Winterdienst HGW
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.karlsruhe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Winterdienst HGW
Das Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft der Stadt Karlsruhe vergibt die Winterdienstaufgaben im Rahmen der Anliegerverpflichtung an Dritte; die diese Arbeiten eigenverantwortlich, im Rahmen der nachstehenden Vorschriften und Leistungsbeschreibung ausführen.
Die Satzung der Stadt Karlsruhe über das Reinigen, Räumen und Bestreuen der Gehwege vom 12. September 1989 (Amtsblatt vom 13. Oktober 1989), in der Fassung vom 29. Januar 2002 (Amtsblatt vom 1. März 2002) aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Dezember 2000 (GBl. S. 745), § 41 Abs. 2 des Straßengesetztes für Baden-Württemberg ist zu Grunde gelegt und wird Vertragsbestandteil.
Die Stadt Karlsruhe mit den angrenzenden Stadtteilen ist in 14 Winterdienstbezirke unterteilt. Die Arbeiten dienen der Gewährleistung der Verkehrssicherungspflicht in den Wintermonaten. Das Ziel ist es, mit den übertragenen Winterdienstmaßnahmen dem Verkehrsteilnehmer / Bürger eine möglichst hohe Sicherheit zu garantieren. Gleichzeitig soll die Umweltbelastung durch das Streuen von Salz oder vergleichbaren Stoffen möglichst gering gehalten werden.
Nachfolgende Tätigkeiten sind mit entsprechenden Ergebnis auszuführen:
Es müssen vereiste Flächen sowie gefrorener Niederschlag sparsam mit dem Streumaterial behandelt werden.
Bei der Schneeräumung sind die Flächen vom Schnee, soweit möglich, zu befreien. Danach müssen die geräumten Flächen mit dem Streumaterial abgestreut werden.
Nach Erbringung der Streu- und Räumleistungen müssen die Flächen verkehrssicher benutzt werden können.
Alle Informationen zu den 14 einzelnen Losen sind den vergabeunterlagen zu entnehmen.
Winterdienst
Stadtgebiet Karlsruhe (siehe Objektinformationen in den Vergabeunterlagen)
Winterdienstleistungen im Rahmen der Anliegerverpflichtung gemäß der Satzung der Stadt Karlsruhe über das Reinigen, Räumen und Bestreuen der Gehwege vom 12. September 1989 (siehe oben II.1.4.).
Winterdienst
Stadtgebiet Karlsruhe (siehe Objektinformationen in den Vergabeunterlagen)
Winterdienstleistungen im Rahmen der Anliegerverpflichtung gemäß der Satzung der Stadt Karlsruhe über das Reinigen, Räumen und Bestreuen der Gehwege vom 12. September 1989 (siehe oben II.1.4.).
Winterdienst
Stadtgebiet Karlsruhe (siehe Objektinformationen in den Vergabeunterlagen)
Winterdienstleistungen im Rahmen der Anliegerverpflichtung gemäß der Satzung der Stadt Karlsruhe über das Reinigen, Räumen und Bestreuen der Gehwege vom 12. September 1989 (siehe oben II.1.4.).
Winterdienst
Stadtgebiet Karlsruhe (siehe Objektinformationen in den Vergabeunterlagen)
Winterdienstleistungen im Rahmen der Anliegerverpflichtung gemäß der Satzung der Stadt Karlsruhe über das Reinigen, Räumen und Bestreuen der Gehwege vom 12. September 1989 (siehe oben II.1.4.).
Winterdienst
Stadtgebiet Karlsruhe (siehe Objektinformationen in den Vergabeunterlagen)
Winterdienstleistungen im Rahmen der Anliegerverpflichtung gemäß der Satzung der Stadt Karlsruhe über das Reinigen, Räumen und Bestreuen der Gehwege vom 12. September 1989 (siehe oben II.1.4.).
Winterdienst
Stadtgebiet Karlsruhe (siehe Objektinformationen in den Vergabeunterlagen)
Winterdienstleistungen im Rahmen der Anliegerverpflichtung gemäß der Satzung der Stadt Karlsruhe über das Reinigen, Räumen und Bestreuen der Gehwege vom 12. September 1989 (siehe oben II.1.4.).
Winterdienst
Stadtgebiet Karlsruhe (siehe Objektinformationen in den Vergabeunterlagen)
Winterdienstleistungen im Rahmen der Anliegerverpflichtung gemäß der Satzung der Stadt Karlsruhe über das Reinigen, Räumen und Bestreuen der Gehwege vom 12. September 1989 (siehe oben II.1.4.).
Winterdienst
Stadtgebiet Karlsruhe (siehe Objektinformationen in den Vergabeunterlagen)
Winterdienstleistungen im Rahmen der Anliegerverpflichtung gemäß der Satzung der Stadt Karlsruhe über das Reinigen, Räumen und Bestreuen der Gehwege vom 12. September 1989 (siehe oben II.1.4.).
Winterdienst
Stadtgebiet Karlsruhe (siehe Objektinformationen in den Vergabeunterlagen)
Winterdienstleistungen im Rahmen der Anliegerverpflichtung gemäß der Satzung der Stadt Karlsruhe über das Reinigen, Räumen und Bestreuen der Gehwege vom 12. September 1989 (siehe oben II.1.4.).
Winterdienst
Stadtgebiet Karlsruhe (siehe Objektinformationen in den Vergabeunterlagen)
Winterdienstleistungen im Rahmen der Anliegerverpflichtung gemäß der Satzung der Stadt Karlsruhe über das Reinigen, Räumen und Bestreuen der Gehwege vom 12. September 1989 (siehe oben II.1.4.).
Winterdienst
Stadtgebiet Karlsruhe (siehe Objektinformationen in den Vergabeunterlagen)
Winterdienstleistungen im Rahmen der Anliegerverpflichtung gemäß der Satzung der Stadt Karlsruhe über das Reinigen, Räumen und Bestreuen der Gehwege vom 12. September 1989 (siehe oben II.1.4.).
Winterdienst
Stadtgebiet Karlsruhe (siehe Objektinformationen in den Vergabeunterlagen)
Winterdienstleistungen im Rahmen der Anliegerverpflichtung gemäß der Satzung der Stadt Karlsruhe über das Reinigen, Räumen und Bestreuen der Gehwege vom 12. September 1989 (siehe oben II.1.4.).
Winterdienst
Stadtgebiet Karlsruhe (siehe Objektinformationen in den Vergabeunterlagen)
Winterdienstleistungen im Rahmen der Anliegerverpflichtung gemäß der Satzung der Stadt Karlsruhe über das Reinigen, Räumen und Bestreuen der Gehwege vom 12. September 1989 (siehe oben II.1.4.).
Winterdienst
Stadtgebiet Karlsruhe (siehe Objektinformationen in den Vergabeunterlagen)
Winterdienstleistungen im Rahmen der Anliegerverpflichtung gemäß der Satzung der Stadt Karlsruhe über das Reinigen, Räumen und Bestreuen der Gehwege vom 12. September 1989 (siehe oben II.1.4.).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Winterdienst
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ettlingen
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
Postleitzahl: 76275
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über die elektronische Vergabeplattform subreport/ELViS (www.subreport.de). Der elektronische Zugang zum Verfahren erfolgt über www.subreport.de/E28652973 Hierzu ist eine kostenfreie einmalige Registrierung erforderlich.
Wir empfehlen Ihnen sich bereits vor dem Herunterladen der Vergabeunterlagen zu registrieren.
Ohne Registrierung hat die ausschreibende Stelle keine Möglichkeit, Sie über spätere Änderungen an den Vergabeunterlagen zu informieren, bzw. Sie an der Bieterkommunikation teilhaben zu lassen.
Fragen von Bietern oder Bewerbern im Rahmen des Vergabeverfahrens sind ausschließlich elektronisch über subreport/ ELViS an die ausschreibende Stelle zu richten.
Mündliche Auskünfte haben keine Gültigkeit. Verbindlicher Bestandteil der Vergabeunterlagen werden nur die über subreport/ELViS übermittelten Antworten/ Bieterinformationen.
Angebote müssen ausschließlich elektronisch und verschlüsselt über die Vergabeplattform subreport/ELViS hochgeladen werden. Bei technischen Fragen zu subreport/ELViS wenden Sie sich an die Mitarbeiter von subreport kostenlos unter der Telefonnummer: +49 221 985 78-0.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://rp.baden-wuerttemberg.de
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit,
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Absatz 3 Nummer 1 GWB),
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 2 GWB),
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 3 GWB),
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Absatz 3 Nummer 4 GWB).