Migration Lotus Notes/ Domino zu MS Outlook/ Exchange
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.karlsruhe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Migration Lotus Notes/ Domino zu MS Outlook/ Exchange
Aktuell ist bei der Stadt Karlsruhe Lotus Notes / Domino als Mail-Programm im Einsatz. Die Anwendung läuft auf acht Domino-Servern und beinhaltet ca. 6.500 Datenbanken. Weitere 200 User sind über einen Webmail-Server (Dovecot) angebunden. Aufgrund der unklaren Produktentwicklung und dem Verkauf von Lotus Notes an HCL, soll das Mail-System auf eine zukunftssichere Plattform (Microsoft Exchange) migriert werden.
Karlsruhe
Das Ziel ist die Migration der ca. 6.500 Datenbanken von Lotus Domino nach Exchange, bzw. vom Webmail-Server nach Exchange. Ebenfalls muss auf den Client Systemen die Migration von Lotus Domino nach Microsoft Outlook durchgeführt werden (per Citrix und über den SCCM). Die vollständige Funktionalität muss nach Abschluss der Migration unter Exchange / Outlook gewährleistet sein.
Im ersten Schritt müssen hierbei zuerst die Webmail-Server-Umgebung innerhalb eines Monats im gesamten abgelöst, im zweiten Schritt die Mailing-, Kalender-, Kontakt- und Aufgabendaten der User, sowie die Adressbücher und Ressourcen der Domino-Server migriert werden. Eine Datenübernahme inklusive aller Zugriffsberechtigungen aus dem bestehenden System ist dabei erforderlich.
Im Vordergrund steht die Zufriedenheit der User während und nach der Migration.
Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leinfelden-Echterdingen
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70771
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://rp.baden-wuerttemberg.de
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit,
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Absatz 3 Nummer 1 GWB),
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 2 GWB),
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 3 GWB),
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Absatz 3 Nummer 4 GWB).