bestandteil des Gesamtkonzepts "Regional-Stadtbahn Neckar-Alb". Darin ist vorgesehen, in Anlehnung an das "Karlsruher Modell" das Oberzentrum Reutlingen-Tübingen umsteigefrei mit der Region zu verbinden. Hierzu wird in Reutlingen eine Stadtbahnlinie errichtet, die am Hauptbahnhof mit den bestehenden Eisenbahnstrecken verknüpft werden. Zudem sind die Reaktivierung und der abschnittsweise Neubau der sogenannten Gomaringer Spange zwischen Reutlingen und Nehren vorgesehen, die ebenfalls mit den bestehenden Strecken verknüpft werden soll.
Die Strecken in der Region werden elektrifiziert und für die Taktverdichtung und Angebotsverbesserung teilweise zweigleisig ausgebaut. Die Einrichtung neuer Haltepunkte an den Strecken erhöht zusätzlich die Erschließungswirkung.
Zum Ausbau und der Elektrifizierung der Zollern-Alb-Bahn (Strecke 4630) im Abschnitt Tübingen bis Albstadt-Ebingen im Rahmen der Regional-Stadtbahn Neckar-Alb ist ein Vorplanungsheft gemäß Ril 809 bzw. Ril 813 zu erstellen. Die eingleisige und nicht elektrifizierte Strecke ist im Eigentum der DB Netz AG (Netzbezirk Stuttgart) und derzeit für das bogenschnelle Fahren mit GNT ausgerüstet. Das Konzernregelwerk der Deutschen Bahn ist anzuwenden.
Für die Fertigstellung der Vorplanung zum Ausbau und der Elektrifizierung der Zollern-Alb-Bahn Abschnitt Tübingen - Albstadt-Ebingen im Rahmen der Regional-Stadtbahn Neckar-Alb kann auf bestehenden Planungen aufgebaut werden.
Grundlage bildet eine Vorplanung (Stufe I&II) aus dem Jahr 2015. Der Infrastrukturausbau richtete sich an den damaligen betrieblichen Erfordernissen aus. Die Vorplanung beinhaltet Planungen aller Gewerke. Aufgrund geänderter betrieblicher Randbedingungen gab es seitdem Anpassungen des Maßnahmenumfangs. Diese wurden in verschiedenen betrieblichen Machbarkeitsstudien beschrieben und im Rahmen einer Grobkostenschätzung bepreist.
Im Jahr 2019 wurden in Abstimmung mit dem Land Baden-Württemberg und der NVBW die grundlegenden Infrastrukturbausteine definiert, mit denen verschiedene Betriebskonzepte auf der Zollern-Alb-Bahn fahrbar sind. Diese Infrastrukturbausteine wurden im Jahr 2020 seitens der Trassierung auf bauliche Machbarkeit geprüft. Zudem sind Signalisierungskonzepte mit signaltechnischen Übersichtsskizzen und Zugstraßentabellen für die Zollern-Alb-Bahn entstanden. Diese Unterlagen dienen als Grundlage für Betriebsprogrammstudie (BPS), die die DB Netz Infrastrukturentwicklung von Juli 2020 bis Mitte 2021 durchführte.
Die im Jahr 2020 erarbeiteten Planungsunterlagen und im Rahmen der Bearbeitung der Betriebsprogrammstudie erstellten Randbedingungen bilden die Grundlagen für die Überarbeitung / Fortschreibung der Vorplanung zum Ausbau und der Elektrifizierung der Zollern-Alb-Bahn. Sie sind als MBS2020 informatorisch beigefügt.
Gegenstand des vorliegenden Verfahrens sind Generalplanungsleistungen der Vorplanung, die folgende Planungsdisziplinen umfassen:
- Verkehrsanlagen,
- Ingenieurbauwerke,
- Tragwerksplanung
- technische Ausrüstung Leit- und Sicherungstechnik,
- technische Ausrüstung 16,7 Hz-Anlagen inkl. Oberleitungsanlagen,
- technische Ausrüstung 50 Hz-Anlagen,
für den Ausbau und Elektrifizierung der Zollern-Alb-Bahn (Strecke 4630) Abschnitt Tübingen - Albstadt-Ebingen.
Die vergabegegenständlichen Planungsleistungen sind voraussichtlich ab Juni 2022 zu erbringen.
Für den Fall, dass mehr als drei grundsätzlich geeignete Unternehmen sich beworben haben, wird unter den Bewerbern anhand der Referenzen gem. Ziffer III.1.3 der Bekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.
Für die Auswahl wird jeweils nur die als priorisiert gekennzeichnete Referenz für "Generalplanung" berücksichtigt. Hierzu sind die Referenzen durch den Bewerber zu priorisieren. Erfolgt, auch nach ggf. erfolgter Nachforderung, keine Priorisierung durch den Bewerber, so wird die Vergabestelle die Referenzen priorisieren und entsprechend in die Wertung einbeziehen.
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Dabei wird die im Teilnahmeformular priorisierte Referenz zu Ziff. a) (vgl. S. 21 bzw. 23 des Teilnahmeformulars) wie folgt bewertet:
Kriterium "Bauvolumen"
ab EUR 150 Mio. netto bis EUR 200 Mio. netto 1 Punkt
über EUR 200 bis EUR 250 Mio. netto 2 Punkte
Über EUR 250 Mio. netto 3 Punkte
Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter über-schritten wird, entscheidet ggf. das Los.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Vorbemerkung:
Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorlegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123, 124 GWB vorzulegen.
Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend.
2. Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente:
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:
(1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht vorliegen,
(2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB,
(3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG),
3. Vorzulegende Nachweise der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
(1) Aktueller Auszug der Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister.
(1) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens und Umsatz mit Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind in den vergangenen 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
(2) Aktueller Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von je [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und Sach- und Vermögensschäden oder Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, im Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit dem Auftragnehmer zu schließen.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
(1) Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich.
(2) Eigenerklärung, aus der die Beschäftigten jahresdurchschnittlich in den letzten drei Jahren ersichtlich sind:
- Projektleiter mit mind. 5 Jahren Berufserfahrung, in der Steuerungs- oder Koordinierungsfunktion bei der Planung von Um- oder Neubaumaßnahmen als Projektleiter von Verkehrsinfrastrukturprojekten.
- Fachplaner Objektplanung Verkehrsanlagen mit mind. 5 Jahren Berufserfahrung, innerhalb der letzten 10 Jahre, in der Planung von Um- oder Neubaumaßnahmen von Verkehrsinfrastrukturprojekten Eisenbahnbau, etc.
- Fachplaner Objektplanung Ing. Bauwerke mit mind. 5 Jahren Berufserfahrung, inerhalb der letzten 10 Jahre, in der Planung von Um- oder Nebaumaßnahmen von Verkehrsinfrastrukturprojekten,
- Fachplaner Fachplanung LST (Leit- und Sicherheitstechnik) mit mind. 5 Jahren Berufserfahrung, innerhalb der letzten 10 Jahre, in der Planung von Um- oder Neubaumaßnahmen von Verkehrsinfrastrukturprojekten Eisenbahnbau,
- Fachplaner Tragwerksplanung,
- Fachplaner technische Ausrüstung 16,7 Hz-Anlagen inkl. Oberleitungsanlagen,
Fachplaner technische Ausrüstung 50 Hz-Anlagen
(3) Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden sowie [Betrag gelöscht] EUR für Sach- und Vermögensschäden bzw. Eigenerklärung, dass im Auftragsfalle eine entsprechendeVersicherung abgeschlossen wird.
(4) Nachweis der Präqualifizierung gemäß DB-Vorgaben
Für folgende Leistungen muss der Bewerber in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein.
- Planung bauliche Anlagen
>Produktgruppe Planung Verkehrsanlage "Fahrbahn", "Bahnsteige", "Bahnübergänge"
>Produktgruppe Planung Ingenieurbauwerke "Eisenbahnbrücken", "Personenunter- u. -überführungen"
- Planung Oberleitungsanlagen
> Planung 15 kV Standard Oberleitungsanlagen
- Planung Leit- und Sicherungstechnik
> Planung von Anlagen der Leit- und Sicherungstechnik.
- Planung elektrotechnische Anlagen
> Planung von elektrischen Energieanlagen
> Planung elektrischer Weichenheizanlagen.
Soweit Unterauftragnehmer eingesetzt werden, sind deren Präqualifikationsnachweise ebenfalls abzugeben.
(5) Nachweis von Erfahrungen bei Leistungen in der gewerkeübergreifenden Streckenplanung von Verkehrsinfrastrukturprojekten des schienengebundenen Verkehrs. Es muss mindestens die Vorplanung in den letzten 10 Jahren erbracht worden und vollständig abgeschlossen worden sein (Abschluss der Vorplanung nicht vor dem 1.1.2011).
Dabei muss der Bieter Planungen in folgenden Gewerken durchgeführt haben:
- Verkehrsanlagen
- Ingenieurbauwerke
- Tragwerksplanung
- technische Ausrüstung Leit- und Sicherungstechnik
- technische Ausrüstung 16,7 Hz-Anlagen inkl. Oberleitungsanlagen
- technische Ausrüstung 50 Hz-Anlagen
zu (5) Referenzen:
a) Nachweis von drei Referenzen über vorstehend beschriebene Planungsleistungen mit folgenden Mindestanforderungen:
- Das kalkulierte Bauvolumen der Maßnahme beträgt mindestens 150 Mio. EUR netto.
- Planung einer mit 15 kV, 16,7 Hz AC elektrifizierten Hauptbahn gem. EBO mit ei-ner Länge von mindestens 10 km.
- Die Maßnahme umfasst mindestens vier Verkehrsstationen, davon mindestens ein Bahnhof mit mindestens folgenden Merkmalen:
> min. 4 Bahnsteigkanten, längste Bahnsteigkante min. 210 m lang
> min. 50 Zughalte pro Tag
> min. eine abzweigende Strecke (Ausfahrt in min. drei Zielrichtungen möglich)
- Es handelt sich um eine DB-Anlage.
b) Nachweis je einer Referenz über Planungsleistungen in den jeweils relevanten Gewerken in der Vorplanung mit folgenden Inhalten:
- Planung einer DB-Strecke mit ETCS-Ausrüstung
- Planung einer EBO-Strecke (DB oder NE), die mit LNT-Fahrzeugen befahren werden soll
- Durchführung von Fahrzeitermittlungen, fahrdynamischen Berechnungen und Fahr-plankonstruktion (Durchführung Leistungsuntersuchung/EBWU nicht gefordert)
Hinweis: Die Mindestanforderungen zu lit. b) können durch eine Referenz nachgewiesen werden, die gleichzeitig auch als Referenz zu lit. a) eingereicht wird, sofern die Anforderungen von dieser Umfasst sind oder durch eine bzw. mehrere separate Referenzen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
Die Teilnahmeformulare sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Bewerbermemorandum. In diesen Teilnahmeunterlagen sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZR01N
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.