Polder Bellenkopf-Rappenwört: PL2-1 Ein- und Auslassbauwerke Referenznummer der Bekanntmachung: RPKR53-2021-007
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Seiten/default.aspx
Abschnitt II: Gegenstand
Polder Bellenkopf-Rappenwört: PL2-1 Ein- und Auslassbauwerke
Der Polder Bellenkopf/Rappenwört (BeRa) ist Teil des Integrierten Rheinprogramms (IRP) im Regierungsbezirk Karlsruhe. Der Rückhalteraum (RHR) wird ein Retentionsvolumen von ca. 14 Mio. m3 auf ca. 510 ha aufweisen. Der Polder besteht aus einer Vielzahl an Einzelmaßnahmen, die in 9 Lose aufgeteilt sind. Diese untergliedern sich weitergehend in Planer- und Baulose.
Der Planfeststellungsbeschluss liegt seit Dezember 2020 vor. 2021 soll die Vergabe der Planungsleistungen für die bauliche Umsetzung erfolgen und die Ausführungsplanung beginnen. Fertigstellungsziel der baulichen Umsetzung ist 2028.
Weitere Einzelheiten zum Vorhaben können den Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform entnommen werden (Unterlagen Nummerngruppe 500). Eine Kurzbeschreibung der verfolgten Losbildung ist der Unterlage 510 zu entnehmen.
Mit dieser Auftragsbekanntmachung wird die Vergabe von freiberuflichen Leistungen für das folgende (Planer-)Los verfolgt:
Planerlos PL2-1: Ein- und Auslassbauwerke.
76287 Rheinstetten Der Polderraum erstreckt sich entlang des rechten Rheinufers im Wesentlichen im Land- und Stadtkreis Karlsruhe zwischen Rheinstetten-Neuburgweier (Rhein-km 353,8, 76287 Rheinstetten) im Südwesten und dem Rheinhafendampfkraftwerk der EnBW (Rhein-km 359,3) bei Karlsruhe-Daxlanden im Nordosten. Auch die Gemeinde Au am Rhein im Landkreis Rastatt ist von dem Vorhaben tangiert.
II.2.4.1) Teilbereich der mit dem zu vergebenden Auftrag zu bearbeiten ist:
Die zu vergebenden Leistungen des Planerloses PL2-1 beziehen sich auf Maßnahmen des Loses 2. Als wesentliche Objekte können hierbei genannt werden:
- BL2-1: Bauwerk 1 (5-zügig);
- BL2-2: Bauwerk 2 (1-zügig);
- BL2-3: Bauwerk 3 (2-zügig);
- BL2-4: Bauwerk 4 (4-zügig);
- BL2-5: Bauwerk 5 (2-zügig).
Eine detaillierte Übersicht der zu bearbeitenden Maßnahmen/Objekte ist der Unterlage 510 (Maßnahmenliste) der Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform zu entnehmen.
II.2.4.2) Leistungsbild:
Das Planerlos PL2-1 beinhaltet für die zuvor genannten Objekte im Wesentlichen die folgenden, zu erbringenden Leistungen:
1) Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. § 43 HOAI, Teilleistungen LP 2 und 3, LP 5-9 vollständig;
2) Örtliche Bauüberwachung gem. Anlage 12.1 HOAI;
3) Fachplanung Technische Ausrüstung gem. § 55 HOAI, LP 1-9 ohne 4;
4) Bauvermessung gem. Anlage 1.4.7 HOAI, LP 1-5 ohne 4.
Weitere Einzelheiten können der Leistungsbeschreibung (Unterlage 302 der Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform) entnommen werden.
II.2.4.3) Stufenweise Beauftragung:
Die Beauftragung erfolgt stufenweise:
Stufe I = Grundauftrag: Leistungen bis zur Vorbereitung der Vergabeunterlagen (Leistungsphase 6);
Stufe II = optionale Leistungen: Leistungen der Bauphase (ab Leistungsphase 7).
Optionale Leistungen gemäß Nennung in Ziff. II.2.4):
Die optionalen Leistungen werden in Abhängigkeit des Projektfortschrittes vom Vorhabenträger schriftlich abgerufen. Sofern es sich um zusätzlich erforderliche Leistungen handelt, deren Leistungsbild und Honorierung vertraglich noch nicht konkretisiert ist, werden diese als Folgebeauftragung im Verhandlungsverfahren angefragt.
Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung optionaler Leistungen besteht nicht. Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung optionaler Leistungen nicht in Anspruch zu nehmen oder auf Teilleistungen zu beschränken, wenn z. B. die Gesamtmaßnahme nicht mehr weitergeführt wird, eine Genehmigung nicht vorliegt, die weitere Finanzierung oder erforderliche Flächen nicht gesichert sind, einzelne Teilleistungen gemäß Projektfortschritt nicht mehr erforderlich werden, der Auftraggeber mit der Qualität der erbrachten Leistungen nicht zufrieden ist oder keine Einigung über eventuelle zusätzlich erforderliche Leistungen erzielt wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe WALD + CORBE Consulting GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hügelsheim
NUTS-Code: DE124 Rastatt
Postleitzahl: 76549
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.wald-corbe.de
Mitarbeit in der Objektplanung und Örtlichen Bauüberwachung
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXUEYYBYYMT
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Auf folgende Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) zu Anträgen für Nachprüfungsverfahren wird hingewiesen:
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland