Beschaffung von Krankenhausbetten und Nachttische Referenznummer der Bekanntmachung: Kx-Krankenhausbetten-2021
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Sindelfingen
NUTS-Code: DE112 Böblingen
Postleitzahl: 71065
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von Krankenhausbetten und Nachttische
Im Klinikverbund sollen für div. Um- und Neubauvorhaben neue Klinikbetten und Nachttische beschafft werden. Zur Beschaffung stehen neben den klassischen Krankenhausbetten auch Jugendbetten, Gitterbetten, Wannenbetten, Schwerlastbetten, Betten für die Intensivpflege in unterschiedlichster Ausführung sowie Betten für Wahlleistungsstationen an.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Im Klinikverbund sollen für div. Um- und Neubauvorhaben neue Klinikbetten und Nachttische beschafft werden. Zur Beschaffung stehen neben den klassischen Krankenhausbetten auch Jugendbetten, Gitterbetten, Wannenbetten, Schwerlastbetten, Betten für die Intensivpflege in unterschiedlichster Ausführung sowie Betten für Wahlleistungsstationen an.
Die Laufzeit des Vertrages sollte mind. 48 Monate betragen. Der Vertrag kann bei Bedarf verlängert werden.
Teilnahmekriterien liegen der Ausschreibung bei.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Bedingungen sind den Ausschreibungsunterlagen beigefügt
Probestellungen sind für den Teil 2 des Verfahrens verpflichtend
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 7219260
Fax: +49 7219260
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.