Dachabdichtung Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-301
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ulm
NUTS-Code: DE144 Ulm, Stadtkreis
Postleitzahl: 89073
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]51
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.rib.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Dachabdichtung
Der neue Dachaufbau des Daches soll nach Vorgabe durch den Bauherrn als 0°-Dach ausgeführt werden.
Dachaufbau als sogenanntes „Kompaktdach“ mit Voranstrich, Dämmung nach Vorgabe durch den Bauphysiker und 2-lagiger bituminöser Abdichtung und Trennlage.
Ausführung der begehbaren Dachflächen mit Plattenbelag, Ausführung der nicht begehbaren Dachflächen mit Dachbegrünung (nach Vorgabe durch Fachplanung Freianlagen).
Anarbeiten der Abdichtung an Dachabläufe und Durchdringungen von haustechnischen Leitungen.
Herstellen der Notentwässerung als Speier in den Attikaflächen.
Einbau von neuen Lichtkuppeln (RWA) über den Fluchttreppenhäusern nach Vorgabe durch Fachplanung Brandschutz.
Absturzsicherung auf dem Dach über 3.OG mit Sekuranten.
Ulm
Der neue Dachaufbau des Daches soll nach Vorgabe durch den Bauherrn als 0°-Dach ausgeführt werden.
Dachaufbau als sogenanntes „Kompaktdach“ mit Voranstrich, Dämmung nach Vorgabe durch den Bauphysiker und 2-lagiger bituminöser Abdichtung und Trennlage.
Ausführung der begehbaren Dachflächen mit Plattenbelag, Ausführung der nicht begehbaren Dachflächen mit Dachbegrünung (nach Vorgabe durch Fachplanung Freianlagen).
Anarbeiten der Abdichtung an Dachabläufe und Durchdringungen von haustechnischen Leitungen.
Herstellen der Notentwässerung als Speier in den Attikaflächen.
Einbau von neuen Lichtkuppeln (RWA) über den Fluchttreppenhäusern nach Vorgabe durch Fachplanung Brandschutz.
Absturzsicherung auf dem Dach über 3.OG mit Sekuranten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 6e EU Abs. 1 bis Abs. 4 VOB/A nicht vorliegen
- Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 6e EU Abs. 6 VOB/A nicht vorliegen
Nachweise:
- Aktueller Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von mindestens EUR 5 Millionen für Personenschäden und mindestens EUR 5 Millionen für Sach- und Vermögensschäden jeweils je Versicherungsfall oder Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, im Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsschutz mit dem Auftragnehmer innerhalb von zwei Wochen nach Erteilung des Zuschlags zu schließen.
- Der Versicherungsschutz muss mindestens zu den zuvor angegebenen Mindestversicherungssummen über die gesamte Vertragslaufzeit aufrecht erhalten bleiben.
- Aktueller Nachweis über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister oder in die Handwerksrolle
- Nachweis des Unternehmens über die Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gem. § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
- Nachweis des Unternehmens über die Zulassung/Zertifizierung als Fachbetrieb nach WHG für Anlagen zum Lagern, Umschlagen und Herstellen, Behandeln und Verwenden mit wassergefährdenden Stoffen gem. § 62 Absatz 1 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)
Nachweis einer gültigen Zertifizierung gemäß DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig (Qualitätsmanagementsystem)
Nachweis eines Arbeitsschutzmanagementsystems
Eigenerklärung über den Umsatz (ohne MwSt.) des Unternehmens, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss seines Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
1. Technische Fachkräfte
Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, unabhängig davon, ob sie seinem Unternehmen angehören oder nicht.
2. Technische Ausrüstung
Eigenerklärung, aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt.
3. Referenzangaben
Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft muss Angaben machen über die Ausführung von Leistungen in den letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahren (2016 bis 2020), die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind (hierfür ist jeweils das Formular-Nr. 444 „Referenzbescheinigung“ zu verwenden).
Referenzangaben
Das Unternehmen verfügt über mindestens drei geeignete Referenzprojekte aus den letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahren (2016 bis 2020) über erbrachte vergleichbare Leistungen, welche die nachfolgenden Kernleistungen umfasst haben:
1) Dachabdichtungsarbeiten
Jede Referenz muss mindestens die Kernleistungen umfassen.
Das Auftragsvolumen der jeweiligen Referenz muss im Bereich der jeweils angegebenen Kernleistung mehr als EUR 500.000 €, netto sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ulm
Postleitzahl: 89073
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]51