Kooperationsvereinbarung über Fachanwendungen im Sozial- und Jugendwesen Referenznummer der Bekanntmachung: 1072
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE1 Baden-Württemberg
Postleitzahl: 70469
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.komm.one
Abschnitt II: Gegenstand
Kooperationsvereinbarung über Fachanwendungen im Sozial- und Jugendwesen
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von Fachverfahren für die umfassende Bearbeitung der Themenbereiche des Sozial- und Jugendwesens mit den Schwerpunkten SGB II, SGB VIII, SGB IX, SGB XII, AsylBLG sowie der Kinder- und Jugendhilfe.
Komm.ONE AöR Krailenshaldenstr. 44 70469 Stuttgart
Der Auftraggeber wünscht eine Kooperationsvereinbarung für Lösungen der Sozialen Sicherung, aus der die Komm.ONE AöR für ihre Kunden (Mitglieder des kommunalen Zweckverbandes 4IT, der sich aus derzeit rund 1.100 Mitgliedskommunen aus Baden-Württemberg zusammensetzt) nach deren Bedarf Leistungen abrufen kann.
Der Auftragnehmer versetzt den Auftraggeber außerdem in die Lage, Beratung, Betreuung und Projektarbeit auf hohem qualitativen Niveau erbringen zu können.
Den Kunden der Komm.ONE AöR steht es frei, ob sie nach Abschluss der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung die Software des Rahmenvertragspartners bei der Komm.ONE AöR beziehen möchten.
Die Kooperationsvereinbarung hat unter Berücksichtigung der Zeitaufwände für die Qualifizierung der Komm.ONE-Berater und der Laufzeiten für die anstehenden Umstiegsprojekte eine Laufzeit von 8 Jahren ab Vertragsschluss, um den Mitgliedern des Auftraggebers Planungssicherheit für mindestens die üblichen 5 Jahre zuzugestehen.
Besonderen Wert legt der Auftraggeber auf eine für beide Seiten auskömmliche partnerschaftliche Kooperationsvereinbarung. Alle wesentlichen Anforderungen an die Software sind in den Vergabeunterlagen beschrieben.
Ausgangslage:
Komm.ONE AöR stellt seinen Kunden Softwarelösungen für das gesamte Sozial- und Jugendhilfewesen zur Verfügung. Davon umfasst sind insbesondere die Bereiche des SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende), SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe - KJHG), des Unterhaltsvorschussgesetzes (UhVorschG) und der Beistandschaften und Pflegschaften, SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen), SGB XII (Sozialhilfe) und des Asylbewerberleistungsgesetzes (sowohl für die Leistungsgewährung als auch für Betreuung, Beratung und das Fallmanagement).
Die Leistungen werden sowohl als On-Premise-Lösung als auch als Software as a Service angeboten. Das Dienstleistungspaket umfasst neben der Überlassung von Lizenzen insbesondere einen Cloud-Service sowie umfassende Einführungs-, Schulungs- und Supportdienstleistungen.
Zur Erfüllung dieser Aufgaben benötigt Komm.ONE AöR einen Kooperationspartner, der die erforderlichen Fachanwendungen zur Verfügung stellt und weiterentwickelt und Komm.ONE AöR sowohl bei Einführungs- und Schulungsprojekten als auch bei den Vertriebsbemühungen unterstützt. Mit der Kooperationsvereinbarung soll Komm.ONE AöR in die Lage versetzt werden, die derzeitigen und künftigen Kunden mit Fachverfahren für die soziale Sicherung sowie mit ergänzenden Dienstleistungen bedienen zu können.
Zurzeit betreut Komm.ONE AöR Lösungen der sozialen Sicherung bei 24 Kommunen in Baden-Württemberg. Auf Basis einer Kooperationsvereinbarung aus dem Jahr 2005 bezieht Komm.ONE hierfür bisher die Softwarelösungen der PROSOZ Herten GmbH, namentlich OPEN/PROSOZ, OPEN/WebFM, PROSOZ KRISTALL und PROSOZ 14plus. Leistungen nach dem Wohngeldgesetz sind von dieser Vereinbarung nicht umfasst.
Mit diesem Vergabeverfahren soll eine neue Kooperationsvereinbarung ausgeschrieben und im Wettbewerb vergeben werden. Die Software wird in den folgenden Bereichen eingesetzt werden:
Bereich "Jugendhilfe"
- Soziale Dienste
- Adoptionsvermittlung
- Amtsvormundschaft und Beistandschaft
- Beurkundung
- Jugendhilfe im Strafverfahren
- Kindertagespflege
- Kindertagesstätten
- Pflegekinderdienst
- Sorgerechtsregister
- Unterhaltsvorschuss
- Wirtschaftliche Jugendhilfe
- Eingliederungshilfe
Bereich "Soziale Hilfen"
- Fallmanagement SGB IX
- Leistungsgewährung SGB IX
- Fallmanagement SGB XII
- Leistungsgewährung SGB XII
- Leistungsgewährung AsylBLG
Bereich SGB II für zugelassene kommunale Träger
- Fallmanagement SGB II bei zkT
- Leistungsgewährung SGB II bei zkT
Die detaillierten Anforderungen an die Software sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Die Bewerberauswahl erfolgt in einem dreistufigen Verfahren. Zunächst wird:
1. geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden. Anschließend wird,
2. beurteilt, ob die Bewerber/Bewerbergemeinschaften nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheinen, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen. Schließlich wird,
3. für den Fall, dass sich mehr als drei bis fünf grundsätzlich geeignete Unternehmen beworben haben, wird unter den Bewerbern anhand der Mindestreferenzen gem. Ziffer III.1.3 der Bekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.
In diesem Zusammenhang wird die besondere Vergleichbarkeit zu den hier ausgeschriebenen Leistungen berücksichtigt. Hierbei werden insbesondere die zu den Mindestreferenzen im Dokument "Teilnahmeformular" genannten Aspekte berücksichtigt (vgl. S. 18 bis 19 des Teilnahmeformulars). Werden mehr als jeweils 2 Referenzen für die drei Mindestreferenzen vorgelegt, zieht der Auftraggeber für die Bewerberauswahl die Referenzen heran, welche innerhalb der vorgelegten Referenzen am stärksten für die besondere Vergleichbarkeit mit dem Auftragsgegenstand sprechen.
Der unter II 1.5 und II 2.6 benannte Wert ist als Schätzwert zu verstehen, der aber gleichzeitig als Höchstwert der Rahmenvereinbarung zu sehen ist (EUGH-Urteil vom 17.06.2021, C - 23/20)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Vorbemerkung:
Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Soweit der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Eignung die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt (sog. "Eignungsleihe"), muss mit dem Teilnahmeantrag nachgewiesen werden, dass die für den Auftrag erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen, indem der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung des betreffenden Unternehmens vorlegt. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123, 124 GWB vorzulegen.
Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend.
2. Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente:
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:
1) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB,
2) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 (1) GWB,
3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLOG),
4) Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt
(sofern der öffentliche Auftrag nicht vom AEntG erfasst wird und es sich nicht um Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf Straße und Schiene handelt)
zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG)
5) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen einer illegalen Beschäftigung von Arbeitskräften,
6) Scientology-Schutzerklärung
7) Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
3. Vorzulegende Nachweise der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
1) Eigenerklärung bezüglich der Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister mit einem aktuellen Auszug (nicht älter als 6 Monate) der Eintragung des Bieters in das Berufs- oder Handelsregister
2) Erklärung zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft/Unfallkasse
3) Unternehmensdarstellung
1. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens und Umsatz mit Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind in den vergangenen 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (Hinweis: Neu gegründete Unternehmen, die den Nachweis noch nicht oder nicht vollständig erbringen können, haben darauf hinzuweisen und entsprechende andere Unterlagen (z.B. Unternehmensplanungen) vorzulegen, die eine Beurteilung in finanzieller und wirtschaftlicher Hinsicht zulassen).
2. Eigenerklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung mit marktüblichen Deckungssummen für Personen- Sach- und Vermögensschäden oder Eigenerklärung, im Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsvertrag abzuschließen (Hinweis: Die Bestätigung einer Versicherungsgesellschaft über das Bestehen der Haftpflichtversicherung bzw. über den Abschluss einer Versicherung mit marktüblichen Deckungssummen ist auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen).
1. Erklärung über das jährliche Mittel der bei dem Unternehmen Beschäftigten insgesamt und die Anzahl der für die ausgeschriebene Leistung qualifizierten Mitarbeiter in den letzten 3 Geschäftsjahren (Hinweis: Neu gegründete Unternehmen, die den Nachweis noch nicht oder nicht vollständig erbringen können, haben darauf hinzuweisen und entsprechende andere Unterlagen (z.B. Unternehmensplanungen) vorzulegen, die eine Beurteilung in technischer und beruflicher Hinsicht zulassen).
2. Eigenerklärungen über erbrachte vergleichbare Leistungen aus den letzten 3 Jahren (Hinweis: Ein Referenzprojekt kann mehrfach gewertet werden, sofern es Inhalte umfasst, die die Anforderung an mehrere der geforderten Mindestreferenzen erfüllt).
Die Erklärungen über die Referenzleistungen müssen jeweils folgende Angaben enthalten:
- Bezeichnung des Auftrags,
- Beschreibung des Leistungsumfangs (hier bitte jeweils auf die beschriebenen Aspekte zu den Mindestreferenzen 1, 2 und 3 eingehen),
- Name des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner,
- Zeitraum der Leistungserbringung.
Der Auftraggeber behandelt sämtliche Informationen der Bewerber vertraulich. Die Vorlage von insgesamt mehr als 6 Referenzen ist nicht erwünscht.
Mindestreferenz 1 - Bereich Jugendhilfe:
Mindestens ein Projekt aus der Jugendhilfe, das mindestens 6 der aufgeführten 12 fachlichen Schwerpunkte abbildet, im Bereich der öffentlichen Verwaltung in Deutschland umgesetzt und mindestens seit 6 Monaten ununterbrochen im produktiven Einsatz ist.
Bei der Beschreibung des Referenzprojekts soll insbesondere auf folgende Aspekte eingegangen werden:
- Eingesetzte Software, die verwendeten Tools und deren Integration mit weitestgehend einheitlicher Benutzeroberfläche
- Name des Referenzkunden und Anzahl der Benutzer
- Technische Rahmenbedingungen
Fachliche Schwerpunkte:
- Soziale Dienste
- Adoptionsvermittlung
- Amtsvormundschaft und Beistandschaft
- Beurkundung
- Jugendhilfe im Strafverfahren
- Kindertagespflege
- Kindertagesstätten
- Pflegekinderdienst
- Sorgerechtsregister
- Unterhaltsvorschuss
- Wirtschaftliche Jugendhilfe
- Eingliederungshilfe
Mindestreferenz 2 - Bereich Soziale Hilfen
Mindestens ein Projekt aus dem Bereich der Sozialen Hilfen, das mindestens 3 der aufgeführten 5 fachlichen Schwerpunkte abbildet, im Bereich der öffentlichen Verwaltung in Deutschland umgesetzt und mindestens seit 6 Monaten ununterbrochen im produktiven Einsatz ist.
Bei der Beschreibung des Referenzprojekts soll insbesondere auf folgende Aspekte eingegangen werden:
- Eingesetzte Software, die verwendeten Tools und deren Integration mit weitestgehend einheitlicher Benutzeroberfläche
- Anzahl der Benutzer
- Technische Rahmenbedingungen
Fachliche Schwerpunkte:
- Fallmanagement SGB IX
- Leistungsgewährung SGB IX
- Fallmanagement SGB XII
- Leistungsgewährung SGB XII
- Leistungsgewährung AsylBLG
Mindestreferenz 3 - Bereich SGB II für zugelassene kommunale Träger
Mindestens ein Projekt aus dem Bereich "SGB II für zugelassene kommunale Träger", das alle aufgeführten fachlichen Schwerpunkte abbildet, im Bereich der öffentlichen Verwaltung in Deutschland umgesetzt und mindestens seit 6 Monaten ununterbrochen im produktiven Einsatz ist
Bei der Beschreibung des Referenzprojekts soll insbesondere auf folgende Aspekte eingegangen werden:
- Eingesetzte Software, die verwendeten Tools und deren Integration mit weitestgehend einheitlicher Benutzeroberfläche
- Anzahl der Benutzer
- Technische Rahmenbedingungen
Fachliche Schwerpunkte:
- Fallmanagement SGB II bei zkT
- Leistungsgewährung SGB II bei zkT
Für Bewerbergemeinschaften gilt:
Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts:
1. Angaben zur Aufgabenteilung innerhalb der Bewerbergemeinschaft,
2. Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft,
3. Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft während des gesamten Verfahrens rechtsverbindlich vertritt,
4. Erklärung, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft gesamtschuldnerisch haften.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Kooperationsvereinbarung hat unter Berücksichtigung der Zeitaufwände für die Qualifizierung der Komm.ONE-Berater und der Laufzeiten für die anstehenden Umstiegsprojekte eine Laufzeit von 8 Jahren ab Vertragsschluss, um den Kunden des Auftraggebers Planungssicherheit für mindestens 5 Jahre zuzugestehen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
Die Teilnahmeformulare sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist eine Vorschau der Unterlagen für die Angebots- und Verhandlungsphase. Dort sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.
Bekanntmachungs-ID: CXRAYDBYY9L
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
Postleitzahl: 70469
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de