Beschaffung eines automatisierten Zellkultur-und Bildanalysesystems
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heidelberg
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
Postleitzahl: 69120
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.med.uni-heidelberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung eines automatisierten Zellkultur-und Bildanalysesystems
Innerhalb des e:Med Juniorverbundes LeukoSysTem, Teilprojekt B1 solll ein automatisiertes Zellkultur- und Bildanalysesystem für die funktionelle Charakterisierung von Einzelzellen in Abhängigkeit ihres Metabolismus sowie die Bedeutung metabolischer Eigenschaften im Hinblick auf klinisch relevante Therapieresistenzen. beschafft werden. Dadurch soll die Optimierung der Experimente hinsichtlich Automatisation und Qualität vorangetrieben werden. Das System ist konfiguriert mit automatisierten konfokalen Mikroskop,Plattenleser gekoppelt mit einem automatisierten Inkubator sowie einem Pipettier-Roboter für automatische Zellkulturmedienwechsel.
69120 Heidelberg, Im Neuenheimer Feld 410, Medizinische Klinik V Hämatologie
Ein wesentliches Ziel von Teilprojekt B1 ist die funktionelle Charakterisierung von Einzelzellen in Abhängigkeit ihres Metabolismus sowie die Bedeutung metabolischer Eigenschaften im Hinblick auf klinisch relevante Therapieresistenzen. Im Rahmen dieser Fragestellung werden pro untersuchtem Patient 768 einzelne Leukämie(stamm)zellen auf ihre metabolischen Eigenschaften getestet (Index-Sort) und anschließend über 14-21 Tage in einer optimierten Zellkultur unter anderem bezüglich Proliferation und Differenzierung evaluiert (in 8 Platten mit jeweils 96 Vertiefungen=wells). Abschließend werden diese funktionellen Zellkulturdaten mit metabolischen und genetischen Eigenschaften korreliert.
Um die genannten Experimente hinsichtlich Automatisation und Qualität zu optimieren, wird ein automatisiertes Zellkultur- und Bildanalysesystem von BioTek® innerhalb des e:Med Juniorverbundes LeukoSyStem beantragt. Dieses System besteht aus einem automatisierten konfokalen Mikroskop und Plattenleser, gekoppelt mit einem automatisierten Inkubator für parallel 8 Platten sowie einem Pipettier-Roboter für automatische Zellkulturmedienwechsel .
Hiermit lassen sich die genannten Experimente weitgehend automatisiert durchführen. Die hohe Qualität der optischen Ausstattung im Zusammenspiel mit der intelligenten Software erlaubt die Detektion von wenigen Leukämiezellen auch in optimierten Co-Kulturen mit fluoreszenzmarkierten Stromazellen. Darüber hinaus gestattet die Kombination aus Brightfield- und konfokaler Mikroskopie ein schnelles Screening der einzelnen Kulturen sowie eine gezielte, sehr detaillierte Untersuchung der relevanten Kulturen hinsichtlich Proliferation und Differenzierung. Aufgrund der Konfiguration bietet das System entscheidende Vorteile gegenüber der vorhandenen Ausstattung.
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Der Markt wurde auf mögliche Lösungsansätze geprüft, die die im Projekt genannten Forderungen an Messtechnologie, Genauigkeit, Workflow, Kombination, Durchsatz optimal erfüllen können. Die gewählte Kombination hat sich bei den Systembetrachtungen als die alleinig geeignete erweisen. Beim Cytation C10 der Firma BioTek handelt es sich um eine Kombination aus Multi-Mode Reader, inversem Widefield Mikroskop und Spinning Disk Konfokal Mikroskop. Es gibt derzeit kein Wettbewerbsgerät auf dem Markt, das alle drei Optiken in einem Gerät vereint. Der Cytation C10 wird mit dem BioTek BioSpa automatisierten Inkubator kombiniert und man kann bis zu 8 Platten über einen langen Zeitraum messen und inkubieren. Die Wettbewerbsgeräte bieten keine vergleichbar einfach zu integrierende Automationslösung an. Vervollständigt durch den Multi-Mode Dispenser MultiFlo FX ebenfalls von BioTek, lassen sich essentielle Experimente des e:med Juniorverbunds „LeukoSyStem“ vollautomatisiert durchführen. Es gibt keine vergleichbare, sinnvolle Alternative.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Automatisiertes Zellkultur- und Bildanalysesystem
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Friedrichshall
NUTS-Code: DE118 Heilbronn, Landkreis
Postleitzahl: 74177
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 135 GWB regelt:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1) Gegen § 134 verstoßen hat oder
2) Den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(3) Die Unwirksamkeit nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB tritt nicht ein, wenn
1) Der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2) Der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3) Der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.