Sukzessivliefervertrag Büromaterial Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-013-SE-OV
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ludwigsburg
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Postleitzahl: 71640
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.rkh-kliniken.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sukzessivliefervertrag Büromaterial
Sukzessivliefervertrag über Büromaterial mit Bestellung über Webshop und Belieferung der verschiedenenen Standorte der RKH GmbH
Regionale Kliniken Holding RKH GmbH Posilipostr. 4 71640 Ludwigsburg Die Belieferung erfolgt in der Regel zentral an das Logistikzentrum der RKH oder den Wareneingang in der Fürst-Stirum-Klinik Bruchsal.
Desktopbelieferungen an jeden Standort der RKH GmbH sind möglich., Klinikum Ludwigsburg Posilipostr. 4 71640 Ludwigsburg, Krankenhaus Bietigheim-Vaihingen Riedstraße 71321 Bietigheim, Orthopädische Klinik Markgröningen Kurt-Lindemann-Weg 10 71706 Markgröningen, Krankenhaus Marbach Im Bannmüller 8 71762 Marbach, Krankenhaus Mühlacker Hermann-Hesse-Str. 34 75417 Mühlacker, Geriatrische Rehabilitations-Klinik Hermann-Hesse-Str. 34 75417 Mühlacker, Krankenhaus Neuenbürg Marxzeller Str. 46 75305 Neuenbürg, Fürst-Stirum-Klinik Gutleutstr. 1-14 76646 Bruchsal, Rechbergklinik Edisonstr. 10 75015 Bretten, Ortema GmbH Kurt-Lindemann-Weg 10 71706 Markgröningen
Beschaffung diverser Büromaterialartikel wie z.B. Kopierpapier, Briefumschläge, Stifte, Ordner, etc. Siehe nähere Ausführung im Leistungsverzeichnis
Für den Auftrag wird eine Verlängerungsoption mit zweimaliger Verlängerung um 12 Monate vereinbart. Damit wäre bei Ziehung der Verlängerungsoption grundsätzlich eine Gesamtlaufzeit von 48 Monaten möglich.
Der Vertrag endet erstmals nach 24 Monaten. Die Verlängerungsoption muss 3 Monate vor Vertragsende schriftlich vereinbart werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eintrag in das Berufs- und Handelregister ist vorzulegen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YCSR0UB
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Die Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 7 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.