Arbeitsschutzkleidung EnBW Referenznummer der Bekanntmachung: EnBW-2021-0100
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE12 Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.enbw.com
Abschnitt II: Gegenstand
Arbeitsschutzkleidung EnBW
Standard- und Multinorm-Arbeitsschutzkleidung gem. Spezifikation der EnBW AG
Multinorm-und Standardkleidung
In den Kerngesellschaften der EnBW AG gibt es unterschiedlichste Arbeitssituationen bei denen zum Schutz der Mitarbeiter Arbeitsschutzjacken, Bundhosen, Overalls und Latzhosen beschafft werden sollen. Es wird Arbeitskleidung für die Standard-Arbeitssituationen benötigt, aber größtenteils Kleidung mit Schutzfunktion wie Flammenschutz, Schutz vor elektrischen Lichtbögen oder ähnlichen Risiken. Dafür hat die EnBW sehr genaue Spezifikationsvorgaben, die entsprechend einzuhalten sind.
Die Spezifikation bestimmt auch die Farbgestaltung und die Gesamtkonzeption der Kleidung.
Neben den funktionalen Anforderungen sind aber auch Anforderungen an das Logistikkonzept mit tägl. Abrufen per elektronischem Bestellverfahren zu erfüllen. Die Auslieferung ist innerhalb von 10 Arbeitstagen an sämtliche Standorte bei Standardgrößen der EnBW AG zu realisieren.
Desweiteren ergeben sich Anforderungen durch die Vorgaben eines Corporate Identity. Zusätzlich benötigen wir noch verschiedene Shirtwaren als Zubehör zu Arbeitsschutzkleidung.
Die Laufzeit des Rahmenvertrages ist auf 4 Jahre.
Als Lieferbeginn muss der 1.7.2022 gewährleistet sein.
Information zur Abwicklung der EU Ausschreibung
1. Bitte stellen Sie bei Interesse zu dieser Ausschreibung einen formlosen Teilnahmeantrag. Die Fragen, dievon Ihrem Unternehmen beantwortet werden müssen, entnehmen Sie III 1.2 und 1.3). Ggf. sind Dokumentevorzulegen bzw. Eigenerklärungen zu bestimmten Sachverhalten abzugeben, die Sie bitte beifügen.
2. Nach Zusendung des Teilnahmeantrages innerhalb der Bewerbungsfrist (IV.3.4)) erfolgt EnBW-intern dieAuswertung aller Daten (Vollständigkeit, Plausibilität, Nachvollziehbarkeit usw.)
3. Bei positiver Bewertung des Teilnahmeantrages erfolgt die Versendung der Ausschreibungsunterlagen unddie weiteren Vergabeschritte im Verhandlungsverfahren.
Shirtwaren
In den Kerngesellschaften der EnBW AG gibt es unterschiedlichste Arbeitssituationen bei denen zum Schutzder Mitarbeiter Arbeitsschutzjacken, Bundhosen, Overalls und Latzhosen beschafft werden sollen. Es wird Arbeitskleidung für die Standard-Arbeitssituationen benötigt, aber größtenteils Kleidung mit Schutzfunktion wie Flammenschutz, Schutz vor elektrischen Lichtbögen oder ähnlichen Risiken. Dafür hat die EnBW sehr genaue Spezifikationsvorgaben, die entsprechend einzuhalten sind.
Die Spezifikation bestimmt auch die Farbgestaltung und die Gesamtkonzeption der Kleidung.
Neben den funktionalen Anforderungen sind aber auch Anforderungen an das Logistikkonzept mit tägl. Abrufenper elektronischem Bestellverfahren zu erfüllen. Die Auslieferung ist innerhalb von 10 Arbeitstagen an sämtlicheStandorte der EnBW AG zu realisieren.
Desweiteren ergeben sich Anforderungen durch die Vorgaben eines Corporate Identity. Zusätzlich benötigen wirnoch verschiedene Shirtwaren als Zubehör zu Arbeitsschutzkleidung.
Die Laufzeit des Rahmenvertrages ist auf 4 Jahre.
Als Lieferbeginn muss der 1.7.2022 gewährleistet sein.
Information zur Abwicklung der EU Ausschreibung
1. Bitte stellen Sie bei Interesse zu dieser Ausschreibung einen formlosen Teilnahmeantrag. Die Fragen, dievon Ihrem Unternehmen beantwortet werden müssen, entnehmen Sie III 1.2) und 1.3). Ggf. sind Dokumentevorzulegen bzw. Eigenerklärungen zu bestimmten Sachverhalten abzugeben, die Sie bitte beifügen.
2. Nach Zusendung des Teilnahmeantrages innerhalb der Bewerbungsfrist (IV.3.4)) erfolgt EnBW-intern dieAuswertung aller Daten (Vollständigkeit, Plausibilität, Nachvollziehbarkeit usw.)
3. Bei positiver Bewertung des Teilnahmeantrages erfolgt die Versendung der Ausschreibungsunterlagen unddie weiteren Vergabeschritte im Verhandlungsverfahren.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: 1. Bestätigungder Verwendung der deutschen Sprache für Kommunikation, Verhandlung, Vertrag und Lieferabwicklung, 2. Auszug aus dem Handelsregister oder Berufsregister (bei ausländischen Bewerbern gleichwertigeBescheinigung einer Behörde des Heimatlandes nebst amtlich anerkannter Übersetzung)
3. Eigenerklärung folgenden Inhalts: "Hiermit verpflichte (n) ich/wir uns alle Informationen, die inZusammenhang mit der Ausschreibung erhalten werden, vertraulich zu behandeln, auch nach Beendigung desAusschreibungsprozesses."
Die aufgeführten Nachweise sind zur Prüfung der Eignung des Bieters zwingend beizubringen. Fehlende, nichtvollständige oder nicht fristgerecht eingereichte Unterlagen können zum Ausschluss der Vergabe führen.
Der AG behält sich vor, die Qualität des Bewerbers in einem Qualifizierungsverfahren (Erhebungsbogen/Auditierung etc.) zu überprüfen.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: 1. Umsatz desUnternehmens in den letzten 3 Jahren incl. der Angabe der Beschäftigten in diesem Jahr
2. Darstellung der Eigentümerstruktur des Bewerbers
3. Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren über dasVermögen des Bewerbers nicht eröffnet, die Eröffnung nicht beantragt und der Antrag auch nicht mangelsMasse abgelehnt worden ist.
4. aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Berufsgenossenschaften, Sozialversicherung, Finanzamt
5. Bonitätsnachweis (z. B. Bankauskunft oder Selbstauskunft einer etablierten Auskunftsdatei)
6. Nachweis der Versicherungsdeckung bei Schäden (Betriebshaftpflicht).
7. Hat Ihre Firma eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellt?
8. Werden Ihre Mitarbeiter gem. Unfallverhütungsvorschrift BGV A1 regelmäßig unterwiesen, werden dieseUnterweisungen dokumentiert?
9. Führen Ihre Mitarbeiter regelmäßig arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen durch?
10. Werden für Ihre Mitarbeiter Gefährdungsbeurteilungen durchgeführt und dokumentiert?
11. Führen Sie regelmäßig sicherheitstechnische Arbeitsplatzbegehungen durch?
12. Werden die Arbeits- und Betriebsmittel regelmäßig überprüft und das Ergebnis dokumentiert?
Angaben mit Informationscharakter: Die folgenden Fragen sind optional und die Antworten, die Sie daraufgeben, werden nur gesammelt, damit die EnBW AG einen Eindruck bekommt, wie der aktuelle Stand vonCorporate Social Responsibility in der Lieferkette ist.
1. Hat sich Ihr Unternehmen sowie Sublieferanten den Grundsätzen international anerkannter sozialer oderethischer Standards verpflichtet wie z. B. UN Global
Compact, SA8000, Ethical Trading Initiative (ETI) Base
Code, Investors in People, Global Reporting Initiative?
2. Verfügt Ihr Unternehmen oder deren Sublieferanten über ein eigenes Occupational Health & Safety Zertifikatz. B. OHSAS18001 (ISO 18001)
3. Gibt es in Ihrem Unternehmen oder deren Sublieferanten Dokumente oder nachweisliche Arbeitspraktiken,die mit international anerkannten Arbeitsstandards übereinstimmen?
4. Publiziert Ihr Unternehmen oder deren Sublieferanten das Unternehmen für die Öffentlichkeit/Geschäftsinteressenten einen Geschäftsbericht über die sozialen/ethischen Themen?
5. Wird die Global Reporting Initiative (GRI) als Standard für das Berichtswesen herangezogen?
Die aufgeführten Nachweise sind zur Prüfung der Eignung des Bieters zwingend beizubringen. Fehlende, nichtvollständige oder nicht fristgerecht eingereichte Unterlagen können zum Ausschluss der Vergabe führen.
Der AG behält sich vor, die Qualität des Bewerbers in einem Qualifizierungsverfahren Erhebungsbogen,Auditierung etc.) zu überprüfen.
30 Tage netto ab Rechnungseingang EnBW
gesamtschuldnerisch haftend
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsverfahren ist nur dann zulässig, wenn der Antragsteller unter anderem den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat und der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht wird (vgl. hierzu im einzelnen § 160 Absatz 3 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]